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Vollzug des Aufenthaltsgesetzes Integrationskurs (Gelesen: 380 mal)
Bili
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Verden, Germany
Verden
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ser
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vollzug des Aufenthaltsgesetzes Integrationskurs
04.09.2025 um 20:04:37
 
Guten Abend Liebes Forum,

Es geht um eine Bekannte von mir.

Sie hat von der ABH eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bekommen nach paragraph 44a.

Bisher hat Sie Ihren Aufenthaltstitel #30 durch Ihren Ehemann verlängert bekommen. Der Ehemann hat Niederlassungserlaubnis nach #9. Was kann passieren wenn die Frau jetzt kein Integrationskurs nachweist? Sie braucht eigentlich kein Niederlassungserlaubnis, es reicht Ihr der befristete Aufenthaltserlaubnis. Im Brief steht drauf, Sie muss innerhalb 6 Monate nachweisen dass Sie sich um einen Integrationskurs bemüht hat.

Ich bedanke mich im Voraus
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reinhard
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Beiträge: 15.661

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.09.2025 um 20:36:43
 
Die Ausländerbehörde weiß ja, wie man vor Ort in einen Kurs kommt. WQenn ihre Bemühungen nur zum Schein erfolgen, ist es möglich, ihr den Kurs vorab zu berechnen. Dann muss sie ihn voll bezahlen, dann wird sie sich sagen, dass sie dann auch teilnehmen kann.

Ansonsten wird der Aufenthaltstitel immer nur für ein Jahr verlängert, bis sie den Kurs (Deutsch und Orientierung) bestanden hat.
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Puncherfaust
Experte
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i4a rocks!


Beiträge: 641

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #2 - 04.09.2025 um 20:57:59
 
Zusätzlich kann ein Bußgeld bis zu 1.000 € verhängt werden und die Behörde kann Zwangsmittel einsetzen und z.B. ein Zwangsgeld festsetzen.
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