Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung (Gelesen: 1.622 mal)
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
11.08.2025 um 09:32:38
 
Liebe Forumsmitglieder,

kurz zu unserer Situation: mein Mann ist Mexikaner und ich bin Deutsche, wir sind seit 2009 verheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder. Wir haben früher gemeinsam im Ausland gelebt, seit 2021 in Deutschland. Mein Mann kam mit dem Visum nach Deutschland(Familiennachzug zum deutschen Kind). Seit 2021 hat er jedes Jahr eine Aufenthaltserlaubnis für je ein Jahr erhalten. Er kam relativ spät in einen Deutschkurs rein (war alles voll aufgrund der Pandemie), dann ist er beim ersten Test "nur" mit A2 rausgekommen. Nun hat er auf eigene Initiative nochmal 2 Module absolviert und B1 geschafft. Mit diesen Eckdaten könnte er jetzt doch eigentlich die Niederlassungserlaubnis beantragen? Aber laut meiner Recherche auch eine Einbürgerung?
Nun zu meinen Fragen: ist das generell möglich und wenn ja, wie geht er am besten vor? Seine befristete Aufenthaltserlaubnis läuft im Dezember 2025 ab.
Besten Dank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.667

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #1 - 11.08.2025 um 11:38:24
 
Wenn er eingebürgert werden will, braucht er keine Niederlassungserlaubnis. Die wird ihm mit der Einbürgerung sowieso wieder weggenommen, aber vorher teuer bezahlt.

Also: Einbürgerung beantragen, das kann aber dauern, weil es zur Zeit sehr, sehr viele machen (Verkürzung der Mindest-Aufenthaltszeit auch für Unverheiratete). Rechtzeitig die Aufenthaltserlaubnis um drei Jahre verlängern, dann reicht sie bis zur Einbürgerung.

Guckt mal nach, ob man den Einbürgerungsantrag bei Euch auf Papier oder online stellt. Die Behörden stellen gerade hier und da um.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 643

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #2 - 11.08.2025 um 11:54:59
 
reinhard schrieb am 11.08.2025 um 11:38:24:
Also: Einbürgerung beantragen, das kann aber dauern, weil es zur Zeit sehr, sehr viele machen


Und deshalb kann es Sinn machen trotzdem die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Dann vermindert man nämlich ein wenig das Risiko, wenn man während der Wartezeit für die Einbürgerung z.B. seine Arbeit verlieren sollte, weil man dann mit der Niederlassungserlaubnis schon etwas in der Hand hat.

Ob man nur eins oder beides beantragt muss man daher selber wissen. Frage Kosten gegen "Sicherheit".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 645

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #3 - 11.08.2025 um 12:12:34
 
Was hat er denn genau für welche Prüfungen gemacht ? Der DTZ also der nach dem Integrationskurs kann man meines Wissens nicht in Teilen wiederholen.

Und wenn er da z.b. schreiben nicht bestanden hat reicht es mE nicht z.b. nur das Schreiben Modul vom Goethe Institut zu machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #4 - 11.08.2025 um 12:48:48
 
Erstmal herzlichen Dank für die Antworten an Alle.  Smiley

Ich habe gerade erfahren, dass bei unserem LRA die Einbürgerung mit Papierantrag abläuft.
Ich denke, er sollte dann doch zuerst die NE beantragen, denn momentan sind viele MA im Urlaub und bis Dezember (Ablauf AE) wird das noch nicht klappen.
Roseforest: ja genau den Integrationskurs an der VHS hat er auf eigene Kosten in 2 Modulen wiederholt. Beim ersten Test hatte er B1 buchstäblich um einen Punkt verfehlt. Ich meinte nicht, dass er den Test nur in Teilen wiederholt hat. Er ist sozusagen nochmals in den Kurs.  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 645

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #5 - 11.08.2025 um 13:03:40
 
Ja haben wir genau so gemacht. Klar die NE kostet ein bisschen mehr als die Verlängerung... Ende vom Lied war dann dass meine Frau ganze 3 Monate die NE hatte 😂 fanden wir aber nun nicht schlimm. Du kannst ja einfach beides zeitgleich beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #6 - 11.08.2025 um 13:09:29
 
roseforest schrieb am 11.08.2025 um 13:03:40:
Ja haben wir genau so gemacht. Klar die NE kostet ein bisschen mehr als die Verlängerung... Ende vom Lied war dann dass meine Frau ganze 3 Monate die NE hatte 😂 fanden wir aber nun nicht schlimm. Du kannst ja einfach beides zeitgleich beantragen.


Oh danke für den Tipp  Smiley
Das war auch so ein bisschen mein Zweifel, ob es geht, das gleichzeitig zu beantragen, aber wenn es bei Euch ging, klingt schon mal positiv.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #7 - 11.08.2025 um 15:47:54
 
Die Ausländerbehörde hat uns bereits geantwortet. Sie schreiben, dass "aktuell eine vorgezogene Prüfung einer Niederlassungserlaubnis nicht möglich sei". Sie schreiben, dass diese bei der nächsten Verlängerung der Aufenthaltstitels im Dezember automatisch geprüft würde.
Was sollen wir denn nun machen? Er möchte ja keine Verlängerung dieser AE. Oder ist das das Gleiche? Macht es dann Sinn die Einbürgerung anzugehen, wenn der Titel im Dezember abläuft?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.628

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #8 - 11.08.2025 um 15:59:27
 
Was vorgezogene Prüfung?

LIegen die Voraussetzungen für die NE vor, kann man jederzeit den Antrag für die NE stellen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.667

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #9 - 11.08.2025 um 16:07:44
 
Susana schrieb am 11.08.2025 um 15:47:54:
Die Ausländerbehörde hat uns bereits geantwortet. Sie schreiben, dass "aktuell eine vorgezogene Prüfung einer Niederlassungserlaubnis nicht möglich sei". Sie schreiben, dass diese bei der nächsten Verlängerung der Aufenthaltstitels im Dezember automatisch geprüft würde.
Was sollen wir denn nun machen? Er möchte ja keine Verlängerung dieser AE. Oder ist das das Gleiche? Macht es dann Sinn die Einbürgerung anzugehen, wenn der Titel im Dezember abläuft?



Er beantragt, wenn er will, die NE (kostet 200 Euro).

Das gilt automatisch als Antrag auf Verlängerung der AE, wenn die NE abgelehnt wird. Verlängerung der AE um drei Jahre kostet 100 Euro.

Ihr müsst selbst entscheiden, ob die 100 Euro mehr dann doch egal sind.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #10 - 11.08.2025 um 16:09:04
 
Aras schrieb am 11.08.2025 um 15:59:27:
Was vorgezogene Prüfung?

LIegen die Voraussetzungen für die NE vor, kann man jederzeit den Antrag für die NE stellen.


Ja, also das war genau die Antwort der MA (unser eigentlicher Bearbeiter ist diese Woche im Urlaub, sie ist die Vertretung). Es hört sich für mich so an, als wäre es der selbe AT. Aber eine NE ist doch was Anderes, oder? Ich denke das "vorgezogene Prüfung" bezieht sich darauf, dass sein aktueller Titel erst im Dezember abläuft. Meine Frage an die AB war übrigens, ob er nun eine NE beantragen kann und das kam als Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #11 - 11.08.2025 um 16:16:05
 
reinhard schrieb am 11.08.2025 um 16:07:44:
Er beantragt, wenn er will, die NE (kostet 200 Euro).

Das gilt automatisch als Antrag auf Verlängerung der AE, wenn die NE abgelehnt wird. Verlängerung der AE um drei Jahre kostet 100 Euro.

Ihr müsst selbst entscheiden, ob die 100 Euro mehr dann doch egal sind.


Vielen Dank. Bei ihm war es bisher so, dass die Verlängerung jeweils nur für 1 Jahr war. Er musste jedes Jahr eine aktuelle Schulbescheinigung der Kinder vorlegen. Hintergrund war laut AB, dass dies jährlich geprüft werde muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.667

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #12 - 11.08.2025 um 16:19:47
 
Ja, das ist laut Gesetz so lange so, bis er den I-Kurs abgeschlossen hat: B1-Zertifikat und "Leben in Deutschland" bestanden, und schon gibt es drei Jahre. Oder NE.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #13 - 11.08.2025 um 16:29:08
 
reinhard schrieb am 11.08.2025 um 16:19:47:
Ja, das ist laut Gesetz so lange so, bis er den I-Kurs abgeschlossen hat: B1-Zertifikat und "Leben in Deutschland" bestanden, und schon gibt es drei Jahre. Oder NE.


Vielen Dank reinhard! Ja genau, den Test "Leben in Deutschland" hatte er schon beim ersten I- Kurs bestanden und das B1 Zertifikat kam erst jetzt dazu. Was ich nur nicht ganz verstand (sorry habe ich so oft damit zu tun): Die MA schreibt ja noch am Ende, dass der "unbefristete Aufenthalt" bei Beantragung der nächsten Verlängerung automatisch mit geprüft würde. Aber eigentlich wär doch schon der Antrag was Anderes, was sich ja auch an den von Dir genannten unterschiedlichen Kosten zeigt, oder liege ich jetzt komplett daneben?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.667

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #14 - 11.08.2025 um 17:22:50
 
Nein, die meisten Ausländerbehörde prüfen beides, wenn die drei Jahre um sind. Und wenn das falsche Formular ausgefüllt und eingereicht wurde, unterschreibt man später nochmal das richtige.

Das ist wirklich nur Routine und in der Behörde nichts Besonderes.

Nur wenn er wegen der Einbürgerung die 100 Euro sparen will, sollte er ausdrücklich mitteilen, dass er nur die Verlängerung der AE will. Sonst wird automatisch angenommen, er will das bessere von beiden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 643

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #15 - 11.08.2025 um 17:22:57
 
In Ausländerbehörden laufen viele Sachen praktikabel. Und das kann sich mal positiv und mal negativ für den Antragsteller äußern.

"Automatisch prüfen" ist z.B. durchaus positiv. Der Ausländer ist zur Verlängerung dort und die ABH sagt dann "guck mal, du bist jetzt 3 Jahre hier und deshalb haben wir mal geguckt, ob du eine NE kriegen könntest und tatsächlich ist das der Fall. Willst du nicht lieber die haben?".

Negativ ist es dann, wenn die ABH sagt, die AE läuft sowieso bis Tag X, lass uns die NE doch einfach dann prüfen. Ist doch viel einfacher.

Das ist praktikabel, rechtlich aber quatsch. Die NE kann man beantragen wann man will. Und dann steht der Antrag natürlich auch im Raum und bedarf einer Entscheidung seitens der ABH.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 645

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #16 - 11.08.2025 um 19:14:18
 
Eine NE kostet 113 Euro und eine Verlängerung 100. Wo hast du das mit 200 Euro gelesen @reinhard? Dachte eigentlich das ist Bundesweit einheitlich

https://www.bochum.de/Auslaenderbuero/Dienstleistungen-und-Infos/Gebuehrenverzei...

Mal eine andere Überlegung: die Einbürgerung dauert in vielen städten über ein Jahr, die NE ist normal so schnell wie ein AT erteilt. Jetzt könnten in dieser langen Zeit auf warten auf die Einbürgerung ja Voraussetzungen wegfallen z.b. Trennung , Jobverlust etc und die Bedingungen sind dann nicht mehr erfüllt.

Mit einer NE hätte er dann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht 👍. Zudem wenn - wovon ich ausgehe die Einbürgerung bis zum Ablauf seines aktuellen AT sowieso nicht durch sein wird muss er ja sowieso verlängern. Also wäre es 13 Euro Ersparnis.

Wenn du mich fragst ich würde wie gesagt jetzt beide Anträge stellen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #17 - 11.08.2025 um 20:50:55
 
Nochmals herzlichen Dank für Eure Antworten!  Smiley

Der Hinweis, dass man mit NE doch schon mehr Sicherheit hat, ist für uns in der Tat ein wichtiger Punkt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Susana
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #18 - 11.08.2025 um 20:59:08
 
Puncherfaust schrieb am 11.08.2025 um 17:22:57:
In Ausländerbehörden laufen viele Sachen praktikabel. Und das kann sich mal positiv und mal negativ für den Antragsteller äußern.

"Automatisch prüfen" ist z.B. durchaus positiv. Der Ausländer ist zur Verlängerung dort und die ABH sagt dann "guck mal, du bist jetzt 3 Jahre hier und deshalb haben wir mal geguckt, ob du eine NE kriegen könntest und tatsächlich ist das der Fall. Willst du nicht lieber die haben?".

Negativ ist es dann, wenn die ABH sagt, die AE läuft sowieso bis Tag X, lass uns die NE doch einfach dann prüfen. Ist doch viel einfacher.

Das ist praktikabel, rechtlich aber quatsch. Die NE kann man beantragen wann man will. Und dann steht der Antrag natürlich auch im Raum und bedarf einer Entscheidung seitens der ABH.


Danke für diese Zusammenfassung  Smiley. Ja klar, hat alles Vor- und Nachteile....Ich persönlich traue mich da meist von selbst nicht nachzuhaken, wenn mir eine Behörde antwortet, dass es jetzt nicht geht und mein Mann möchte auch alles korrekt machen. Deshalb bin ich dankbar für die Infos hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 645

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung
Antwort #19 - 11.08.2025 um 21:04:04
 
Ich persönlich würde auch nicht nachhaken sondern einfach den Antrag stellen.

Beispiel: unsere Einbürgerungsbehörde schrieb dass die Einbürgerung aktuell 1 Jahr dauert. Nun dachte ich naja stellt man den Antrag einfach schonmal 6 Monate bevor überhaupt die 3 Jahre in D erfüllt sind. Uns wurde mitgeteilt daß man bitte warten soll bis die Voraussetzungen erfüllt sind.

Haben dann trotzdem den Antrag gestellt, nach ca 1 Jahr wurde er bearbeitet und alles hat wie geplant geklappt Zwinkernd da war natürlich ein Risiko dass sie es sofort kostenpflichtig ablehnen. War aber nicht so.

Für die NE hatte meine Frau auch 3 Monate bevor die Voraussetzungen erfüllt waren um einen Termin für in 3 Monaten gebeten. Hat auch perfekt geklappt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema