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Antragstellung und Verfahrensdauer mit Chancenkarte – Bitte um Auskunft (Gelesen: 1.603 mal)
Rasa
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i4a rocks!


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26.08.2025 um 08:51:07
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schwägerin befindet sich derzeit mit der Chancenkarte in München und ist dort auch gemeldet. Sie hat ein Jobangebot in Eschborn erhalten, der Arbeitgeber hat den Prozess bereits eingeleitet und der Arbeitsbeginn ist für Oktober vorgesehen.

Nun stellen sich für uns folgende Fragen:

Da sie aktuell in München gemeldet ist: Muss sie den Antrag zwingend in München stellen, oder wäre es auch möglich, den Antrag direkt in Eschborn einzureichen, um den Prozess zu beschleunigen?

Gibt es ein beschleunigtes Verfahren („Fast Track“), da die Bearbeitung in München nach unseren Informationen derzeit sehr lange dauert?

Welche Unterlagen werden außer dem Arbeitsvertrag noch vom Arbeitgeber benötigt?

Zusätzlich ist eine zweiwöchige Reise nach Indien geplant – wäre dies im laufenden Verfahren ein Problem?

Wir wären Ihnen für eine Rückmeldung, wie hier am besten vorzugehen ist, sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Rasa
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dim4ik
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Antwort #1 - 26.08.2025 um 09:29:29
 
Rasa schrieb am 26.08.2025 um 08:51:07:
Muss sie den Antrag zwingend in München stellen

Ja.

Rasa schrieb am 26.08.2025 um 08:51:07:
oder wäre es auch möglich, den Antrag direkt in Eschborn einzureichen, um den Prozess zu beschleunigen?

Nein, der Antrag wird bei der aktuell örtlich zuständigen ABH gestellt, in dem Fall ist es München.

Rasa schrieb am 26.08.2025 um 08:51:07:
Welche Unterlagen werden außer dem Arbeitsvertrag noch vom Arbeitgeber benötigt?

Das wird die ABH nach Eingang des Antrags euch mitteilen. Die Liste ist individuell.

Rasa schrieb am 26.08.2025 um 08:51:07:
Zusätzlich ist eine zweiwöchige Reise nach Indien geplant – wäre dies im laufenden Verfahren ein Problem?

Nein, solange die aktuelle Aufenthaltserlaubnis nicht abgelaufen ist bzw. eine Fiktionsbescheinigung ausgehändigt wurde.
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Rasa
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Antwort #2 - 26.08.2025 um 10:04:54
 
Vielen Dank. @dim4ik

Da sie eine hochqualifizierte Fachkraft ist, muss sie höchstwahrscheinlich eine Blaue Karte beantragen. Sie hat sich in München beworben und ist dann im Oktober nach Eschborn gezogen, um dort mit dem Job zu beginnen – (auch in Teilzeit, was ihre Chancenkarte erlaubt)  Oder kann sie mit einer Fiktionsbescheinigung anfangen zu vollzeit arbeiten, während der Antrag noch bearbeitet wird? Sie muss sich dann von München abmelden und in Eschborn anmelden.Wie wird sich das auf den Antragsprozess auswirken?
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« Zuletzt geändert: 26.08.2025 um 10:18:40 von Rasa »  
 
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dim4ik
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Antwort #3 - 05.09.2025 um 09:08:50
 
Rasa schrieb am 26.08.2025 um 10:04:54:
Sie hat sich in München beworben und ist dann im Oktober nach Eschborn gezogen

Dies widerspricht dem, was du vorhin geschrieben hast:
Rasa schrieb am 26.08.2025 um 08:51:07:
meine Schwägerin befindet sich derzeit mit der Chancenkarte in München und ist dort auch gemeldet.

Wo wohnt deine Schwägerin denn aktuell, in München oder Eschborn?

Rasa schrieb am 26.08.2025 um 10:04:54:
Oder kann sie mit einer Fiktionsbescheinigung anfangen zu vollzeit arbeiten, während der Antrag noch bearbeitet wird?

Nur zwei Wochen lang als Probebeschäftigung. Wenn bis dahin keine AE bzw. vollständige Arbeitserlaubnis erteilt wurde, darf sie wieder höchstens 20 Std/Woche arbeiten.
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Rasa
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Antwort #4 - 15.09.2025 um 14:03:29
 
dim4ik schrieb am 05.09.2025 um 09:08:50:
Dies widerspricht dem, was du vorhin geschrieben hast:
Wo wohnt deine Schwägerin denn aktuell, in München oder Eschborn?

Nur zwei Wochen lang als Probebeschäftigung. Wenn bis dahin keine AE bzw. vollständige Arbeitserlaubnis erteilt wurde, darf sie wieder höchstens 20 Std/Woche arbeiten.


