Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens (Gelesen: 3.119 mal)
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
25.07.2025 um 10:11:04
 
Ein Deutscher heiratet mit 64 Jahren eine nicht-EU Ausländerin, die ihrerseits 60 Jahre alt ist.

Bis dass die Ausländerin den eAT beantragt, wird sie 60 1/2 sein, in ihrer Heimat die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Soweit ich das AufenthG und den Schengener Grenzkodex vertehe als Laie,
soll uA ein Integrationskurs die Arbeitskraft des hier lebenden Ausländers dem Arbeitsmarkt zugeführt werden können ?

Trägt das binationale Paar bei Beantragung / Ausstellung des eAT der ALB vor, dass beide schon in Rente,
bzw Vorruhestand sind, ferner die gesellschaftliche, sprachliche und wertebasierende Integration auf anderem Wege erfolgen wird.

Kann / wird unter diesen Prämissen von der Pflicht zum I-Kurs abgesehen werden?
Wohlgemerkt ohne irgendwelche Leistungen sozialer Art vom Staat zu erhalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 653

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #1 - 25.07.2025 um 10:39:56
 
Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 10:11:04:
Soweit ich das AufenthG und den Schengener Grenzkodex vertehe als Laie, soll uA ein Integrationskurs die Arbeitskraft des hier lebenden Ausländers dem Arbeitsmarkt zugeführt werden können ?


unter Anderem.

Das Ziel der Integration ist die Eingliederung in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben. Zumindest die letzten zwei Punkte haben mit dem Alter wenig zu tun. Personen sollen um ihre aktive Teilnahme in allen Bereichen des Lebens gefördert und dazu ermutigt werden.

Man könnte sogar behaupten, dass gerade bei älteren Personen die Integration gefördert werden sollte. Was ist wenn der Ehepartner erkrankt oder gar stirbt? Dann ist der Ehepartner alleine, hat keine Ahnung wie das Leben in Deutschland funktioniert und spricht die Sprache auf Anfängerlevel. Die Person ist aufgeschmissen. Dann einfach wieder zurück in die Heimat zu reisen ist mit 40 auch nochmal um einiges einfacher als mit 70.

Deine (?) Frau hat nach § 44 AufenthG einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs und ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1b AufenthG zum Kurs verpflichtet, da sie keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzt.

Ausgenommen werden können Personen gem. § 45 Abs. 2 AufenthG, aber ich denke davon trifft kein Punkt zu.

Nicht verpflichtet wäre sie, wenn sie schon keinen Anspruch hat. Das wäre bei einem erkennbar geringen Integrationsbedarf der Fall. Da reicht aber kein "keine Sorge, wir machen das schon!", sondern es muss halt..........erkennbar sein. Das ist z.B. der Fall wenn die Frau einen Hochschulabschluss besitzt und entsprechend ihrer Qualifikation arbeitet.

Also ich denke die wird aus der Verpflichtung nicht herauskommen.

(Unabhängig davon, dass der Integrationskurs gar nicht so schlecht ist, wenn man irgendwann vllt. auch mal eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gar die Einbürgerung haben will)



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.631

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #2 - 25.07.2025 um 11:10:29
 
Die wirtschaftliche Integration ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass man Parallelgesellschaften vermeiden möchte bzw. der ausländische Ehegatte völlig vom deutschen Ehegatten abhängig ist und dadurch Missbrauchspotential für das systemische Machtgefälle gibt.

Deine Frau ist 60 Jahre alt. Das sie die russische Altersrente erreicht hat, ist unbeachtlich.

https://openjur.de/u/2319540.html
Keine Ausnahme vom Sprachnachweis für 68 Jährigen analphabeten Somalier.


Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 803

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #3 - 25.07.2025 um 11:23:58
 
Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 10:11:04:
soll uA ein Integrationskurs die Arbeitskraft des hier lebenden Ausländers dem Arbeitsmarkt zugeführt werden können ?

Dann verstehst du das falsch. Integration ist mehr und garantiert keine "Zuführung der Arbeitskraft zum Arbeitsmarkt".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #4 - 25.07.2025 um 14:58:58
 
Ich danke euch für die Antworten.

Werde mich im Internet informieren was in einem solchen I-Kurs vermittelt wird, gibt es eine Prüfung?
Wie sieht die aus u.s.w.

Puncherfaust schrieb am 25.07.2025 um 10:39:56:
oder gar die Einbürgerung haben will


Eher nicht. Meine Frau weiß von Anfang an, dass ich ein Leben
mit ihr in Russland stets im Hinterkopf habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 648

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #5 - 25.07.2025 um 15:47:45
 
Jep alle Infos hier
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationsk...

Bei den meisten fällen die ich kenne wird die Verpflichtung direkt bei Antrag des AT mit ausgehändigt. Bei meiner ABh musste ich quasi darauf drängen und er hat einen Mini Deutsch Test gemacht um dann festzustellen dass sie nicht ausreichend Deutsch kann 😂 war irgendwie ein lustiges Schauspiel . Offenbar ging er davon aus dass ich als deutscher Ehemann sie schon integrieren werde und man daher von geringen Integrationsbedarf ausging . Ich weiss es nicht ist aber nicht die Regel !

Bei uns war es aber so dass ich sofort die Verpflichtung wollte da ich einen Kurs gefunden hatte der in der Folgewoche gestartet ist Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.460
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #6 - 25.07.2025 um 16:41:14
 
Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 14:58:58:
Eher nicht. Meine Frau weiß von Anfang an, dass ich ein Leben
mit ihr in Russland stets im Hinterkopf habe. 


Und das schließt aus, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt?

Erst einmal (also ein paar Jahre) wird sie doch zumindest hier leben und möglicherweise auch arbeiten. Da ist ein Integrationskurs nicht soo schlecht. Möglicherweise kann sie da auch Freundschaften schließen.

Wenn sie verpflichtet wird und den Kurs partou nicht machen will muss sie eben Einspruch einlegen und den auch begründen. Möglicherweise wird sie dann entpflichtet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.758

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #7 - 25.07.2025 um 17:12:25
 
Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 14:58:58:
gibt es eine Prüfung?

ja

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #8 - 26.07.2025 um 07:41:51
 
Sehr geehrte Damen und Herren

Bitte erteilen Sie meiner Frau einen AT für ein Jahr, weil wir nach derzeitiger Planung
unseren gemeinsamen Lebensmittelpunkt dauerhaft in die Heimat meiner Frau (Russland)  verlegen  möchten.
Voraussichtlich in 8 bis 12 Monaten, Sommer / Herbst 2026
Zur Vorbereitung und Klärung sind einige Reisen dorthin erforderlich.

Freundliche Grüße

===================================
Dann bin ich auf die Reaktion gespannt ...




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.460
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #9 - 26.07.2025 um 08:33:09
 
Wieso will man freiwillig eine AE für 1 Jahr beantragen wenn man doch vielleicht 3 Jahre bekommen kann? Pläne können sich ändern, Du oder sie können einen Unfall haben, die Aufenthaltsbestimmungen in Rußland für Ausländer können sich ändern....was weiß ich. Die Auswanderung kann sich verzögern. Wenn sie 3 Jahre bekommt muss sie sie doch nicht ausnutzen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.631

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #10 - 26.07.2025 um 10:19:46
 
Es geht wohl um eine Vermeidung des A1 Sprachnachweises. Darum schreibt er wohl bewusst AT und nicht AE. Also wahrscheinlich will er erreichen, dass ein nationales Visum für ein Jahr erteilt wird.

Problem ist, dass keine sonstwie belastbaren Gründe angebracht werden. Es wird nur eine mittelfristige Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die RF genannt. Eigentlich ist es ja sogar nur ein Plan.

Warum für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die RF einige Reisen dorthin notwendig sind und gerade darum ein nationales Visum erteilt werden solle, greift doch garnicht durch.

Der TE kann bestimmt die Visa für seine Einreisen nach RF selber klären. Die Ehefrau als Russin kann ja auch unproblematisch nach Russland reisen.

Entgegen dem Text ist ja offensichtlich die Einreisen und die Aufenthalte in Deutschland problematisch.

