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Visum nach 16.5.1.1 für A1 Spracherwerb (Gelesen: 1.522 mal)
Mannlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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11.08.2025 um 14:23:23
 
Hallo zusammen

Ende Oktober bis 15.Nov möchte ich meine Frau für den A1 Intensivkurs in Mannheim anmelden.
Mo - Fr je 4 Stunden, 3 Wochen lang. Am 03.12. findet dort
ebenfalls beim Goetheinstitut  die Prüfung statt, mit Aushändigung oder Zusendung
des Zertifikats ist Mitte Dezember zu rechnen. ***

Die Voraussetzungen der Verwaltsungsvorschrift zum AufenthG unter 16.5.1.1. ff
habe ich gelesen. 


***
Nach A1 Erhalt wird sie zurückfliegen, um ein Nationales Visum nach
28 AufenthG zu ersuchen.

´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´

Ich habe das hier gelesen:´
aus:  https://germania.diplo.de/resource/blob/1598310/e4ed8cbff465ed411ea209f105f736be...

Code:
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von 1.091,- Euro pro Monat für die 
gesamte Dauer des geplanten Sprachkurses (z.B. sind bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von
6 Monaten 6.546,- Euro, bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von 9 Monaten 9.819,- Euro
nachzuweisen) 
 Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos
nachgewiesen werden. In der Russischen Föderation bietet nach dem aktuellen
Kenntnisstand der Botschaft und der Generalkonsulate keine örtliche Bank ein Sperrkonto
an, welches die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie
freie Wahl. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des
Auswärtigen Amts:




ebenso:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto-375488#content_0

Code:
Behördliche (!) Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG, nicht älter als 6 Monate 
und mit dem Aufenthaltszweck „Sprachkurs“ sowie nachgewiesener Bonität.
Ausländerbehörden in Deutschland stellen dieses Dokument aus.



Jetzt zu meinen Fragen, bzw Bedenken:
Sie ist meine Frau, wirkt sich das negativ auf Visumentscheid aus?
Der russische Ausweis ist schon auf meinen Familiennamen ausgestellt,
der Reisepass wird Ende Sept fertig sein. Beantragung noch mit den
alten Reisepassdaten, bei Vorsprache dann der Neue - sollte kein
Problem sein ...

Frage zum Sperrkonto: Pro Monat 1.091 Euro zur Sicherung des LU
habe ich verstanden. Kommt  für die VE noch ein Sperrkonto hinzu? ( Ich denke ja )
Das wäre ja (teilweise) zweimal den LU sichergestellt ...
Nicht dass ich das Geld nicht hätte, ich frage nur.
Teilweise, weil §66-68 auch Kosten einer möglichen Abschiebung beinhalten. Aber eben nicht nur !!

Meine grundsätzliche Frage, da ggf Prüfung versemmelt werden könnte und Nachprüfung nötig wird (in Mannheim).
Wie viele Monate sollen beantragt werden, 3 oder 4 oder 6?


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reinhard
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Antwort #1 - 11.08.2025 um 16:06:01
 
Negative Auswirkungen hat es nicht, Gibt höchstens eine Ablehnung, weil jemand in der Botschaft glaubt, sie wollte gleich hier bleiben.

Sprachkurs: Sie muss gründlich erklären, warum das im Herkunftsland für sie völlig unmöglich ist. Nach der Gesetzesbegründung soll Kurs und A1-Prüfung im Herkunftsland stattfinden, bevor das Visum beantragt wird.
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Mannlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 11.08.2025 um 16:50:43
 
Danke @reinhard

Der Botschaft werde ich kurz&knapp vermitteln, wir riskieren nicht unser
Eheleben wegen Visumverstoß
und ihre Rückkehr neulich nach der Eheschließung,
lässt das  erkennen. Ich werde mitteilen, nach A1 Erhalt, erfolgt der Rückflug
zur Beantragung des D-Visums nach 28 AufenthG

Die Repeteator(en) bieten ein-, oder zweimal pro Woche Unterricht zu je 45 / 50 min per Whatsapp an.
Teilweise wird pro akademischer Stunde 41 Euro verlangt, aber das ist es nicht.
Umgeben in ihrer Heimat, begegnet ihr überall die Muttersprache, meine Frau ist 60,
da können sich Ablenkungen massiv auf die Konzentration, namentlich auf das Merken  auswirken.
Bei meiner Frau ist das leider gegeben.