Entschuldigung, ich habe deine letzte Nachricht vorher nicht gesehen. Ich habe mich heute wieder eingeloggt

meine Schwägerin wohnt jetzt bei uns in München und ist auch hier gemeldet. Die Firma hat ihr einen Arbeitsvertrag ab November gegeben. Es sieht wie ein normaler deutscher Vertrag mit vollem Gehalt aus, aber Aber vorerst wurde ihr eine Teilzeitstelle ohne Befristung angeboten.

Wir haben nachgefragt, weil meine Schwägerin eigentlich mit einem Vollzeitvertrag gerechnet hatte. Die HR-Abteilung hat erklärt, dass der Vertrag im Moment nur auf Teilzeit basiert, weil ihr aktueller Visastatus (Chancenkarte) keine Vollzeitstelle erlaubt. Sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, kann sie aber wie besprochen in Vollzeit arbeiten. Die Firma kann dafür auch ein Schreiben für das KVR ausstellen. Genauere Infos folgen noch.

Kann sie mit diesem Vertrag bereits die Blaue Karte beantragen? Da das Teilzeitgehalt die Anforderungen für eine Arbeitserlaubnis oder Blaue Karte nicht erfüllt, wäre in diesem Fall ein zusätzliches Schreiben der Personalabteilung ausreichend?

Jetzt warten wir auf die endgültige Klärung mit dem Vertrag, um dann den Antrag auf Arbeitserlaubnis oder Blaue Karte zu stellen. Sie verdient genug für die Blaue Karte und erfüllt auch die Voraussetzungen.

Wir überlegen, ob es besser ist, den Antrag gleich in München zu stellen oder erst später in Eschborn, wenn sie dort eine Wohnung gefunden hat. Der Arbeitsbeginn ist im November.

Könnten Sie uns bitte in dieser Situation beraten? Wir sind etwas unsicher, da niemand in unserem Umfeld bisher eine Chancenkarte in eine Arbeitserlaubnis oder Blaue Karte umgewandelt hat. Vielen Dank im Voraus!
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reinhard
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Antwort #5 - 15.09.2025 um 17:49:59
 
Sie stellt den Antrag oder die Anträge immer bei der Ausländerbehörde, die zuständig ist. Das richtet sich immer nach ihrem Hauptwohnsitz. Zieht sie um, zieht der Antrag (und die Akte) automatisch mit um. Dabei kann es bei der Akte zu Verzögerungen kommen.

Du kannst Ihr auch das Forum hier zeigen, dann kann sie selbst fragen.
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Rasa
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Antwort #6 - 19.09.2025 um 09:24:59
 
reinhard schrieb am 15.09.2025 um 17:49:59:
Sie stellt den Antrag oder die Anträge immer bei der Ausländerbehörde, die zuständig ist. Das richtet sich immer nach ihrem Hauptwohnsitz. Zieht sie um, zieht der Antrag (und die Akte) automatisch mit um. Dabei kann es bei der Akte zu Verzögerungen kommen.

D


Vielen Dank! Sie hat den Antrag für die Blaue Karte bereits online in München gestellt. Jetzt müssen wir einen Termin bekommen – das ist aber schwer. Gibt es eine Möglichkeit, eine direkte Anfrage zu schicken oder eine E-Mail zu schreiben, in der wir die Notsituation erklären? Sie verfolgt den Vorgang selbst, aber sie ist ganz neu in Deutschland und spricht die Sprache noch nicht gut. Ich helfe ihr im Moment einfach nur.
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« Zuletzt geändert: 19.09.2025 um 13:05:43 von reinhard »  
 
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Rasa
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Antwort #7 - 02.12.2025 um 09:34:05
 
Update:
Meine Schwägerin hat ihren Antrag beim KVR in München gestellt, und es sind bereits zwei Monate vergangen, ohne dass sie eine Rückmeldung erhalten hat. Sie hat mit ihrer Chancenkarte bereits eine Stelle in Eschborn begonnen und darf damit 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Chancenkarte läuft jedoch Ende Dezember ab.

Nun verlangt das Unternehmen ein gültiges Visum, um das Arbeitsverhältnis fortsetzen zu können. Sie weiß nicht, wie sie weiter vorgehen soll. Auf ihre E-Mails an das KVR erhält sie keine Antwort, und es ist ihr auch nicht möglich, online einen Termin zu bekommen.

Was ist in dieser Situation die Lösung? Sie müsste zumindest eine Fiktionsbescheinigung erhalten, um weiterarbeiten zu können.
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Antwort #8 - 03.12.2025 um 09:47:00
 
Kann mir jemand einen Rat dazu geben? Griesgrämig
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