Eine räumliche Trennung vom Ehemann für bis zu einem Jahr ist auch noch verfassungsrechtlich vertretbar. Insofern könnte die Botschaft einfach sagen, dass es keine Ausnahme vom Sprachnachweis macht.

Zumal der Lebensmittelpunkt absehbar in Deutschland liegen würde. Für eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die RF wurden keine objektiven Nachweise erbracht. Es gibt nur einen behaupteten Plan. Ein subjektiver Tatbestand, der in der Regel nicht dem Beweis zugänglich ist. Besitzt der TE eine russische Aufenthaltserlaubnis?  Hat er die Erteilung zumindest schon angestoßen?


Ein Multi-Schengenvisum wäre da geeigneter. Auch wenn der TE ohne belastbaren Grund in älteren Beiträgen behauptet, es würden solche nicht mehr für Russen erteilt. Den Antrag kann man aber mMn so nicht für einen Antrag auf ein Multi-Schengenvisum umdeuten.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #11 - 26.07.2025 um 10:52:14
 
Nein Aras. A1 wird und muss sie machen !
A2 bringe ich ihr auch bei. Wenn sie wieder mit D-Visum hier ist.

Es geht nur um den I-Kurs - nötig bei erkennbarem "nicht-Daueraufenthalt über ein Jahr in DE,  durch Wegzug ins Ausland.

Ich kann ja noch den Text ändern...

So einfach ist das nicht, einfach mal so in der R.F. leben wollen und da ich mit und bei meiner Frau dort plane  zu leben, muss sie als Frau und als Wohnungseigentümerin zwingend bei den Behörden dort dabei sein. Ob dieser Plan nach 5, 8 oder 11 Monaten zu realisieren ist, weiß ich nicht, noch nicht. Aber Dauer-Visa, Multi-Visa werden für Russen nicht mehr ausgestellt. Nun ist meine Russin aber meine Frau. Hmm ...

Da müsste ich @Petersburger fragen, ob die eigene Frau statt D-Visum ein Dauervisum mit multi Entry erhalten kann?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.07.2025 um 11:07:06 von Mannlich »  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.763

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #12 - 26.07.2025 um 11:04:46
 
Schlüsselwort dabei ist "erkennbar" - im Unterschied zu "vorgetragen", "behauptet" oder was sonst so möglich ist.

Es muss also belegt sein, dass ein baldiger Fortzug ins Ausland tatsächlich stattfinden wird.
Das mag eine Versetzung in eine ausländische Dienststelle sein, eine hinreichend fest vereinbarte Arbeitsaufnahme im Ausland - was auch immer.

Nicht aber: "Wir planen..."

Ginge das, fänden ab sofort die meisten Familiennachzüge unter diesem Vorbehalt statt, die ABH dürften anschließend überwachen, wann der Fortzug stattfindet um beim absehbaren Verbleib in Deutschland dann doch die Verpflichtung zu verfügen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #13 - 26.07.2025 um 11:17:41
 
Erkennbar, belegbar

Sie: Wohnungseigentum in der R.F.
Ich: Dito  hier.
Steht meine Immobilie via Makler zum Verkauf.

Ob das Beleg genug ist?

Schriftverkehr mit den entspr. Behörden in der R.F. bzgl meines Aufenthalts dort - ob das erkennbar genug sein wird?

Man wird sehen. Vorab merci nach St.Petersburg

P.S. Wir sind beide Rentner. ( Ich Vorruhe )
Leider können die Renten nicht in das Land des jeweils Anderen übermittelt werden, wegen der SWIFT Unterbrechung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 648

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #14 - 26.07.2025 um 11:22:17
 
Mal angenommen sie bekommt 3 Jahres AT. Nach 1 1/2 Jahren ziehen sie nach Russland.

