dim4ik schrieb am 05.09.2025 um 09:08:50:Dies widerspricht dem, was du vorhin geschrieben hast:
Wo wohnt deine Schwägerin denn aktuell, in München oder Eschborn?
Nur zwei Wochen lang als Probebeschäftigung. Wenn bis dahin keine
AE bzw. vollständige Arbeitserlaubnis erteilt wurde, darf sie wieder höchstens 20 Std/Woche arbeiten.
Entschuldigung, ich habe deine letzte Nachricht vorher nicht gesehen. Ich habe mich heute wieder eingeloggt
meine Schwägerin wohnt jetzt bei uns in München und ist auch hier gemeldet. Die Firma hat ihr einen Arbeitsvertrag ab November gegeben. Es sieht wie ein normaler deutscher Vertrag mit vollem Gehalt aus, aber Aber vorerst wurde ihr eine Teilzeitstelle ohne Befristung angeboten.
Wir haben nachgefragt, weil meine Schwägerin eigentlich mit einem Vollzeitvertrag gerechnet hatte. Die HR-Abteilung hat erklärt, dass der Vertrag im Moment nur auf Teilzeit basiert, weil ihr aktueller Visastatus (Chancenkarte) keine Vollzeitstelle erlaubt. Sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, kann sie aber wie besprochen in Vollzeit arbeiten. Die Firma kann dafür auch ein Schreiben für das KVR ausstellen. Genauere Infos folgen noch.
Kann sie mit diesem Vertrag bereits die Blaue Karte beantragen? Da das Teilzeitgehalt die Anforderungen für eine Arbeitserlaubnis oder Blaue Karte nicht erfüllt, wäre in diesem Fall ein zusätzliches Schreiben der Personalabteilung ausreichend?
Jetzt warten wir auf die endgültige Klärung mit dem Vertrag, um dann den Antrag auf Arbeitserlaubnis oder Blaue Karte zu stellen. Sie verdient genug für die Blaue Karte und erfüllt auch die Voraussetzungen.
Wir überlegen, ob es besser ist, den Antrag gleich in München zu stellen oder erst später in Eschborn, wenn sie dort eine Wohnung gefunden hat. Der Arbeitsbeginn ist im November.
Könnten Sie uns bitte in dieser Situation beraten? Wir sind etwas unsicher, da niemand in unserem Umfeld bisher eine Chancenkarte in eine Arbeitserlaubnis oder Blaue Karte umgewandelt hat. Vielen Dank im Voraus!