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Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb (Gelesen: 1.521 mal)
Susana
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb
Antwort #15 - 12.08.2025 um 21:57:04
 
Hallo,

mein Mann hatte am Anfang auch ziemliche Probleme mit den von Dir genannten typischen Stolperfallen (Konjugation der Verben und anderer Satzbau in Deutsch z.B.). Er hat sehr gute Erfahrungen gemacht mit dem Buch "Deutsch kompakt" vom Hueber Verlag. Er hatte es in der Version Deutsch- Spanisch, aber es gibt auch die Variante Deutsch- Russisch.  Der Vorteil dieser Bücher ist, dass  Erklärungen in der Muttersprache vorhanden sind und es somit wirklich zum Selbstlernen geeignet ist (Audio- Download inklusive). Ist nur ein Tipp von mir, für meinen Mann war es lange Zeit ein wertvolles Nachschlagewerk.  Smiley
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Beiträge: 109

Saar, Hessen, Germany
Saar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb
Antwort #16 - 13.08.2025 um 08:03:18
 
Moin

Danke @Susana für deinen Zuspruch  Smiley
Wird schon.

Alle Menschen sind verschieden, dem Einen fallen Sprachen leicht, dem Anderen andere Dinge.

Zum Thema laut Überschrift habe ich nichts mehr zu sagen.
Wie der Thread ergab, sind unter diesen Vorgaben die Argumente zu
schwach um ein Visum nach diesem Paragraphen zu erhalten.

// Bei Gelegenheit ändere ich meinen User-ID, weiß nur nicht in welchen?  hä?
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