Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Anerkennung Georgischer Eheurkunde (Gelesen: 4.907 mal)
Handsome
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung Georgischer Eheurkunde
06.09.2025 um 08:01:48
 
Hallo zusammen,

ich (Deutscher Staatsangehöriger) habe meine Frau (Filipina) spontan in Georgien geheiratet. Sie hält sich zur Zeit mit einem Sprachvisum in Deutschland auf.

Wir würden die Ehe gerne in Deutschland annerkennen lassen. Die zuständige Sachbearbeitern fordert nun von uns die Nachreichung einer aktuellen Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation der zuständigen Behörde und nachträglicher Übersetzung.

Wir sind zugegeben sehr naiv an das ganze rangegangen und haben uns auf Websiten und Erfahrungsberichte verlassen, nach welchen die Georgische Heiratsurkunde hier ohne weiteres Prozedere anerkannt wird.

Liegt es im Ermessen der Sachbearbeiterin, die Ledigkeitsbescheinigung nachzufordern und gibt es eine Rechtsgrundlage, die besagt, dass die Georgische Heirat anerkannt werden muss?

Die Ledigkeitsbescheinigung könnten wir online beantragen, jedoch bietet die Behörde nach meinem jetzigen Kenntnisstand keine Legalisation an, so dass uns das ohne vor Ort zu sein einige Probleme bereiten könnte.

Herzlichen Dank für jede Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.668

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #1 - 06.09.2025 um 08:28:30
 
Welche Behörde denn? Bzw. Amt? Was wurde beantragt?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 681

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #2 - 06.09.2025 um 08:56:01
 
Ich kenne es in der Konstellation so, dass das Standesamt wenn man die Ehe in Deutschland nach beurkunden lassen will (was für einen Aufenthaltstitel mE nicht notwendig ist ) eine legalisiertes Geburtsurkunde will.

Der Sinn einer ledigkeitsbescheinigung erschließt sich mir nicht. Der Standardfall ist ja dass man die Ehe nach der Hochzeit bei der Philippinen Botschaft in Georgien auf den Philippinen registrieren lässt (Report of Marriage) was dann das Beinbringen einer ledigkeitsbescheinigung unmöglich macht Zwinkernd. Wobei... Wenn das nicht gemacht würde könnte es sein, die Deutsche Botschaft in Manila würde nämlicih für das FzF das gleiche verlangen. + Legalisierte GU

Der Prozess für die legalisation ist hier beschrieben
https://manila.diplo.de/ph-de/service/2673914-2673914

Es braucht tatsächlich jemand in Manila der die gebühr beim DFA-OCA bezahlt. Kannst auch jemanden bevollmächtigen dafür. Bestimmt lässt sich auch eine Agentur dafür finden falls deine Frau niemanden kennt in Manila.

Am die anderen eine Frage von mir : ist ein spurwechsel vom Sprachkursvisum auf §28 möglich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.814

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #3 - 06.09.2025 um 09:28:46
 
Handsome schrieb am 06.09.2025 um 08:01:48:
Wir würden die Ehe gerne in Deutschland annerkennen lassen.

Um das wieder mal klar zu sagen:

Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!

Jede im Ausland geschlossene Ehe, die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde, ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.

Genau eine solche Behördenentscheidung wäre eine Anerkennung.
Eine formelle, die man irgendwo beantragen könnte.

Genau in diesem Sinn habe ich das - auch von Kollegen - oft und oft gehört:
"Bevor ... [irgendein Verwaltungsakt] ... muss die Eheschließung doch erst anerkannt werden."
Und immer widersprochen: Das gibt es nicht!



Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Handsome
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #4 - 06.09.2025 um 11:05:07
 
Aras schrieb am 06.09.2025 um 08:28:30:
Welche Behörde denn? Bzw. Amt? Was wurde beantragt?


Hallo Aras. Wir hatten einen Termin bei der Ausländerbehörde um einen Aufenthaltstitel für meine Frau zu beantragen. Laut der Ausländerbehörde ist meine Frau als ledig in Deutschland gemeldet und deshalb kann die Ausländerbehörde lau eigener Aussage ihr keinen Aufenthaltstitel ausstellen.

Die Ausländerbehörde hat dann kurz mit dem Standesamt gesprochen. Standesamt sieht kein Problem und ein Termin beim Standesamt wäre nicht nötig, allerdings sollten wir einen Termin beim "Bürgerservice" machen und dort die Eheurkunde beglaubigen lassen. Und die Sachbearbeiterin vom Bürgerservice hat nun die Unterlagen nachgefordert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Handsome
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #5 - 06.09.2025 um 11:09:11
 
roseforest schrieb am 06.09.2025 um 08:56:01:
Ich kenne es in der Konstellation so, dass das Standesamt wenn man die Ehe in Deutschland nach beurkunden lassen will (was für einen Aufenthaltstitel mE nicht notwendig ist ) eine legalisiertes Geburtsurkunde will.

Der Sinn einer ledigkeitsbescheinigung erschließt sich mir nicht. Der Standardfall ist ja dass man die Ehe nach der Hochzeit bei der Philippinen Botschaft in Georgien auf den Philippinen registrieren lässt (Report of Marriage) was dann das Beinbringen einer ledigkeitsbescheinigung unmöglich macht Zwinkernd. Wobei... Wenn das nicht gemacht würde könnte es sein, die Deutsche Botschaft in Manila würde nämlicih für das FzF das gleiche verlangen. + Legalisierte GU

Der Prozess für die legalisation ist hier beschrieben
https://manila.diplo.de/ph-de/service/2673914-2673914

Es braucht tatsächlich jemand in Manila der die gebühr beim DFA-OCA bezahlt. Kannst auch jemanden bevollmächtigen dafür. Bestimmt lässt sich auch eine Agentur dafür finden falls deine Frau niemanden kennt in Manila.

Super, vielen Dank  Smiley Den Report of Marriage haben wir in Georgien leider nicht gemacht. Ärgerlich. Dann halte ich mal nach einer Agentur ausschau.

Am die anderen eine Frage von mir : ist ein spurwechsel vom Sprachkursvisum auf §28 möglich?


Ich bin zwar absoluter Laie, nach meinen Infos sollte das aber gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Handsome
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #6 - 06.09.2025 um 11:16:04
 
Petersburger schrieb am 06.09.2025 um 09:28:46:
Um das wieder mal klar zu sagen:

Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!

Jede im Ausland geschlossene Ehe, die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde, ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.

Genau eine solche Behördenentscheidung wäre eine Anerkennung.
Eine formelle, die man irgendwo beantragen könnte.

Genau in diesem Sinn habe ich das - auch von Kollegen - oft und oft gehört:
"Bevor ... [irgendein Verwaltungsakt] ... muss die Eheschließung doch erst anerkannt werden."
Und immer widersprochen: Das gibt es nicht!





Auch dir vielen Dank. Ich bin verbeamtet und das Landesamt für Besoldung hat ohne weitere Nachfragen nach Zusendung der Eheurkunde die Zahlung eines Familienzuschlags bewilligt und meinen Status auf verheiratet geändert.

Nur auf kommunaler Ebene herrscht anscheinend bei uns die Meinung, dass man das nicht ohne weitere Prüfung könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 681

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #7 - 06.09.2025 um 11:33:07
 
Wenn ihr die legalisation macht, mache auf jeden Fall gleich ihre Geburtsurkunde mit. Falls man das mal braucht z.b. falls Kinder kommen wird das Standesamt die haben wollen.

Für mich sieht es so aus als hätte das bürgeramt auf der Seite der Botschaft geguckt was beim FzF notwendig ist. Oder wie sollen sie sonst auf diese Forderung kommen. Von diesem Problem beim bürgeramt höre ich tatsächlich zum ersten Mal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Handsome
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #8 - 06.09.2025 um 11:34:46
 
Zitat:
Der Standardfall ist ja dass man die Ehe nach der Hochzeit bei der Philippinen Botschaft in Georgien auf den Philippinen registrieren lässt (Report of Marriage) was dann das Beinbringen einer ledigkeitsbescheinigung unmöglich macht Zwinkernd. Wobei... Wenn das nicht gemacht würde könnte es sein, die Deutsche Botschaft in Manila würde nämlicih für das FzF das gleiche verlangen. + Legalisierte GU


Ich überlege gerade, ob wir nicht einfach nochmal für ein verlängertes Wochenende nach Georgien fliegen und das Report of Marriage dort nachträglich beantragen, vorrausgesetzt der  Bürgerservice gibt sich damit dann zufrieden. Damit müssten die Bedenken, dass meine Frau eventuell nicht ledig war, ja eindeutig ausgeräumt sein.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.09.2025 um 12:12:18 von reinhard »  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 681

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #9 - 06.09.2025 um 12:08:27
 
Vllt hat jemand ja noch einen Tipp für den TE wie man hier argumentieren kann..

