@anurag
Kannst du nicht deiner Frau sagen, dass sie sich hier melden solle? Ist vielleicht besser als wenn du noch eine Sprachbarriere hast.
@Petersburger
Ich muss da widersprechen.
Für das einfache Einreisevisum gem. Artikel 5 Abs. 2 der RL 2004/38/EG ist das Formular für Schengenvisa vorgesehen, sofern der Mitgliedsstaat auch Schengen-Vollanwender ist. Darum auch der Verweis auf 539/2001 in der Richtlinie. Die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften aus Artikel 5 Abs. 2 der RL beziehen sich auf Unionsstaaten, die kein Schengen-vollanwender sind, also Irland und Zypern. Diese müssen dann halt ein anderes Visa bereitstellen.
Schaut man sich den Schengenvisaantrag an, bspw.
hier vom AA, dann steht dort unter der Europa-Fahne geschrieben:
https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/207836/9a9d55318d45c3f1be701084c26... Zitat:Die mit * gekennzeichneten Felder 21, 22, 30, 31 und 32 müssen nicht von Familienangehörigen von Unionsbürgern, Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz ausgefüllt
werden. / Family members of EU, EEA or CH citizens shall not fill in fields no.21, 22, 30, 31 and 32 (marked with*)
Genau das gleiche, wenn du das Videx-Antragsformular öffnest:
https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/videx-kurzfristiger-aufenthalt Zitat:Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängige(r) Verwandte(r) in aufsteigender Linie) ist es in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit freigestellt, Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit, der Referenz und der Finanzierung ihres Aufenthalts zu machen. Gehören Sie zu diesem Personenkreis und möchten dazu keine Angaben machen, wählen Sie bitte Ja. Ihre Verwandtschaftsbeziehung muss anhand von Dokumenten nachgewiesen werden.
Und dann wird gefragt:
Zitat:Möchten Sie Ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben?
Beantwortest du es mit Ja, dann klappt die Eingabemaske: "Angaben zum/zur Unionsbürger/-in oder Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz".
Ich schreib das nur in Hinblick darauf, auf die Frage welches Formular eigentlich vorgesehen ist. Dass es im Grunde völlig irrelevant ist, welches Formular man ausfüllt, und es nur auf die Antragstellung ankommt...
Aber was nützt dir das bei den Österreichern? Die legen das Recht und Gesetz so aus, wie sie es wollen.