Dann macht sie eben einfach den Kurs nicht. Nach mehr als 6 Monatigen Aufenthalt erlischt der AT sowieso und sie braucht für die Wiedereinreise ein Visum. Also was soll passieren ? Oder habe ich einen Denkfehler ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 803

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #15 - 26.07.2025 um 11:53:45
 
Mannlich schrieb am 25.07.2025 um 14:58:58:
Werde mich im Internet informieren was in einem solchen I-Kurs vermittelt wird,

Hast du das schon gemacht?
Hast du auch gefunden, wer wann dazu verpflichtet werden kann?
Wie kommst du überhaupt darauf, dass die ABH fordern würde, dass deine Frau einen Integrationskurs belegen und den Erfolg nachweisen soll?
Den A1- Nachweis nach GER sollte sie haben, wenn sie als Ehefrau eine Aufenthaltserlaubnis haben will.

Mannlich schrieb am 26.07.2025 um 07:41:51:
Bitte erteilen Sie meiner Frau einen AT für ein Jahr,
Ist deine Frau denn nicht geschäftsfähig?
Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28(1) AufenthG haben möchte, genügt ein formloser Antrag ohne §§ von ihr selbst. Das schafft sie sogar mit A1. Oder das geht sogar mündlich vor Ort.

Mannlich schrieb am 26.07.2025 um 07:41:51:
Zur Vorbereitung und Klärung sind einige Reisen dorthin erforderlich.

Das interessiert die ABH nicht.
Man sollte die Bedingungen für Auslandsaufenthalte deiner Frau beachten. Gibts auch in russisch lesbar.

Die Kriterien, die du hier ausbreitest, haben nichts damit zu tun, dass deine Frau zunächst einreisen, ihren Wohnsitz anmelden und dann eine AE beantragen wird.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.679

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #16 - 26.07.2025 um 13:14:46
 
roseforest schrieb am 26.07.2025 um 11:22:17:
Mal angenommen sie bekommt 3 Jahres AT. Nach 1 1/2 Jahren ziehen sie nach Russland.

Dann macht sie eben einfach den Kurs nicht. Nach mehr als 6 Monatigen Aufenthalt erlischt der AT sowieso und sie braucht für die Wiedereinreise ein Visum. Also was soll passieren ? Oder habe ich einen Denkfehler ?


Ja, das stimmt.

Sie kommt einfach, beantragt eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und bekommt eventuell die Verpflichtung zum I-Kurs. Dann hat sie ja zwei Jahre Zeit für die Anmeldung zum I-Kurs, vorher wird die Ausländerbehörde auch nichts machen. Wenn sie dann Deutschland wieder verlässt, muss sie sich nicht mehr zum I-Kurs anmelden. Bleibt sie wieder Erwarten hier, meldet sie sich eben an.

@maennlich: Bei einem Ehepaar, das ich kenne und beraten haben, ist genau dieser Plan schief gegangen. Er ist direkt bei der Einreise festgenommen und zur Armee überstellt worden und ist jetzt im Schützengraben in der Ukraine, das ist ja inzwischen bis 70 Jahre möglich. Sie ist hier und weiß nicht, wie sie ihn zurück bekommt. Er ist Deutscher, sie ist Russin. Passt also auf Euch auf.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 648

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #17 - 26.07.2025 um 15:03:04
 
Deutsche werden dort festgenommen und müssen zum Kriegsdienst ? 😮 Wirklich ? Davor warnt nichtmal das AA, sondern nur bei Doppelstaatlern
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.679

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #18 - 26.07.2025 um 16:48:50
 
roseforest schrieb am 26.07.2025 um 15:03:04:
Deutsche werden dort festgenommen und müssen zum Kriegsdienst ? 😮 Wirklich ? Davor warnt nichtmal das AA, sondern nur bei Doppelstaatlern


Ja, er ist Aussiedler und Doppelstaatler.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.763

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #19 - 26.07.2025 um 17:09:20
 
Mannlich schrieb am 26.07.2025 um 11:17:41:
Ob das Beleg genug ist? 

Ist es nicht.

Vielleicht reicht es dem einen oder anderen Behördenmitarbeiter, aber es entspricht zumindest nicht dem, was man ohne einen persönlichen Eindruck (und damit subjektive Meinung) eine "Klar, ich sehe, die ziehen bald um"-Meinung bei allen erzeugt, die auf die Ausländerakte schauen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 648

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #20 - 26.07.2025 um 17:30:32
 
@petersburger also wenn der TE nicht doppelstaatler ist sollte es eigentlich ja nicht dazu kommen oder ?