Ich kenne sie viele Dänemark Hochzeiten mit Filipinas und dass der Bürgerservice Probleme macht habe ich noch nie gehört.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.814

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #10 - 06.09.2025 um 12:42:38
 
Handsome schrieb am 06.09.2025 um 11:16:04:
Nur auf kommunaler Ebene herrscht anscheinend bei uns die Meinung, dass man das nicht ohne weitere Prüfung könnte.

Dafür gibt es die gute alte Frage "Können Sie mir eine Rechtsgrundlage für Ihre Forderung zeigen?"

Zeigen, weil damit das bloße "Nennen" ausscheidet.

Als ich Analoges ("Anerkennung nötig") jüngst auf meiner alten Dienststelle hörte - und man kennt mich dort noch immer - habe ich zurückgefragt
"Kannst Du mir sagen, wo und wie man das beantragen kann? Das geht nämlich nirgendwo. Über "Muss" braucht man daher gar nicht zu reden."
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.668

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #11 - 06.09.2025 um 12:47:21
 
Hat die georgische Heiratsurkunde eine Apostille?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
BürokratieFeind
Full Member
***
Offline


Der Name ist Programm


Beiträge: 55

Freistaat Sachsen, Germany
Freistaat Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #12 - 08.09.2025 um 00:55:38
 
Mit Apostille und Übersetzung ist die Urkunde in Deutschland genauso gültig wie eine deutsche Heiratsurkunde, eine Anerkennung gibt es nicht. Für eine Nachbeurkundung braucht es die Geburtsurkunde des ausländischen Partners, mit Apostille natürlich. Die Nachbarurkundung ist aber eigentlich in keinem Szenario nötig, ich mache sie für meine Frau, um ihr meinen Namen zu geben. Für ein reines ändern des Ehestatus ist nur die Urkunde erforderlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.668

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #13 - 08.09.2025 um 01:23:00
 
@BürokratieFeind

Das ist teilweise grob falsch.

Die Apostille beweist die Echtheit der Urkunde. Also dass die angegebene Behörde die Urkunde ausgestellt hat. Ob die Behörde dazu aufgrund der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit oder gar wegen dem Sachverhalt überhaupt dazu befugt war, wird nicht nachgewiesen.Nur das erstmal klarzustellen.

Philippinische Urkunden mit Apostillen werden von Deutschland nicht als Nachweis der Echtheit anerkannt. Es gilt weiterhin das Legalisationsverfahren.

BürokratieFeind schrieb am 08.09.2025 um 00:55:38:
ich mache sie für meine Frau, um ihr meinen Namen zu geben. 

Warum? Für die Namenserklärung gibt es keine Pflicht zur Nachbeurkundung.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 164

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Georgischer Eheurkunde
Antwort #14 - 08.09.2025 um 12:01:41
 
BürokratieFeind schrieb am 08.09.2025 um 00:55:38:
Mit Apostille und Übersetzung ist die Urkunde in Deutschland genauso gültig wie eine deutsche Heiratsurkunde,

Rechtlich ist jede deutsche Behörde berechtigt, die Gültigkeit einer Urkunde anzuzweifeln und weitere Nachweise zu fordern.
Wie Petersburger richtig schreibt, gibt es keine formelle Anerkennung der ausländischen Eheschließung, sofern diese entweder nach Ortsform am Eheschließungsort oder nach den jeweiligen Heimatrechten formgültig geschlossen ist.
Und da ist der Haken bei der Sache - denn die Vorfrage des Standesamtes/der Ausländerbehörde dürfte lauten: Waren beide Eheschließenden wirklich nicht verheiratet, also ledig oder geschieden oder ... - die Problematik mit dem Familienstand auf den Philippinen ist auch hier bekannt - und konnten daher nach Ortsform/jeweiligen Heimatrecht heiraten?
(Dieses Problem gab es übrigens jahrelang mit dänischen Eheschließungen, da dort keine Nachweise gefordert worden sind.)

Zitat:
eine Anerkennung gibt es nicht.
Nein, aber auch nicht das Recht, dass fraglos hingenommen wird, dass alles formgerecht gelaufen ist, jede Behörde kann und soll hier selbständig ermitteln. Daher empfehle ich, auch wenn dies nicht verpflichtend ist, eine Nachbeurkundung.

Zitat:
Für eine Nachbeurkundung braucht es die Geburtsurkunde des ausländischen Partners, mit Apostille natürlich.

Diese Aussage kannst du nicht verallgemeinern, da es je nach Staatsangehörigkeit, Geburtsstaat, familiärer Lebensgeschichte, usw. ganz verschiedene Unterlagen sein können, mit Apostille, Legalisation oder sogar einer Urkundenüberprüfung.   
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema