rumi schrieb am 04.09.2025 um 20:27:42:hatte vor der Flucht einen unbefristeten Aufenthaltstitel der aber kurz davor abgelaufen war
Das ist widersprüchlich.
Ein unbefristeter
AT läuft nicht an irgendeinem Datum ab, was also war dort tatsächlich der Fall?
War es ein
eAT, dessen Kartennutzungsdauer abgelaufen war?
Dann ist die Frage, welcher
AT das war.
In § 51
AufenthG kannst Du nachlesen, in welchen Fällen ein
AT kraft Gesetzes erlischt.
Hier relevant dürften die Nummern 6 und 7 aus Absatz 1 sein.
Welche von beiden ist heute egal.
Dann schaust Du als nächstes in den Absatz 2 und siehst die Ausnahmen.
Rein von der Voraufenthaltsdauer >15 Jahren könnte es sein, dass Dein
AT möglicherweise doch nicht erloschen ist. Ob die anderen dort stehenden Kriterien zutreffen, kann im Forum kaum beurteilt werden.
Alle Umstände Deines Falles, auch die Gründe für Deine Flucht in die Türkei, können da eine Rolle spielen.
Es dürfte ratsam sein, sich einen im Ausländerrecht wirklich guten Rechtsbeistand zu suchen.
Führt die Prüfung am Ende dazu, dass Dein früherer
AT erloschen ist, dann siehe den Beitrag von reinhard.