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Notwendigkeit der Legalisierung von Dokumenten zum Antrag auf Eheschließung (Libanon) (Gelesen: 1.256 mal)
SpecialK
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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31.07.2025 um 12:26:13
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Vorbereitung eines Antrags auf Eheschließung. Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Verlobte ist Libanesin. (Falls relevant: sie war im Libanon bereits einmal verheiratet. Diese Ehe wurde aber vor Ort kurz nach der Eheschließung vom zuständigen Gericht annulliert.) Laut Standesamt müssen wir beim zuständigen OLG die Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnissen beantragen.

Wir gingen (u.a. aufgrund der ersten Auskunft des Standesbeamten) davon aus, dass die notwendigen Dokumente im Libanon von der deutschen Botschaft legalisiert werden müssen. Diese Dokumente beinhalten den Auszug aus dem Zivilstandsregister, die Annullierungsurkunde der Eheschließung, und die Ledigkeitsbescheinigung.

Der Standesbeamte teilte uns heute allerdings mit, dass die zuständige Beamtin am OLG der Meinung ist, dass eine Legalisierung der Dokumente im Libanon durch die Botschaft nicht nötig sei. Dies sei nur erforderlich, wenn die Staatsangehörigkeit meiner Verlobten unklar sei (bspw. für im Libanon lebende Palästinenser). In unserem Fall reiche das Original der jeweiligen Dokumente sowie eine deutsche Übersetzung, angefertigt von einem durch das OLG zertifizierten Übersetzer.

Uns erscheint das merkwürdig, da laut anderer Quellen und ursprünglich auch laut des Standesbeamten selber die Legalisierung zwingend erforderlich ist. Die Dokumente befinden sich aktuell im Libanon und sind dort auch bereits übersetzt worden. Bevor wir diese jetzt per DHL nach Deutschland schicken und hier nochmal übersetzen lassen, wollte ich gerne im Forum einmal nachfragen ob die Auskunft des OLG zutreffend ist. Wir würden gerne vermeiden, dass bei genauerer Prüfung doch herauskommt dass die Legalisierung notwendig ist – so dass dann die Dokumente wieder zurück müssen und die Kosten für die erneute Übersetzung hier in Deutschland rausgeschmissenes Geld waren.

Für eine Einschätzung wären wir sehr dankbar!
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 31.07.2025 um 12:32:02
 
Das OLG Köln und Bayern sagen auch dass eine Legalisation erforderlich ist.

Außer bei der Familienstandsbescheinigung.

https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgeric...

Ein Restrisiko lässt sich mE nicht ausschließen dass sie ihre Meinung doch ändern wird. Denn auf den Merkblättern steht auch immer dass eine Entscheidung erst getroffen werden kann, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Ich hatte auch mal den Fall da wollte das OLG keine Übersetzung, obwohl es in der Checkliste stand..
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SpecialK
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 31.07.2025 um 15:21:04
 
Ah, vielen Dank. Ich dachte diese Angelegenheiten wären bundesweit oder zumindest landesweit einheitlich geregelt. Das OLG in unserem Fall wäre Hamm. Ich habe probiert auf der Website des Gerichts ein ähnliches Dokument zu finden, aber bin dort nicht fündig geworden.

Es ist aber möglich, dass innerhalb NRWs bei verschiedenen OLGs auch unterschiedliche Regelungen gelten?
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Aras
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Antwort #3 - 31.07.2025 um 15:35:48
 
OLG Hamm => NRW => schau beim OLG Köln

https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

Siehe Allgemeine Hinweise für Informationen rund ums Verfahren, auch Legalisation ist dort behandelt, und dann schau im Länderzeichnis nach dem Land deiner Verlobten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SpecialK
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 31.07.2025 um 15:40:57
 
Ist es also so, dass diese Angelegenheiten landesweit geregelt sind? Das würde dann bedeuten, dass die Auskunft der Beamtin beim OLG schlicht falsch war.
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Tina05
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 31.07.2025 um 15:46:44
 
SpecialK schrieb am 31.07.2025 um 15:21:04:
Es ist aber möglich, dass innerhalb NRWs bei verschiedenen OLGs auch unterschiedliche Regelungen gelten?
Sehr theoretisch ja. Ich gehe jedoch davon aus, dass zumindest Köln hier führend ist und die Daten dort für die anderen OLGs ebenfalls gelten. Dann könnte nicht auf eine Legalisation verzichtet werden.

Grundsätzlich würde ich meine Urkunden aus dem Ausland immer legalisieren lassen, wenn die Möglichkeit besteht. Dann hat man sich nämlich abgesichert, wenn das Urkundswesen in diesem Land plötzlich schlechter wird.

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Gruß
Tina
 
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Puncherfaust
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Antwort #6 - 31.07.2025 um 16:10:20
 
Die Auskunft des OLG ist nicht "schlicht falsch", sie ist nur anders als in Köln. Schlussendlich obliegt es der Behörde selber ob sie eine Legalisation fordert oder nicht.

Siehe auch hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkunden...

Zitat:
Ausländische öffentliche Urkunden, auf die keines der untenstehend genannten Übereinkommen anwendbar ist, können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll.


Grundsätzlich sollte eine Legalisation gefordert werden, wenn es Zweifel an der Echtheit der Urkunde gibt. Darüber hinaus gibt es manche Staaten, bei denen aufgrund des dortigen Urkundenwesens grundsätzlich Legalisationen gefordert werden. Welche Staaten das sind entscheidet aber wieder jede Behörde für sich. Ich weiß jetzt nicht wie es um das Urkundenwesen des Libanon steht. Aber wenn das OLG der Auffassung ist, dass die Dokumente keine Legalisation benötigen, dann ist das erstmal eine legitime Auffassung. Ergeben sich dann im Einzelfall Zweifel an der Echtheit könnte die immer noch gefordert werden.

Wenn die Dokumente aber sowieso schon den Prozess durchlaufen und bereits übersetzt/vorbeglaubigt/beim Konsulat sind, dann könnte man natürlich auch sagen, dass man das jetzt einfach durchzieht, bevor man da nachher hinterherrennen muss. Erst recht, wenn man die Auskunft nicht vom OLG direkt erhalten hat.

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Antwort #7 - 31.07.2025 um 16:22:10
 
Puncherfaust schrieb am 31.07.2025 um 16:10:20:
Wenn die Dokumente aber sowieso schon den Prozess durchlaufen und bereits übersetzt/vorbeglaubigt/beim Konsulat sind, dann könnte man natürlich auch sagen, dass man das jetzt einfach durchzieht, bevor man da nachher hinterherrennen muss. Erst recht, wenn man die Auskunft nicht vom OLG direkt erhalten hat.
Das ist tatsächlich genau die Frage. Das Überspringen der Legalisation hätte den Vorteil Kosten, Zeit und Mühe zu sparen (letztere beiden würden auch nicht durch uns getragen, sondern durch Verwandte/Bekannte vor Ort die ggf. an der Botschaft stundenlang in der Schlange stehen müssen).

Wenn es aber so ist, dass jede Behörde selbst entscheidet wie glaubwürdig ein Dokument ist, dann gäbe es ja tatsächlich keinen Widerspruch. Unsere Information kommt vom Standesbeamten der mit dem Gericht in Kontakt war, und er scheint mir sehr sorgfältig vorzugehen. Aber ich probiere mal die zuständige Person am Gericht selber zu erreichen. Danke!
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Aras
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Antwort #8 - 31.07.2025 um 16:30:19
 
Ich will ja nicht deinen Elan trüben, aber es kann sein, dass du ggf. nochmal in Deutschland übersetzen musst.

Warum machst du nicht die Legalisation postalisch, so wie es auf der Website angeboten wird?
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Antwort #9 - 31.07.2025 um 16:40:43
 
Aras schrieb am 31.07.2025 um 16:30:19:
Ich will ja nicht deinen Elan trüben, aber es kann sein, dass du ggf. nochmal in Deutschland übersetzen musst.
Mit diesem Schicksal hatte ich mich bereits angefreundet Zunge...

Zitat:
Warum machst du nicht die Legalisation postalisch, so wie es auf der Website angeboten wird?
Hmm, die Möglichkeit hatte ich noch nicht entdeckt. Allerdings kostet der Versand der Dokumente von der Botschaft in Beirut nach Deutschland ganze 3,95€. Das bedeutet für mich Standardpost, und der würde ich solche Dokumente eher nicht anvertrauen. Ich weiß nicht ob man mir bei der Botschaft eine Extrawurst brät und die Dokumente von DHL abholen lässt. Aber das würde ich im Falle der Legalisation klären.
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Antwort #10 - 31.07.2025 um 16:42:03
 
Zumindest müssten deine baldigen Verwandten nicht Schlange stehen...
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Antwort #11 - 31.07.2025 um 16:54:49
 
SpecialK schrieb am 31.07.2025 um 16:40:43:
Hmm, die Möglichkeit hatte ich noch nicht entdeckt. Allerdings kostet der Versand der Dokumente von der Botschaft in Beirut nach Deutschland ganze 3,95€. Das bedeutet für mich Standardpost, und der würde ich solche Dokumente eher nicht anvertrauen. Ich weiß nicht ob man mir bei der Botschaft eine Extrawurst brät und die Dokumente von DHL abholen lässt. Aber das würde ich im Falle der Legalisation klären.


Das bedeutet eher, dass sie es per Kurier an das Auswärtige Amt in Berlin schicken und die es in einem Briefkasten stecken.

Du kannst im Prinzip davon ausgehen, dass die Botschaft in Beirut sowas nicht zum ersten Mal macht.
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