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Eheaufhebung - Doppelehe nach fast 8 Jahren (Gelesen: 1.399 mal)
Freizusein
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.07.2025 um 16:47:46
 
Eine Frage: Ich bin deutscher Staatsbürger und habe vor 7 Jahren eine Iranische Frau (Iran  Staatsbürger) geheiratet, obwohl meine Scheidung hier in Deutschland nicht vollständig abgeschlossen war. Die ursprüngliche Heiratsurkunde wurde von der Familie der Braut nicht bei der Behörde im Iran eingereicht. Ich wurde nach 6 Monaten geschieden und dann wurde eine neue Heiratsurkunde erstellt und eingereicht. An diesem Tag waren wir nicht verheiratet, aber diese Urkunde wurde nur erstellt, um sie bei der Behörde einzureichen und später als Grundlage für den Visaantrag für Deutschland zu verwenden. Wir haben zwei Kinder zusammen und leben zusammen. Meine Frage ist: Ist es zu spät für eine Eheaufhebung aufgrund der doppelten Ehe? Was wären die Konsequenzen für mich, wenn ich auf diese Weise vorgehe?"
Sie hat Aufenthaltserlaubnis und muss bald erneuert werden!
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 23.07.2025 um 18:46:19
 
Habe ich die Frage richtig verstanden ? Du hast bewusst geheiratet obwohl du bereits verheiratet warst und willst jetzt die Ehe aufheben lassen statt Scheidung genau aus dem Grund dass du bei Eheschließung ja schon verheiratet warst ?

Falls ja hättest du meiner Meinung nach den Antrag innerhalb eines Jahres stellen müssen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1317.html

Seitdem du wusstest dass du schon verheiratet warst. Und das wusstest du ja schon seit Beginn Zwinkernd.
.aber hier wäre meiner Meinung nach ein anwaltlicher Rat empfohlen.
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tizedboy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.07.2025 um 18:58:02
 
Ich will das Ganze nicht verharmlosen; was passiert ist, ist passiert.
Aber weil du es jetzt offen ansprichst, ein paar Gedanken dazu:

1. Warum macht dir das gerade jetzt Sorgen?
Die Aufenthaltserlaubnis deiner Frau wurde doch bestimmt schon mal verlängert. Lief das damals ohne Probleme?

2. Geht es diesmal um etwas anderes, wie unbefristeten Aufenthalt oder vielleicht sogar Einbürgerung?
Denkst du, die Behörden schauen jetzt genauer hin?

3. Oder geht’s eher um dich selbst, dass dich das Ganze einfach schon lange belastet?

Nur zur Einordnung:
Ich war mal selbst in einer ganz ähnlichen Situation. Ich hatte damals auch überlegt, ob ich heiraten kann, obwohl meine Scheidung noch nicht ganz durch war.
(Ich hatte das Thema sogar hier im Forum angesprochen.)
Das Urteil war zwar schon gefällt, aber offiziell war es noch nicht rechtskräftig, weil das schriftliche Urteil noch nicht bei mir eingegangen war.
Und ganz ehrlich ich verstehe den Druck. Ein Jahr zu warten ist nicht wenig. Und es bleibt ja selten bei nur einem Jahr, weil das Verfahren danach auch noch dauern kann, je nach Gericht, Gemeinde, Anwalt und manchmal auch abhängig vom Verhalten der Ex-Partner.

Deshalb finde ich es gut, dass du die Sache jetzt ansprichst. Vielleicht ist das der Moment, in dem man ehrlich mit sich selbst wird, egal, wie es dann weitergeht.

Viele Grüße
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reinhard
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Antwort #3 - 23.07.2025 um 20:55:03
 
Grundsätzlich ist es möglich, die Aufenthaltserlaubnis Deiner Frau rückabzuwickeln.

Wir hatten mal einen Fall beim Bundesverwaltungsgericht: Einreise mit Visum unter Vortäuschung... (damals: Scheinehe). Das Gericht sagte: Die Aufenthaltserlaubnis war ungültig, die Niederlassungserlaubnis war ungültig, die Einbürgerung war ungültig. Alles weg und Ausreise.

Bei Deiner Frau ist es aber so: Sie hat zwei deutsche Kinder, und die haben ein Recht auf ihre Mutter. Ich vermute, da wird die Ausländerbehörde eine Lösung finden, neuer Antrag auf AE unter Verzicht auf ein neues Visum.

Aber wenn Ihr "ungültig" geheiratet habt, war das Visum falsch und ungültig. Allerdings ist im Iran die Mehrehe erlaubt, insofern könnte das auch einbezogen werden, die Ehe könnte nach Landesrecht gültig sein.
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 23.07.2025 um 21:37:59
 
@reinhard gibt es dieses Urteil online ? Da würden mich mal die Details interessieren.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 23.07.2025 um 22:57:35
 
Falls die Ehe tatsächlich annuliert wird dürfte da noch ein Rattenschwanz nachkommen. Wenn der TE z.B. arbeiten geht und seine Frau nicht könnte die Steuerkonstellation so sein dass vom Finanzamt tausende von Euro zurückgefordert / nachgefordert  werden aufgrund der jahrelangen falschen Steuerklassen. Keine Ahnung ob da schon ein paar Jahre verjährt wären.

Und wie schon geschrieben - wenn die Kinder deutsch sind wird sie vermutlich bleiben dürfen.

Strafrechtlich dürfte da auch noch was kommen.

Was willst Du mit der Annulierung der Ehe erreichen? Was ist Dein Ziel?
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Mannlich
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Antwort #6 - 24.07.2025 um 00:10:53
 
Freizusein schrieb am 23.07.2025 um 16:47:46:
Meine Frage ist: Ist es zu spät für eine Eheaufhebung aufgrund der doppelten Ehe? Was wären die Konsequenzen für mich, wenn ich auf diese Weise vorgehe?"


Warum lässt du diese alte Sache nicht auf sich beruhen?

Nach 172 StBG bis 3 Jahre Knast oder Geldstrafe. Aber es ist länger als 5 Jahre her, also verjährt.

Gleiche Verjährung steuerrechtlich. Außerdem warst du verheiratet die letzten 5 Jahre. Da sehe ich auch keine Kollision


Aufenthaltsrechlich könnte das hier ...
Freizusein schrieb am 23.07.2025 um 16:47:46:
aber diese Urkunde wurde nur erstellt, um sie bei der Behörde einzureichen und später als Grundlage für den Visaantrag für Deutschland zu verwenden. 


und so komme ich zu meiner Eingangsfrage: Warum die alte Sache aufwärmen?

Falls die ALB von selbst und dir Fragen stellt, dann erinnerst du dich nicht mehr daran - Punkt.

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Freizusein
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 24.07.2025 um 08:07:57
 
Also zuerst vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Hintergrund ist, dass meine Frau jetzt Probleme macht und sie die Scheidung will. Ehrlich gesagt, war ich all die Jahre fast vergessen. Jetzt, wo die Probleme anfangen, fällt mir das wieder ein. Ich möchte wissen, ob ich mit einer Annullierung Zeit sparen kann, aber sicherstellen möchte, dass die Steuern zurückerstattet werden. In jedem Fall wird die Scheidung auch sehr teuer sein und 2 bis 3 Jahre dauern.
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Puncherfaust
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Antwort #8 - 24.07.2025 um 08:21:53
 
Freizusein schrieb am 24.07.2025 um 08:07:57:
Also zuerst vielen Dank für Ihre Antwort.

Der Hintergrund ist, dass meine Frau jetzt Probleme macht und sie die Scheidung will. Ehrlich gesagt, war ich all die Jahre fast vergessen. Jetzt, wo die Probleme anfangen, fällt mir das wieder ein. Ich möchte wissen, ob ich mit einer Annullierung Zeit sparen kann, aber sicherstellen möchte, dass die Steuern zurückerstattet werden. In jedem Fall wird die Scheidung auch sehr teuer sein und 2 bis 3 Jahre dauern.


Ich finde den Rat von roseforest am besten, dass du dir anwaltlichen Rat suchen solltest.
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lottchen
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Antwort #9 - 24.07.2025 um 10:15:43
 
Puncherfaust schrieb am 24.07.2025 um 08:21:53:
Ich finde den Rat von roseforest am besten, dass du dir anwaltlichen Rat suchen solltest. 

Da reicht aber kein Null-Acht-Fünzehn-Anwalt. Wenn dann einer der sich mit dieser speziellen Konstellation auskennt. Gibt es einen Ehevertrag? Bei wem bleiben die Kinder? Sind Werte zu verteilen? Unterhaltsansprüche? Versorgungsausgleich?

Warum soll die Scheidung 2-3 Jahre dauern wenn sie sie doch will? Den Versorgungsausgleich kann man abtrennen vom Scheidungsverfahren. Dafür ist nur wichtig dass das eine Trennungsjahr eingehalten ist und sich beide darüber einig sind.
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Aras
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Antwort #10 - 24.07.2025 um 12:58:05
 
Was ist eigentlich das Ziel?

Die Bigamie ist an sich nicht gemäß § 172 StGG strafbar. Die Eheschließung im Iran trotz Vorehe ist auch nicht gem. § 172 StGB strafbar, weil es im Iran egal gewesen wäre.

Wenn deine Frau Muslima ist, dann musstest du auch ggf. zum Islam konvertieren, und dann sollte es einen iranischen Ehevertrag geben. Darin hast du wahrscheinlich x-viele 7g Goldmünzen als Brautgabe versprochen.

Geht es dir darum? Also dass du nicht deiner Frau zwangsweise nen mittleren sechsstelligen Betrag zahlen willst?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Freizusein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 24.07.2025 um 13:12:55
 
Es gibt keinen Ehevertrag. Die Kinder werden bei der Mutter bleiben, und ich hoffe, dass ich Umgang mit ihnen haben kann, was von der Mutter abhängt.

Ich habe während der Ehe ein Haus gekauft, das vermutlich geteilt wird.

Aras schrieb am 24.07.2025 um 12:58:05:
Bigamie

Nein, es geht nicht um Geld. Ich habe bereits damals eine Brautgabe versprochen und gegeben. Es geht hauptsächlich um die Hochzeit, die stattfand, bevor ich hier in Deutschland geschieden war. Auf dem Dokument, das wir für das Visum beantragt haben, steht ein Datum, an dem wir nicht verheiratet waren. Ich denke, es ist am besten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Danke für eure wertvollen Tipps.
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Aras
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Antwort #12 - 24.07.2025 um 13:16:44
 
Wenn du im Iran geheiratet hast, dann wurde das in einem Heiratsnotariat gemacht. Es muss also einen Ehevertrag geben.
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