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Integrationskurs und Arbeitssuche am Ende des Arbeitslebens (Gelesen: 3.060 mal)
Mannlich
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Antwort #30 - 27.07.2025 um 13:26:25
 
nee. b)  zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28)


P.S. Nix Rassismus, sondern so (Foto)
Quelle: BMI

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Puncherfaust
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Antwort #31 - 27.07.2025 um 13:28:44
 
Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:26:25:
nee. b)  zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28)


P.S. Nix Rassismus, sondern so (Foto)
Quelle: BMI



Ja im Integrationskurs sind zumeist Ausländer. Deine Frau ist auch eine. Pass besser auf.

§44a

Nicht §44 Abs. X Nr. a

§44a

Nimmste die Internetseite wo du das Gesetz hast und klickste einmal auf "weiter". Tadaa.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #32 - 27.07.2025 um 13:33:35
 
Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
24 Monate Zeit zum Anmelden - klasse. Reicht locker um sie auf B1 zu bringen.

Gehst du noch immer davon aus, dass deine Frau, wenn sie dann einreist und bei der ABH erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, zu einem Integrationskurs verpflichtet würde?
Davon ist nicht auszugehen und irrelevant ist, ob die AE für 1 oder 3 Jahre erteilt würde.

Mannlich schrieb am 27.07.2025 um 13:04:36:
Reicht locker um sie auf B1 zu bringen.
Grundsätzlich und unabhängig von deinen Planungen gilt:
Falls eine Person zu einem Integrationskurs verpflichtet wird, ist die Erreichung eines Niveaus nach GER ( zB A1/2, B1) durch ein Zertifikat  nachzuweisen.
Nicht durch das, was du ihr beibringst.

Du fährst völlig unnötig auf der falschen Linie.

Und dein Satz zu den Fotos spricht wieder eine deutliche Sprache.
Ärgerlich



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Mannlich
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Antwort #33 - 27.07.2025 um 14:02:40
 
Noch so eine Lüge!
"Sollten Sie Deutsch lernen" ..  Augenrollen

Wir alle hier wissen es ist ein Muss, eine Pflicht.
Ohne A1 keinen AT, ohne B1 keine NE

Hast du eine Ahnung weshalb kein Klartext gesprochen wird?
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Petersburger
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Antwort #34 - 27.07.2025 um 14:24:57
 
Jetzt reicht es mir.

Zunächst mal, vom Smartphone aus:
geschlossen

Weiteres folgt, wenn ich wieder am Rechner sitze.

Und bitte keine, absolut keine Kommentare, Anmerkungen per PN!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Petersburger
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Antwort #35 - 27.07.2025 um 19:47:19
 
@maennlich
Beginnend mit
Zitat:
Dieser "Fall" ist mit Gesetzen und (deinen geliebten Internet-Links) nicht zu lösen.

wundere ich mich über die Ausdrucksweise bzw. die Fragen eines im Forum relativ neuen Mitglieds ohne ausländerrechtliches Spezialwissen (in diesem Forum ggf. auch bei einem Neuling durch die Kennzeichnung "Experte" markiert.).

Ein als belehrend wahrnehmbarer Text ist auch von Experten nichts, was man mit Freude entgegennimmt. Bei denen hat es aber doch fachlichen Hintergrund.

Fragen in den Privatbereich hinein gehören sich nicht.

Und dann landen wir in Antwort #33 dieses Themas bei "Lüge" und "... weshalb kein Klartext gesprochen wird?" (Wo dieser Klartext doch für jeden nachlesbar in § 44a AufenthG steht).

Dafür gibt es
...

Und da ich nicht selten mitbekam oder gar betroffen war, dass in Diskussionen Argumente ignoriert und statt dessen Etiketten verteilt wurden, vermeide ich diese Art Etiketten.
Zwei davon sind "Dis...ung" und "Ras...mus".

Antwort #24 dieses Themas aber ist einfach nur eklig.

Dafür gibt es
...
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