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Einreisevisum für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers (Gelesen: 1.229 mal)
anurag
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06.08.2025 um 16:08:42
 
Hallo,

ich bin mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet, die in Österreich lebt und arbeitet und möchte zu meinem Ehepartnerin dorthin ziehen. Dafür haben wir mit der Ausländerbehörde (MA35) in Wien (wo meine Frau lebt) gesprochen. Dort wurde uns mitgeteilt, dass ich nach Österreich kommen und eine Aufenthaltskarte beantragen muss. Das ist jedoch nicht so einfach, da ich indischer Staatsbürger bin und für mich keine visumfreie Einreise möglich ist.

Deshalb habe ich bei der österreichischen Botschaft in Neu-Delhi ein Einreisevisum als Familienangehöriger eines EU-Bürgers beantragt, was den Richtlinien auf der EU-Website entspricht. Aber sie wollen meine Situation einfach nicht verstehen. Sie haben mir bereits Antragsformulare für den Aufenthaltstitel zugesendet, die jedoch nur für Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgern oder Drittstaatsangehörigen, die in Österreich leben, gelten. Ich habe einen langen E-Mail-Austausch mit der Botschaft geführt und versucht zu erklären, dass meine Partnerin nicht Österreicherin, sondern aus einem anderen EU-Land ist und ich nur ein Einreisevisum für die Beantragung einer Aufenthaltskarte benötige, aber sie scheinen das nicht zu verstehen. Stattdessen weisen sie mich immer wieder darauf hin, das Antragsformular für den Aufenthaltstitel nach österreichischem Aufenthaltsrecht auszufüllen. Auf diesem gibt es jedoch keine passende Auswahlmöglichkeit für mich, die ich ankreuzen könnte.

Daraufhin haben meine Frau und ich erneut mit der MA35 gesprochen und ihnen erklärt, dass die Botschaft die Situation nicht versteht. Die MA35 meinte jedoch, dass sie keine Möglichkeit habe, die Botschaft zu fragen, und dass es Sache der Botschaft sei, zu entscheiden, welche Art von Visum für meine Einreise ausgestellt werden solle. Es gibt auch keine Möglichkeit, die österreichische Botschaft in Indien telefonisch zu kontaktieren und sie bestehen weiterhin auf E-Mail-Korrespondenz, die zu nichts führt. Außerdem antworten sie jetzt nicht mehr.

Welche Möglichkeiten habe ich in dieser Situation? Für Ratschläge und Ideen wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus.
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Aras
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Antwort #1 - 06.08.2025 um 17:36:25
 
Hallo,

Eins vorweg: Ich hasse Österreich. Das sich dieses korrupte Land überhaupt Rechtsstaat nennen darf ist eine Beleidigung für echte Rechtsstaaten.

MA35 Wien kann dir da tatsächlich nicht helfen. Die Österreichischen Botschaften sind echte Behörde. Trotzdem kann das BMEIA im Zuge der Rechtsaufsicht auf die ÖB einwirken.

Deine Frau hat zwei Möglichkeiten:

1. Sie wendet sich an das BMEIA und fragt wieso die Botschaft nicht seine Arbeit macht.
2. Sie wendet sich an SOLVIT Deutschland und beschwert sich, dass Österreich nicht das einfache Einreisevisum erteilt, obwohl du es angefragt hast.

Ansonsten füll das Formular aus und schreib an passender Stelle § 15b FPG und reiche es ein.
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Petersburger
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Antwort #2 - 06.08.2025 um 23:49:25
 
anurag schrieb am 06.08.2025 um 16:08:42:
Stattdessen weisen sie mich immer wieder darauf hin, das Antragsformular für den Aufenthaltstitel nach österreichischem Aufenthaltsrecht auszufüllen. Auf diesem gibt es jedoch keine passende Auswahlmöglichkeit für mich, die ich ankreuzen könnte.

Es gibt bei den deutschen AV auch keine speziellen Formulare für die Ehegatten von EU-StAng, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen.
Ebenso wenig, wie es spezielle Visatypen für die diese Personen gibt.

Ich habe in solchen Fällen immer angeregt, doch bitte das Formular fürs nationale Visum zu nehmen und dort an der entscheidenden Stelle "einfaches Einreisevisum für Ehegatten eines EU-Bürgers" hinzuschreiben.

Selbstverständlich gibt es dort völlig irrelevante Fragen - einfach leer lassen.


Niemand hat sich über die praktikable Lösung beschwert und auf einem speziellen Formular bestanden. Das Visum kam, so schnell es eben kommen konnte - alles gut.
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Aras
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Antwort #3 - 07.08.2025 um 01:09:06
 
@anurag

Kannst du nicht deiner Frau sagen, dass sie sich hier melden solle? Ist vielleicht besser als wenn du noch eine Sprachbarriere hast.

@Petersburger

Ich muss da widersprechen.

Für das einfache Einreisevisum gem. Artikel 5 Abs. 2 der RL 2004/38/EG ist das Formular für Schengenvisa vorgesehen, sofern der Mitgliedsstaat auch Schengen-Vollanwender ist. Darum auch der Verweis auf 539/2001 in der Richtlinie. Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften aus Artikel 5 Abs. 2 der RL beziehen sich auf Unionsstaaten, die kein Schengen-vollanwender sind, also Irland und Zypern. Diese müssen dann halt ein anderes Visa bereitstellen.

Schaut man sich den Schengenvisaantrag an, bspw. hier vom AA, dann steht dort unter der Europa-Fahne geschrieben:

https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/207836/9a9d55318d45c3f1be701084c26...

Zitat:
Die mit * gekennzeichneten Felder 21, 22, 30, 31 und 32 müssen nicht von Familienangehörigen von Unionsbürgern, Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz ausgefüllt
werden. / Family members of EU, EEA or CH citizens shall not fill in fields no.21, 22, 30, 31 and 32 (marked with*)


Genau das gleiche, wenn du das Videx-Antragsformular öffnest:

https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-kurzfristiger-aufenthalt

Zitat:
Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängige(r) Verwandte(r) in aufsteigender Linie) ist es in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit freigestellt, Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit, der Referenz und der Finanzierung ihres Aufenthalts zu machen. Gehören Sie zu diesem Personenkreis und möchten dazu keine Angaben machen, wählen Sie bitte Ja. Ihre Verwandtschaftsbeziehung muss anhand von Dokumenten nachgewiesen werden.


Und dann wird gefragt:

Zitat:
Möchten Sie Ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben?


Beantwortest du es mit Ja, dann klappt die Eingabemaske: "Angaben zum/zur Unionsbürger/-in oder Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz".

Ich schreib das nur in Hinblick darauf, auf die Frage welches Formular eigentlich vorgesehen ist. Dass es im Grunde völlig irrelevant ist, welches Formular man ausfüllt, und es nur auf die Antragstellung ankommt...

Aber was nützt dir das bei den Österreichern? Die legen das Recht und Gesetz so aus, wie sie es wollen.
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Antwort #4 - 07.08.2025 um 11:16:31
 
Petersburger schrieb am 06.08.2025 um 23:49:25:
Es gibt bei den deutschen AV auch keine speziellen Formulare für die Ehegatten von EU-StAng, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen.
Ebenso wenig, wie es spezielle Visatypen für die diese Personen gibt.

Ich habe in solchen Fällen immer angeregt, doch bitte das Formular fürs nationale Visum zu nehmen und dort an der entscheidenden Stelle "einfaches Einreisevisum für Ehegatten eines EU-Bürgers" hinzuschreiben.


Die Botschaft hat leider nie erwähnt, dass wir für unseren speziellen Fall einfach das Formular für das nationale Visum ausfüllen können bzw. wie wir es genau tun sollen. Sie haben uns bereits mehrere Informationsblätter geschickt, die sich aber alle auf verschiedene nationale Visa beziehen und verlangen einen Haufen an Dokumenten wie Nachweise über vorhandene Deutschkenntnisse und einen österreichischen Pass oder Aufenthaltstitel meiner Frau (den sie naturlich nicht hat).

Außerdem haben sie  uns einen Termin für November gegeben, an dem wir den Antrag und die Dokumente persönlich einreichen sollen. Aber unseres Wissens nach sollte die Ausstellung eines einfachen Einreisevisums nicht länger als 2-3 Wochen dauern. Der Termin sollte also um einiges früher stattfinden, oder? Wenn wir den Termin im November wahrnehmen, befürchten wir, dass wir Probleme bekommen, weil wir nicht die geforderten Dokumente bereitstellen und dass wir dann wieder ganz von vorne anfangen müssen.

Aras schrieb am 07.08.2025 um 01:09:06:
Kannst du nicht deiner Frau sagen, dass sie sich hier melden solle? Ist vielleicht besser als wenn du noch eine Sprachbarriere hast.

Keine Sorge, ich schreibe alle Nachrichten in Absprache mit meiner Frau und sie liest auch mit.

Aras schrieb am 06.08.2025 um 17:36:25:
Deine Frau hat zwei Möglichkeiten:

1. Sie wendet sich an das BMEIA und fragt wieso die Botschaft nicht seine Arbeit macht.
2. Sie wendet sich an SOLVIT Deutschland und beschwert sich, dass Österreich nicht das einfache Einreisevisum erteilt, obwohl du es angefragt hast.

Ansonsten füll das Formular aus und schreib an passender Stelle § 15b FPG und reiche es ein.

Aras schrieb am 07.08.2025 um 01:09:06:
Für das einfache Einreisevisum gem. Artikel 5 Abs. 2 der RL 2004/38/EG ist das Formular für Schengenvisa vorgesehen, sofern der Mitgliedsstaat auch Schengen-Vollanwender ist. Darum auch der Verweis auf 539/2001 in der Richtlinie. Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften aus Artikel 5 Abs. 2 der RL beziehen sich auf Unionsstaaten, die kein Schengen-vollanwender sind, also Irland und Zypern. Diese müssen dann halt ein anderes Visa bereitstellen.


Das ist interessant zu wissen, danke. Das Antragsformular für das Schengenvisum sieht viel passender für uns aus. Vielleicht können wir die Botschaft darauf hinweisen. Leider antwortet sie nicht mehr auf meine Nachrichten. Sonst versuchen wir es noch einmal über die E-Mail-Adresse meiner Frau.

Sollte das auch nicht funktionieren, werden wir mal SOLVIT oder das BMEIA kontaktieren. Hoffentlich kommt es nicht so weit, da es bestimmt auch einige Zeit dauern wird, bis sie die Dinge klären können.
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anurag
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Karnal, India
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Antwort #5 - 11.08.2025 um 19:34:34
 
Wir haben nach weiteren Versuchen nun doch noch eine Antwort von der Botschaft bekommen. Man versteht dort endlich unsere Situation und hat uns gebeten, ein C-Visum über VFS zu beantragen. Es gibt aber eine Sache, die mit bei Visumantrag immer noch verwirrt: Wenn ich plane, langfristig zu meiner Ehepartnerin zu ziehen, soll ich das Feld „Abreisedatum“ im Visumformular dann leer lassen? In der VFS-Checkliste steht auch, dass ich Ticketreservierungen für einen Hin- und Rückflug vorlegen muss. Sollte ich aber nicht einfach einen One-Way Flug buchen, wenn ich in Österreich eine Aufenthaltskarte beantragen möchte und keine Ausreise innerhalb von 3 Monaten plane? Falls jemand damit Erfahrung hat, wäre ich für jede Hilfe dankbar.
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Antwort #6 - 11.08.2025 um 20:04:54
 
Das ist ein Standardformular, da stehen Sachen drin die normalerweise für ein Schengenvisum wichtig sind und dazu gehört das Abreisedatum und Tickets für den Rückflug.

Dein Fall weicht vom Standard ab, du musst die Angaben nicht machen.
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Antwort #7 - 15.08.2025 um 17:49:27
 
Hallo anurag, ich, deutscher Staatsbürger habe vor vielen Jahren genau diesen Weg beschritten, um meiner afrikanischen Ehefrau den Familiennachzug zu ermöglichen, nachdem die deutschen Behörden das Visum kategorisch abgelehnt hatten. Wir hatten seinerzeit in der österreichischen Botschaft in Dakar vorgesprochen, in freundlicher, angenehmer Atmosphäre. 3 Tage später erhielt ich die Nachricht, ich könne den Pass meiner Frau mit Visum abholen.Als Reisezweck wurde angegeben, Beantragung und Abholung einer Aufenthaltskarte gemäß Richtlinie 2004/38 EU.
Nach etwas mehr als 3 Monaten müssten wir allerdings völlig unvorhergesehen und völlig unerwartet nach Deutschland
umziehen und beantragten bei der zuständigen Behörde ( tiefste niederbayerische Provinz) eine Aufenthaltskarte , die wir auch einige Monate später erhielten. Die Stadtverwaltung ist ob dieser katastrophalen Niederlage auch heute noch extrem verärgert. Hoffentlich habt ihr nichts ähnliches vor.
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