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Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung (Gelesen: 2.060 mal)
Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #15 - 11.08.2025 um 17:22:57
 
In Ausländerbehörden laufen viele Sachen praktikabel. Und das kann sich mal positiv und mal negativ für den Antragsteller äußern.

"Automatisch prüfen" ist z.B. durchaus positiv. Der Ausländer ist zur Verlängerung dort und die ABH sagt dann "guck mal, du bist jetzt 3 Jahre hier und deshalb haben wir mal geguckt, ob du eine NE kriegen könntest und tatsächlich ist das der Fall. Willst du nicht lieber die haben?".

Negativ ist es dann, wenn die ABH sagt, die AE läuft sowieso bis Tag X, lass uns die NE doch einfach dann prüfen. Ist doch viel einfacher.

Das ist praktikabel, rechtlich aber quatsch. Die NE kann man beantragen wann man will. Und dann steht der Antrag natürlich auch im Raum und bedarf einer Entscheidung seitens der ABH.
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roseforest
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Antwort #16 - 11.08.2025 um 19:14:18
 
Eine NE kostet 113 Euro und eine Verlängerung 100. Wo hast du das mit 200 Euro gelesen @reinhard? Dachte eigentlich das ist Bundesweit einheitlich

https://www.bochum.de/Auslaenderbuero/Dienstleistungen-und-Infos/Gebuehrenverzei...

Mal eine andere Überlegung: die Einbürgerung dauert in vielen städten über ein Jahr, die NE ist normal so schnell wie ein AT erteilt. Jetzt könnten in dieser langen Zeit auf warten auf die Einbürgerung ja Voraussetzungen wegfallen z.b. Trennung , Jobverlust etc und die Bedingungen sind dann nicht mehr erfüllt.

Mit einer NE hätte er dann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht 👍. Zudem wenn - wovon ich ausgehe die Einbürgerung bis zum Ablauf seines aktuellen AT sowieso nicht durch sein wird muss er ja sowieso verlängern. Also wäre es 13 Euro Ersparnis.

Wenn du mich fragst ich würde wie gesagt jetzt beide Anträge stellen.
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Susana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 11.08.2025 um 20:50:55
 
Nochmals herzlichen Dank für Eure Antworten!  Smiley

Der Hinweis, dass man mit NE doch schon mehr Sicherheit hat, ist für uns in der Tat ein wichtiger Punkt.

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Susana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 11.08.2025 um 20:59:08
 
Puncherfaust schrieb am 11.08.2025 um 17:22:57:
In Ausländerbehörden laufen viele Sachen praktikabel. Und das kann sich mal positiv und mal negativ für den Antragsteller äußern.

"Automatisch prüfen" ist z.B. durchaus positiv. Der Ausländer ist zur Verlängerung dort und die ABH sagt dann "guck mal, du bist jetzt 3 Jahre hier und deshalb haben wir mal geguckt, ob du eine NE kriegen könntest und tatsächlich ist das der Fall. Willst du nicht lieber die haben?".

Negativ ist es dann, wenn die ABH sagt, die AE läuft sowieso bis Tag X, lass uns die NE doch einfach dann prüfen. Ist doch viel einfacher.

Das ist praktikabel, rechtlich aber quatsch. Die NE kann man beantragen wann man will. Und dann steht der Antrag natürlich auch im Raum und bedarf einer Entscheidung seitens der ABH.


Danke für diese Zusammenfassung  Smiley. Ja klar, hat alles Vor- und Nachteile....Ich persönlich traue mich da meist von selbst nicht nachzuhaken, wenn mir eine Behörde antwortet, dass es jetzt nicht geht und mein Mann möchte auch alles korrekt machen. Deshalb bin ich dankbar für die Infos hier.
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roseforest
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Antwort #19 - 11.08.2025 um 21:04:04
 
Ich persönlich würde auch nicht nachhaken sondern einfach den Antrag stellen.

Beispiel: unsere Einbürgerungsbehörde schrieb dass die Einbürgerung aktuell 1 Jahr dauert. Nun dachte ich naja stellt man den Antrag einfach schonmal 6 Monate bevor überhaupt die 3 Jahre in D erfüllt sind. Uns wurde mitgeteilt daß man bitte warten soll bis die Voraussetzungen erfüllt sind.

Haben dann trotzdem den Antrag gestellt, nach ca 1 Jahr wurde er bearbeitet und alles hat wie geplant geklappt Zwinkernd da war natürlich ein Risiko dass sie es sofort kostenpflichtig ablehnen. War aber nicht so.

Für die NE hatte meine Frau auch 3 Monate bevor die Voraussetzungen erfüllt waren um einen Termin für in 3 Monaten gebeten. Hat auch perfekt geklappt
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