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Nationalvisum seit 1 Jahr nicht verlängert (Gelesen: 486 mal)
Themen Beschreibung: Umzug und unbearbeiteter Antrag
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i4a rocks!


Beiträge: 4
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nationalvisum seit 1 Jahr nicht verlängert
20.08.2025 um 10:41:45
 
Hallo zusammen,

ein Problem bei einem Verwandten aus Osteuropa:

○ Nationalvisum für 6 Monate zum Sprachkursbesuch bis März '25
○ Antrag auf Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis am alten Wohnort im Februar gestellt (sobald Zulassung zum Studienkolleg/Einladung) vorlag
○ Erteilung Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 AufenthG bis Mitte August '25
○ Umzug nach Hessen, Studienkolleg ab März, Auskunft und Unterlagen per Mail weitergeleitet: Alter Wohnort meint, nicht mehr zuständig zu sein, neuer Wohnort schweigt.
○ erneuter Erstantrag im Mai am neuen Wohnort, keine Info zu Wartezeiten. Sind nun 3 Monate ohne Rückmeldung.
○ Persönliche Vorsprache am Infopoint 6 Tage vor Ablauf der Fiktionsbescheinigung. Ergebnis: keine Info zu Ihrer Person da, können keine Fiktionsbescheinigung ausstellen. Unterlagen auf Papier wollten sie nicht vor Ort annehmen. Haben die Info "aufgenommen" und würden sich "in 6 Wochen" melden. Eine schriftliche (Standard-)Bescheinigung, dass die Person in der ABH erschienen ist, ohne weitere Infos.

Gibt es denn eine Vorschrift, die besagt, dass einer Person mit einem abgelaufenen Nationalvisum/einer abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung eine Erteilung der Fiktionsbescheinigung nicht verweigern darf?

Macht es in diesem Fall Sinn, zum Anwalt zu gehen? Was könnte dieser empfehlen/verfassen, denn Untätigkeitsklage erscheint uns bei Ersterteilung etwas zu riskant und extrem.

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Empfehlungen und liebe Grüße
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 659

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 20.08.2025 um 11:11:54
 
Ja, § 81 Abs. 5 AufenthG schreibt vor, dass eine Fiktionsbescheinigung auszustellen ist. Sie muss also ausgestellt werden, wenn ein Antrag gestellt wurde und über diesen noch nicht entschieden ist.

Wenn ich es richtig verstehe, fand der Umzug vor 5 Monaten statt. Und dennoch hat die neue Behörde noch gar keine Informationen über dich laut deren Aussage. Ich denke ein Anwalt kann da schon helfen. Man muss auch nicht direkt Untätigkeitsklage einreichen, dass sich ein Anwalt meldet reicht oft schon, damit die Behörde bisschen Zahn zulegt.
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