Als doppelstaatler gilt er in Russland ausschließlich als Russe somit verständlich mE.
Wobei das AA auch schreibt dass es zu willkürlichlichen Verhaftungen kommen kann und konstruierten Delikten... Auch nicht so schön
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 653

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #21 - 26.07.2025 um 17:44:38
 
Mal Tacheles, es geht doch hauptsächlich darum, dass ihr nicht wollt, dass sie zum Kurs muss oder?

Denn irgendwelche Umzugspläne, wie roseforest und reinhard schon gesagt haben, die sind hier doch völlig egal. Dann zieht man halt um und die Verpflichtung hat sich erledigt.

Außer natürlich man bleibt doch in Deutschland. Dann ist die Verpflichtung natürlich gültig. Aber dann war sie ja auch von Anfang an berechtigt.

Von daher sehe ich nicht wie ein Umzug irgendwas an der Verpflichtung ändern sollte? Ob jetzt erkennbar oder nur behauptet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.763

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #22 - 26.07.2025 um 23:38:58
 
roseforest schrieb am 26.07.2025 um 17:30:32:
@petersburger also wenn der TE nicht doppelstaatler ist sollte es eigentlich ja nicht dazu kommen oder ?

Dass er als russischer StAng bei der Einreise "eingezogen" und zum Militär geschickt wird?

Dafür gäbe es keine mir bekannte Grundlage.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.763

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #23 - 27.07.2025 um 02:46:54
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #24 - 27.07.2025 um 12:38:05
 
Puncherfaust schrieb am 26.07.2025 um 17:44:38:
Mal Tacheles, es geht doch hauptsächlich darum, dass ihr nicht wollt, dass sie zum Kurs muss oder?


Nicht in diese Kurse so wie sie derzeit angeboten bzw belegt /besucht sind.
Falls derzeit möglich werde ich Foto dazu posten.

// So sehen bei uns die Kursbelegungen aus. Da will meine Frau nicht hin und ich will es auch nicht. (Fotos aus dem Netz)

Änderung:

Damit niemand glaubt, dass so etwas hier geduldet wird: Im letzten Beitrag dieses Themas gab es hierfür
...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.07.2025 um 20:17:11 von Petersburger »  

NG2.jpg (61 KB | 72 )
NG2.jpg
NG.jpg (201 KB | 68 )
NG.jpg
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.679

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #25 - 27.07.2025 um 12:54:24
 
Deshalb bleibt mein Tipp:

Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre beantragen. Damit darf man auch nach einem Jahr ausreisen, aber eben innerhalb von sechs Monaten auch visumfrei zurück. Es gibt also größere Flexibilität.

Verpflichtung zum I-Kurs: Sie kann die Verpflichtung einfach entgegennehmen und hat dann die Pflicht, sich innerhalb von 24 Monaten anzumelden. Die Verpflichtung erlischt mit einer endgültigen Ausreise.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #26 - 27.07.2025 um 13:04:36
 
reinhard schrieb am 27.07.2025 um 12:54:24:
hat dann die Pflicht, sich innerhalb von 24 Monaten anzumelden.


Siehste, du schreibst ehrlich: Pflicht.  22
AufenthG und BMI schreiben: Anspruch haben  Augenrollen

24 Monate Zeit zum Anmelden - klasse. Reicht locker um sie auf B1 zu bringen.
Dann wäre das Anliegen des Threads geklärt. Vielen Dank



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 653

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #27 - 27.07.2025 um 13:13:33
 
Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
AufenthG und BMI schreiben: Anspruch haben  Augenrollen

Das AufenthG spricht auch von Pflicht, § 44a

Zitat:
Dann wäre das Anliegen des Threads geklärt. Vielen Dank


Gut. War auch etwas sprachlos nach deinem rassistischen letzten Kommentar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #28 - 27.07.2025 um 13:20:47
 
Aus dem AufenthG.


Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
(1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm  ....

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 653

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #29 - 27.07.2025 um 13:23:20
 
Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:20:47:
Aus dem AufenthG.


Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
(1) Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm  ....



Jetzt hast du mich heute schon 2x sprachlos gemacht.

44a
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #30 - 27.07.2025 um 13:26:25
 
nee. b)  zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28)


P.S. Nix Rassismus, sondern so (Foto)
Quelle: BMI

Zum Seitenanfang
  

GO.JPG (163 KB | 69 )
GO.JPG
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Experte
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 653

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #31 - 27.07.2025 um 13:28:44
 
Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:26:25:
nee. b)  zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28)


P.S. Nix Rassismus, sondern so (Foto)
Quelle: BMI



Ja im Integrationskurs sind zumeist Ausländer. Deine Frau ist auch eine. Pass besser auf.

§44a

Nicht §44 Abs. X Nr. a

§44a

Nimmste die Internetseite wo du das Gesetz hast und klickste einmal auf "weiter". Tadaa.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 803

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #32 - 27.07.2025 um 13:33:35
 
Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
24 Monate Zeit zum Anmelden - klasse. Reicht locker um sie auf B1 zu bringen.

Gehst du noch immer davon aus, dass deine Frau, wenn sie dann einreist und bei der ABH erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, zu einem Integrationskurs verpflichtet würde?
Davon ist nicht auszugehen und irrelevant ist, ob die AE für 1 oder 3 Jahre erteilt würde.

Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
Reicht locker um sie auf B1 zu bringen.
Grundsätzlich und unabhängig von deinen Planungen gilt:
Falls eine Person zu einem Integrationskurs verpflichtet wird, ist die Erreichung eines Niveaus nach GER ( zB A1/2, B1) durch ein Zertifikat  nachzuweisen.
Nicht durch das, was du ihr beibringst.

Du fährst völlig unnötig auf der falschen Linie.

Und dein Satz zu den Fotos spricht wieder eine deutliche Sprache.
Ärgerlich



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mannlich
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 118

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #33 - 27.07.2025 um 14:02:40
 
Noch so eine Lüge!
"Sollten Sie Deutsch lernen" ..  Augenrollen

Wir alle hier wissen es ist ein Muss, eine Pflicht.
Ohne A1 keinen AT, ohne B1 keine NE

Hast du eine Ahnung weshalb kein Klartext gesprochen wird?
Zum Seitenanfang
  

Noch_eine_L_ge.JPG (133 KB | 56 )
Noch_eine_L_ge.JPG
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.763

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #34 - 27.07.2025 um 14:24:57
 
Jetzt reicht es mir.

Zunächst mal, vom Smartphone aus:
geschlossen

Weiteres folgt, wenn ich wieder am Rechner sitze.

Und bitte keine, absolut keine Kommentare, Anmerkungen per PN!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.763

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens
Antwort #35 - 27.07.2025 um 19:47:19
 
@maennlich
Beginnend mit
Zitat:
Dieser "Fall" ist mit Gesetzen und (deinen geliebten Internet-Links) nicht zu lösen.

wundere ich mich über die Ausdrucksweise bzw. die Fragen eines im Forum relativ neuen Mitglieds ohne ausländerrechtliches Spezialwissen (in diesem Forum ggf. auch bei einem Neuling durch die Kennzeichnung "Experte" markiert.).

Ein als belehrend wahrnehmbarer Text ist auch von Experten nichts, was man mit Freude entgegennimmt. Bei denen hat es aber doch fachlichen Hintergrund.

Fragen in den Privatbereich hinein gehören sich nicht.

Und dann landen wir in Antwort #33 dieses Themas bei "Lüge" und "... weshalb kein Klartext gesprochen wird?" (Wo dieser Klartext doch für jeden nachlesbar in § 44a AufenthG steht).

Dafür gibt es
...

Und da ich nicht selten mitbekam oder gar betroffen war, dass in Diskussionen Argumente ignoriert und statt dessen Etiketten verteilt wurden, vermeide ich diese Art Etiketten.
Zwei davon sind "Dis...ung" und "Ras...mus".

Antwort #24 dieses Themas aber ist einfach nur eklig.

Dafür gibt es
...
Verbunden mit einer Schreibpause von zwei Wochen und Abzug bei der Beitragszahl, damit der Status "Senior Member" nicht entwertet wird.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema