Hallo
ich bin deutscher Staatsbürger,
meine Ehefrau hat ihr Visum zur FZ bekommen am 04.07. eingereist und ist bei mir in der Stadt beim Einwohnermeldeamt im Melderegister seit dem 08.07. eingetragen, dass sie nun bei mir wohnt, die Ehe ist ebenfalls rechtskonform amtlich eingetragen.
Die Ausländerbehörde möchte nun bei der Erteilung der ersten Aufenthaltsgenehmigung die Gültigkeitsdauer auf 1 Jahr begrenzen und meine Frau müsste diesen dann alle 12 Monate verlängern, ausserdem wollen sie meiner Frau auferlegen, dass sie in diesen 12 Monaten den Integrationskurs macht (und besteht) ansonsten "könnte es zu Problemen bei der Verlängerung kommen in einem Jahr".
Mir wurde aber von einem Bekannten, der Mitarbeiter einer anderen Ausländerbehörde ist, gesagt, dass in der Regel die erste Aufenthaltsgenehmigung auf 3 Jahre vergeben wird und dann erst immer um 1 Jahr verlängert wird.
Die lokale
ABH sagte mir aber sinngemäß
"1 Jahr ist immer, drei Jahre gibt es nicht"
Ich halte diese 12 Monate im Zusammenhang mit dem auferlegten Integrationskurs auch für sehr kurz, da meine Frau sich erstmal hier in Deutschland aklimatisierenn / eingewöhnen muss und ich sie nicht gleich nach 8 Wochen zum Integrationskurs schicken möchte und finde es nicht gut, dass hier Druck seitens der
ABH auf sie bzw uns gemacht wird.
Ist natürlich auch eine Geldfrage, so eine
AT Verlängerung kostet ja auch was.
was ist eure Meinung und Erfahrung dazu?
danke