Aus dem TACHELES / Thome-Newsletter vom 10.08.25
Wichtiges EuGH-Urteil vom 1.8.2025:
Elternteil eines EU-angehörigen Kindes hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28
AufenthG und auf Leistungen nach dem
SGB IIDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen, die für die Beratung von Unionsbürger*innen von großer Bedeutung ist:
Der Elternteil eines Kindes mit EU-Staatsangehörigkeit hat Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3
AufenthG – auch dann, wenn das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Besonders relevant ist dies, weil damit auch ein Anspruch auf Leistungen nach dem
SGB II bzw.
SGB XII verbunden ist. Bisher kam es gerade bei nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamen EU-angehörigen Kindern häufig zu Problemen:
Ein Elternteil wurde vom Jobcenter von Leistungen ausgeschlossen, insbesondere wenn das Kind noch nicht schulpflichtig war.
Der EuGH hat nun klargestellt:
Dies ist mit EU-Recht nicht vereinbar.
Zum EuGH-Urteil vom 1.8.2025, C-397/23:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ uri=CELEX:62023CJ0397https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=302998&pageIndex...Ausführliche Darstellung und Bewertung auf der GGUA-Webseite:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/EuGH__...Änderung: