Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitgeberwechsel bei Aufenthalt nach §18a (Gelesen: 301 mal)
KiraCauchy
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitgeberwechsel bei Aufenthalt nach §18a
09.08.2025 um 13:40:26
 
Hallo zusammen,

ich frage für eine Freundin aus Mexiko, die seit einem Jahr in Deutschland wohnt. Sie wird demnächst einen Aufenthaltstitel nach §18a AufenthG erhalten, der auf die Arbeit als Krankenschwester in einer Stadt in NRW bedingt ist.

Nun die Fragen:
1. Wie schwierig wäre mit diesem Aufenthaltstitel ein Arbeitgeberwechsel in ein Krankenhaus in Baden-Württemberg? Was wäre hierbei alles zu beachten?
2. Meines Wissens bräuchte sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit. Noch etwas?
3. Wie sähe ein sinnvolles Vorgehen aus? Ich stelle mir das mangels Wissen so vor:
Sie bekommt nach erfolgreicher Bewerbung vom neuen AG einen Vertrag zugeschickt. Mit diesem Vertrag erbittet sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde/Agentur für Arbeit zum AG-Wechsel. Sobald diese erteilt wurde, kann sie den neuen Vertrag unterzeichnen und ihren bestehenden Vertrag kündigen.

Ist es realistisch, den letztgenannten Schritt erst nach Erhalt der Erlaubnis der Ausländerbehörde zu planen? Vermutlich dauert es eine Weile, bis diese erteilt wird, und der neue AG wird vielleicht nicht diese Reaktionszeit + ihre Kündigungsfrist beim alten AG abwarten wollen. Aber wenn sie die Reaktion der Ausländerbehörde nicht abwartet, hätte sie im ungünstigsten Fall einen Vertrag unterschrieben, dem die Ausländerbehörde am Ende nicht zustimmt, und/oder ihren bestehenden Vertrag gekündigt.
(Wie) Lässt sich das vermeiden?

Schon mal im Voraus vielen Dank fürs Lesen und eventuelle Antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema