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Niederlassungserlaubnis nach Gutachten vom Arbeitsamt (Gelesen: 733 mal)
MonaL
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25.08.2025 um 20:13:41
 
Es gibt jetzt einiges Neues, was ich nicht weiter weißt und hoffe, dass Sie Antworten kennen:
Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit hat mich für unter 3 Stunden täglich für länger als 6 Monate, aber nicht dauerhaft, als Erwerbsunfähig eingestuft.
Daraufhin hat mich das Jobcenter aufgefordert Sozialhilfe zu beantragen, weil dies jetzt nach dem Gutachten eine vorrangige Leistung ist.
Die Sozialhilfe wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bewilligt werden.
Ich wollte Sie fragen, kann ich mit dieser Sozialhilfe, die für je 12 Monate bewilligt wird, einen unbefristeten Aufenthalt, Niederlassungserlaubnis, bekommen?
Ich  einen Aufenthalt nach §25 Abs. 4 Satz 2
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Aras
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Antwort #1 - 25.08.2025 um 20:38:51
 
Wenn, dann müsstest du dauerhaft erwerbsunfähig sein und nicht nur für 12 Monate.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 25.08.2025 um 20:40:52
 
Es ist nicht 12 Monate, es ist mehr als 6 Monate
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Antwort #3 - 25.08.2025 um 20:42:19
 
Wenn, dann müsstest du dauerhaft erwerbsunfähig sein und nicht nur für 6 Monate.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 25.08.2025 um 20:55:42
 
ich warte auf antwort von Experten
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Antwort #5 - 25.08.2025 um 21:15:20
 
https://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufe...

Es wurde nur festgestellt, dass du 6 Monate erwerbsunfähig bist. In 6 Monaten bist du vielleicht wieder kerngesund und kannst anfangen zu arbeiten. Warum sollte man also von der Voraussetzung der Lebensunterhaltsicherung absehen? Millionen andere Ausländer können ja auch nicht eine NE bekommen weil ihre Lebensunterhaltsicherung nicht gegeben ist.

Also wenn dann müsste die Erwerbsunfähigkei als dauerhaft festgestellt werden, denn dann wärst du ja amtlich behindert.

Aber was weiß ich denn schon. Ich bin ja kein "Experte"  Laut lachend.
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Antwort #6 - 25.08.2025 um 21:19:44
 
Ja, also diese Prostituierte möchte ich nicht lesen und soll sich verpissen.
ist nur noch widerlich

Änderung:

Für die Antwort #4 wollte ich Gelb geben.

Für diesen hier aber gibt es
...

Verbunden mit zwei Wochen Schreibpause und Beitragsabzung.

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« Zuletzt geändert: 25.08.2025 um 22:44:01 von Petersburger »  
 
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