//
Im April büffelten wir bis dass die Schwarte krachte, sein und haben in allen Formen.
Heute Morgen stellte ich ihr via WhatsApp auf Russisch drei einfache Fragessätze:
Ti ustal? Chto delasch? Gde Ti?
Bist du müde? Was machst du? Wo bist du?

Ihre Antworten
Du ist müde? Was machen? Wo du?

Das zeigte mir, in den drei Monaten Mai, Juni, Juli hatte sie das selbst
nicht wiederholt, auch nichts hinzugelernt, sondern vieles vergessen.
Es fehlte "Die starke Hand, sprich das Umfeld, lernen zu müssen".

Daher bedarf es eines Präsenzunterrichtes, jeden Werktag, über Stunden und  in dem Land,
wo diese Sprache überall angewandt wird.

Moskau und "Piter" kommen leider nicht infrage, viel zu weit entfernt.

In der Stunde Bahnfahrt nach / von Sprachkurs in Mannheim - schon im Zug
kann sie mit jemand ins Gespräch kommen und erkennt ihren
schrittweisen Erfolg oder Defizite, was anspornt noch besser Deutsch zu können.




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Fred Dust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 11.08.2025 um 17:59:16
 
Anmerkungen eines Lernenden:
1. Aus eigener Erfahrung meines Englisch-Lernens damals; dem Riesenschritt nach x Jahren Schulenglisch durch dann 3 Wochen USA;  und dann viel später dem liebevollen Begleiten beim Deutsch-Lernen kann ich der Argumentation total zustimmen, gerade in ihrem hohen Alter und den riesen Differenzen zwischen Deutsch und Russisch. Deutsch is ne superkomplizierte Sprache. Hoffe, dass die ABH dem auch folgt.

2. Zur Frage des Sperrkontos kam mir der Gedanke, die beiden sind doch verheiratet, er ist Deutscher in Dland lebend. er ist ihr deshalb ja zum Unterhalt verpflichtet und damit ist doch der Lebensunterhalt seiner Ehefrau während ihres Sprachkurs-Aufenthaltes nachgewiesen - richtig?

Die von ihm zitierten Angaben beziehen sich auf den Standard-Fall nicht vorhandener Familien-Anbindung-zu-Deutschen, nicht auf den Fall von Ehegatt:Innen Deutscher und berücksichtigen das nicht - richtig?

3. btw, lese die ganze Zeit Eure Geschichte hier mit. Glückwunsch zur Hochzeit und Daumendrück für Euren gemeinsamen Weg.
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roseforest
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Antwort #4 - 11.08.2025 um 19:34:38
 
Ich kenne es zumindest aus den Philippinen so dass das Visum für einen Sprachkurs eigentlich nur bei Vorkenntnissen erteilt wird z.b. a1.

Aber bin gespannt vllt klappt es ja.

Was spricht gegen ein Schengen Visum ?
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« Zuletzt geändert: 11.08.2025 um 19:49:51 von roseforest »  
 
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Mannlich
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Antwort #5 - 11.08.2025 um 20:24:19
 
Wie gut dass es das Forum gibt, kann mein Anliegen ja nicht einem Mitarbeiter
der AV oder ALB vortragen, der säße ja ne halbe Stunde am PC nur wegen einer Anfrage

Hab meiner Frau heut alles genau erklärt.
Es gibt noch zwei Alternativen ihrerseits:
- Repeteator in Berlin sesshaft
- Repeteator in St. Peter(s)burg sesshaft
Je mit  Prüfung in Moskau bei Goethe im Oktober.

Beide haben ausführliche Webseiten, die ich mal ansehen werde.

// Die Sorge einer Sprachvisumversagung lebt mit, denn nunmehr ist meine Frau
offiziell Rentnerin, was den Glauben an die Rückkehrbereitschaft beeinflussen kann / wird bei der AV

Chto delasch? Hab das e vergessen nach dem a
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roseforest
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Antwort #6 - 11.08.2025 um 20:51:19
 
Kann deine Frau denn fließend Englisch ?
Meine Frau hatte damals online mit jemand gelernt hat nur 10 Euro gekostet pro Stunde. Wenn sie Englisch kann ist ja quasi fast egal aus welchem Land der Welt der Lehrer kommt.

Hauptsache dieser hat Erfahrung mit dem Goethe a1 test. Denn nur Deutsch lernen bringt nicht viel es macht schon Sinn explizit auf diese Prüfung sich vorzubereiten.
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SimonB
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Antwort #7 - 11.08.2025 um 20:51:55
 
Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 16:50:43:
Ich werde mitteilen, nach A1 Erhalt, erfolgt der Rückflug zur Beantragung des D-Visums nach 28 AufenthG

Ich habe Zweifel, dass die Botschaft dir glaubt.

Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 14:23:23:
Wie viele Monate sollen beantragt werden, 3 oder 4 oder 6?

Für ein Sprachvisum? Ich fürchte, die Botschaft erteilt kein solches Visum.

Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 16:50:43:
Umgeben in ihrer Heimat, begegnet ihr überall die Muttersprache, meine Frau ist 60,
da können sich Ablenkungen massiv auf die Konzentration, namentlich auf das Merken  auswirken. Bei meiner Frau ist das leider gegeben.
Ich fürchte, auch das interessiert die Botschaft nicht. Zigtausende ausländische Ehepartner haben ihr A1 im Herkunftsland gemacht.

Vor allem: Deine Frau will das Visum. Deine Frau soll deutsch lernen.
Du kannst nicht für deine Frau der Botschaft was erklären.
Dass sie nun Rentnerin ist, ist nicht ausschlaggebend.


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lottchen
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Antwort #8 - 11.08.2025 um 20:52:18
 
Was ist ein Repeteator?

Was Du tun sollst wird Dir niemand sagen können. Deine Frau kann auch einfach ein normales Schengen-Visum für 3 Monate beantragen und wenn sie es bekommt in der Zeit A1 machen und wieder ausreisen.
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roseforest
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Antwort #9 - 11.08.2025 um 20:56:23
 
*der AV oder ALB vortragen, der säße ja ne halbe Stunde am PC nur wegen einer Anfrage"

Was willst du damit denn sagen ? Du weißt schon dass hier Mitarbeiter von ABHs unterwegs sind ?
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Antwort #10 - 11.08.2025 um 21:31:25
 
roseforest schrieb am 11.08.2025 um 20:51:19:
Kann deine Frau denn fließend Englisch ?

Nein. Nach 35 Jahren ohne Praxis  ..

SimonB schrieb am 11.08.2025 um 20:51:55:
Ich habe Zweifel, dass die Botschaft dir glaubt.

Ich auch etwas


lottchen schrieb am 11.08.2025 um 20:52:18:
Was ist ein Repeteator?

Репетитор  Ein Wiederholer, gemeint ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Nachhilfelehrer


roseforest schrieb am 11.08.2025 um 20:56:23:
Du weißt schon dass hier Mitarbeiter von ABHs unterwegs sind ?

Ich war erst im Forenurlaub. Zu Fragen zum Forum oder dessen tragenden Säulen äußere ich mich nicht



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Antwort #11 - 12.08.2025 um 00:19:36
 
Mannlich schrieb am 11.08.2025 um 21:31:25:
Ich war erst im Forenurlaub.

Dein Avatar suggeriert, Du wärest immer noch im "Forenurlaub" Zwinkernd
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Antwort #12 - 12.08.2025 um 10:03:40
 
Nun zur Sache:

Der Gesetzgeber fordert seit 2007 den Nachweis vorhandener Grundkenntnisse Deutsch (i.d.R. durch ein Zertifikat A1) vor der Einreise zum Daueraufenthalt.

Die offenkundige Umgehungsvariante wäre ein Visum zum Sprachkurs im Rahmen eines Daueraufenthalts in Deutschland mit anschließendem Antrag auf einen AT nach § 28 bzw. 30 AufenthG.

Trotz des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie wurde in den knapp 20 Jahren seither diese Forderung - Grundkenntnisse vor der Einreise - auch bei äußerst widrigen Lernbedingungen bzw. -voraussetzungen auch gerichtlich immer wieder sehr hoch gewertet und entsprechend geurteilt.

Erst bei einjährigen (!) erfolglosen (!) Bemühungen (!) zum Spracherwerb ist die Erteilung eines Sprachkursvisums möglich, aus dem dann nach Vorliegen des Zertifikats in einen AT 28/30 gewechselt werden kann.

Die drei Ausrufezeichen sollen verdeutlichen, dass es da drei Schlüsselwörter gibt.
Es reicht nicht, einfach nur ein Jahr zu warten und alles andere zu behaupten.
Es reicht auch nicht, wie mal in meiner Praxis vorgekommen, ein Jahr lang Sprachkurse beim örtlichen Goethe-Institut zu belegen, dort aber kaum ein Drittel der Unterrichte zu besuchen.


Meine Vermutungen daher:
Ein nationales Visum nach § 16f AufenthG ist eher unwahrscheinlich.
Nach der hier bekannten Reisehistorie sollte es dagegen eher möglich sein, ein Schengen-Visum für 90 Tage zu erhalten. Ausdrücklich begründet mit dem Belegen eines Sprachkurses.

Vorsicht dabei mit den Aufenthaltszeiten: 90 Tage Aufenthalt am Stück sind nur möglich, nachdem 90 Kalendertage ununterbrochene "Schengen-Abwesenheit" vorbei sind.
siehe auch https://germania.diplo.de/90tage

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Antwort #13 - 12.08.2025 um 20:46:37
 
Nabend

Nachdem Visumerteilung unter diesen Vorgaben allgemein für kritisch bewertet wird, bin auch dieser Einschätzung
und nach Besprechung mit meiner Bekan... Frau, ist es ihr angenehmer von zu Hause aus zu lernen.
Unterstützt von einem Nachhilfelehrer aus St.Petersburg, 2x 50 min online die Woche und natürlich von mir,
werden wir das Kind schon schaukeln. Prüfung dann im Oktober bei Goethe in Moskau.
Für sie hat es doppelten Anreiz, denn der Repetitor in St.Petersburg verlangt 67.000 Rubel,
cirka 700 Euro und sie weiß, versemmelt sie es, sind 700 Euro im Wind  ....

Stichwort Sankt Petersburg: @Petersburger; für Anmeldung zum D-Visum gerät man auf diese Seite
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&...

weiter hier:
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=mo...

final dann hierhin
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=mosk&r...

Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Wartezeit bis zur Vergabe eines Termins mehrere Monate dauern.

Ich möchte meiner Frau empfehlen, sich dort schon diese Woche einzuschreiben,
sodass bei erfolgreicher A1 Prüfung im Oktober die Angelegenheit zeitnah fortgeführt wird.

Was sagst du dazu? Dauert es wirklich mehrere Monate bis zur Abgabe des Visumantrags?



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Antwort #14 - 12.08.2025 um 20:47:55
 
Nabend

Nachdem Visumerteilung unter diesen Vorgaben allgemein für kritisch bewertet wird, bin auch dieser Einschätzung
und nach Besprechung mit meiner Bekan... Frau, ist es ihr angenehmer von zu Hause aus zu lernen.
Unterstützt von einem Nachhilfelehrer aus St.Petersburg, 2x 50 min online die Woche und natürlich von mir,
werden wir das Kind schon schaukeln. Prüfung dann im Oktober bei Goethe in Moskau.
Für sie hat es doppelten Anreiz, denn der Repetitor in St.Petersburg verlangt 67.000 Rubel,
cirka 700 Euro und sie weiß, versemmelt sie es, sind 700 Euro im Wind  ....

Stichwort Sankt Petersburg: @Petersburger; für Anmeldung zum D-Visum gerät man auf diese Seite
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&...

weiter hier:
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=mo...

final dann hierhin
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=mosk&r...

Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Wartezeit bis zur Vergabe eines Termins mehrere Monate dauern.

Ich möchte meiner Frau empfehlen, sich dort schon diese Woche einzuschreiben,
sodass bei erfolgreicher A1 Prüfung im Oktober die Angelegenheit zeitnah fortgeführt wird.

Was sagst du dazu? Dauert es wirklich mehrere Monate bis zur Abgabe des Visumantrags?


//
Petersburger schrieb am 12.08.2025 um 00:19:36:
Dein Avatar suggeriert, Du wärest immer noch im "Forenurlaub"

Nee, ich glaube deine Cookies sind noch nicht neu



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