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Motivationsschreiben für Aufenthaltserlaubnis + intensiv Sprachkurs; Erfahrungsberichte (Gelesen: 991 mal)
MrWhite
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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22.07.2025 um 23:01:44
 
Hallo zusammen.
Ich finde leider wenige bis gar keine Threads, oder Erfahrungsberichten zu dem Thema: Aufenthaltserlaubnis (AE) zur Teilnahme an einem Sprachkurs. Diese Herangehensweise ist ja in einigen Fällen möglich.

Zum Casus:
Zwischen GER und BRA gibt es einen Visafreiheitsabkommen, das heißt meine brasilianische Freundin (38J.) kann einreisen und beantragt eine AE für einen intensiv Sprachkurs für einen Aufenthalt > 90 Tage. Die AE soll den Grundstein legen für unser zukünftiges Zusammenleben in GER.

Aufbauend auf dem schnellen Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse (B2) möchte Sie dann einen Master-Studiengang (AE + Studium) an einer deutschen Hochschule beginnen, um in naher Zukunft bei einem Arbeitgeber in Deutschland in Ihrem Fachbereich (Gesundheitsmanagement) bei größeren Krankenhäusern, Krankenkassen oder Verbänden zu arbeiten. Englisch spricht sie leider nicht.  weinend

Sie hat mittlerweile mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Gesundheitswesen, ist in einer gute beruflichen Positionen angekommen und hat sich über die Jahre ein finanzielles Polster aufbauen können.
Ihr merkt wahrscheinlich, dass die Fallhöhe leider hoch ist, wenn unser Plan Zusammenzuleben scheitert und Sie ihre Wohnung und den Job gekündigt hat.

Die Motivation:
Im Motivationsschreiben wollen wir herausstellen, dass meine Freundin über einen intensiv Sprachkurs und ein anschließendes, rasches Studium möglichst schnell in eine Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber in Deutschland kommt. In einem Land zu leben und der Sprache tagtäglich ausgesetzt zu sein, macht einfach viel mehr Sinn für einen raschen Spracherwerb.
Außerdem kriegt sie ja so schonmal einen Eindruck von Land und Leute und lernt die hier gepflogene (Arbeits)kultur kennen.  Durchgedreht

An diese Argumentation wollen wir natürlich bei zukünftigen Motivationsschreiben anknüpfen. Den "Liebes"-Aspekt, würden wir in der Motivation nicht erwähnen, wohl aber mit offenen Karten spielen, wenn danach gefragt würde. Spätestens in der Verpflichtungserklärung die ich für Sie ausstelle, würde der Sachbearbeiter 1:1 zusammen zählen können.  Augenrollen

Die Fragen:
Wie seht ihr generell die Erfolgsaussichten einer AE + Sprachhkurs bei obiger Argumentation, und Ihren damit verbunden Wunsch einen Sprachkurs hier in GER zu machen und nicht bspw. an einem Goethe Institut in Sao Paulo?
Gibt es vielleicht Erfahrungsbericht zu dem Thema von anderen Foren-Usern und wenn ja, wie wurde bei euch argumentiert, wie war der Background bei eurem Antrag und seit ihr auf Schwierigkeiten gestoßen?
     
Das Thema bereitet mir aktuell leider große Kopfzerbrechen, daher ist jede Hilfe, jeder Erfahrungsbericht und jede Lessons Learned, Gold wert für mich. Zwinkernd

Ich wünsch euch einen wunderschönen Abend  Smiley

PS: Ist mein erster Foren Eintrag in 35 Jahren, also seit bitte nachsichtig  Laut lachend

Liebe Grüße
Sebastian
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Mannlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 23.07.2025 um 09:36:56
 
MrWhite schrieb am 22.07.2025 um 23:01:44:
Aufbauend auf dem schnellen Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse (B2) 

Schnell? Auf welcher Stufe spricht sie derzeit Deutsch?
Also von 0 auf B2 bedarf es mindestens 1 1/2 Jahre.


MrWhite schrieb am 22.07.2025 um 23:01:44:
Motivationsschreiben

Hä? Meinst du die ALB, die wird nicht motiviert, dort wird beantragt.


MrWhite schrieb am 22.07.2025 um 23:01:44:
Im Motivationsschreiben wollen wir herausstellen,


MrWhite schrieb am 22.07.2025 um 23:01:44:
An diese Argumentation wollen wir 


MrWhite schrieb am 22.07.2025 um 23:01:44:
Verpflichtungserklärung die ich für Sie ausstelle,


Du sprichst dauernd von "wir", es soll doch um AE für Spracherwerb, Studium, Arbeit gehen.



MrWhite schrieb am 22.07.2025 um 23:01:44:
Den "Liebes"-Aspekt, würden wir in der Motivation nicht erwähnen

So denkt & handelt kein Mann der (s)eine Frau liebt.

Wie viel sie dich als Sprungbrett benutzt, um nach DE zu kommen, musst du selbst wissen.
Ist sie dann hier mit AT und fester Arbeit wirst du die Antwort kennen !
Da vermutlich 27 bis 30 AufenthG nicht angewandt werden, kann sie machen was sie will,
solange 16 bis 18b AufenthG als Voraussetzung zum AT erfüllt - da keine Bindung zu dir






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Aras
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Antwort #2 - 23.07.2025 um 10:16:58
 
Sie sollte meines Erachtens ihre Unterlagen als Krankenpflegerin anerkennen lassen.

Für Deutsch von 0 bis B2 dauert es wohl so 8 - 9 Monate intensiv.

Für Krankenpfleger braucht man wohl B2 für Gesundheitsberufe.

Ansonsten sehe ich keine Notwendigkeit die Beziehung als solche dem Amt mitzuteilen. Wie du selber schreibst gilt § 41 AufenthV. Insofern wird das Amt wahrscheinlich einfach den Aufenthaltstitel erteilen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Antwort #3 - 23.07.2025 um 12:58:53
 
Mannlich schrieb am 23.07.2025 um 09:36:56:
So denkt & handelt kein Mann der (s)eine Frau liebt.

Wie viel sie dich als Sprungbrett benutzt, um nach DE zu kommen, musst du selbst wissen.
Ist sie dann hier mit AT und fester Arbeit wirst du die Antwort kennen !
Da vermutlich 27 bis 30 AufenthG nicht angewandt werden, kann sie machen was sie will,
solange 16 bis 18b AufenthG als Voraussetzung zum AT erfüllt - da keine Bindung zu dir


Vielleicht bin ich auch einfach nur zu jung, aber ich finde deine Kommentare (nicht nur in diesem Thread) echt ekelhaft übergriffig. Sind alle Ausländer (außer deine Frau) nur darauf aus Deutsche zu verarschen um nach Deutschland zu dürfen oder gibt es eine konkrete Info vom TE, weshalb du diesen Kommentar für nötig erachtest?

@TE
Solange sie einen Intensivsprachkurs besucht und ihr Lebensunterhalt gesichert ist, sehe ich da jetzt erstmal keinen Grund, weshalb sie die AE nicht bekommen sollte. Du schreibst, dass sie ein finanzielles Polster hat. Dann könnte sie ggf. ein Sperrkonto einrichten lassen. Da müsste sie dann die Jahressumme von 11.904 € + 10 % einzahlen. Die 10 % gelten für die Zeit mit einer AE zum Intensivsprachkurs, da sie keinen Anspruch auf Begünstigungen für Studenten hat. Das Konto müsste dann Jahr für Jahr wieder aufgefüllt werden.

Alternativ geht das auch mit der Verpflichtungserklärung. Wenn man die Wahl hat würde ich das Sperrkonto jedoch bevorzugen. Solltet ihr euch z.B. trennen wärst du bei einer Verpflichtungserklärung immer noch mit deinem Vermögen haftbar. Da du das Polster angesprochen hast, kann man davon ausgehen, dass sowieso der Plan war, dass sie davon in Deutschland lebt?

Sie kann auch während des Sprachkurses 20h die Woche arbeiten. Damit ihr Polster wieder auffüllen (oder vllt. schon mal ins deutsche Gesundheitswesen reinschnuppern Zwinkernd)
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Mannlich
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Antwort #4 - 23.07.2025 um 13:14:01
 
@Aras, 8 - 9 Monate für B2 ohne A1 inne haben, wovon wir beide wohl ausgehen. Du bist sehr ambitioniert.

Problem: Die Sprachkurse / Sprachschulen sind allgemein gehalten für viele unterschiedliche Nationen der Sprachschüler.
Das gilt auch bei den Goethekursen, teils für die VHS.

Was der TE für seine Bekannte aus Brasilien bräuchte, wäre Privatunterricht eines Portugiesen/Brasilianers :in
hier in Deutschland, um die Feinheiten in Landessprache der Frau genau zu erklären.
So ist B2 tatsächlich schneller zu erreichen. Aber unter einem Jahr?

=========================================

Wer sichert eigentlich den LU inkl KV, falls die Frau auf viele Monate hier ohne Einkommen ist? 
Aras, ist das i-wo geregelt im AufenthG ? Du kennst dich ja dort aus.




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Antwort #5 - 23.07.2025 um 14:01:52
 
Mannlich schrieb am 23.07.2025 um 09:36:56:
Also von 0 auf B2 bedarf es mindestens 1 1/2 Jahre.

Diese kategorische Aussage widerspricht der Erfahrung, das Sprachkurse angeboten werden, die den Ausländer innerhalb eines Jahres "von  Null" auf C1 bringen können.

Mannlich schrieb am 23.07.2025 um 09:36:56:
Du sprichst dauernd von "wir", es soll doch um AE für Spracherwerb, Studium, Arbeit gehen.

Diese Art Anmerkung war bei meinem i4a-Start vor 15 Jahren ständige Übung.
Zum Glück ist diese ständige Übung Geschichte.
Muss ich deutlicher werden?

Mannlich schrieb am 23.07.2025 um 09:36:56:
So denkt & handelt kein Mann der (s)eine Frau liebt.

Das ist keine ausländerrechtlich relevante Einschätzung und daher in diesem Forum deplaziert.

Mannlich schrieb am 23.07.2025 um 13:14:01:
Wer sichert eigentlich den LU inkl KV, falls die Frau auf viele Monate hier ohne Einkommen ist?
Aras, ist das i-wo geregelt im AufenthG ? Du kennst dich ja dort aus.

Das ist nicht die Frage des TS; (nur) um die sollte es hier gehen.

@Maennlich: Die zweite Zeile des Zitats bringt Dich gefährlich nahe an eine Verwarnung.
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« Zuletzt geändert: 23.07.2025 um 16:13:15 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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MrWhite
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Antwort #6 - 23.07.2025 um 14:16:35
 
Aras schrieb am 23.07.2025 um 10:16:58:
Ansonsten sehe ich keine Notwendigkeit die Beziehung als solche dem Amt mitzuteilen. Wie du selber schreibst gilt § 41 AufenthV. Insofern wird das Amt wahrscheinlich einfach den Aufenthaltstitel erteilen.

@Aras: Herzlichen Danke!  Smiley
Ich finde auch, dass der Punkt eigentlich nicht aktiv erwähnt werden sollte. Aber bestimmt wird doch bei der Ausländerbehörde danach gefragt, in welchem Verhältnis der Bürge und der Bürgende zueinander stehen?


Puncherfaust schrieb am 23.07.2025 um 12:58:53:
@TE
Solange sie einen Intensivsprachkurs besucht und ihr Lebensunterhalt gesichert ist, sehe ich da jetzt erstmal keinen Grund, weshalb sie die AE nicht bekommen sollte. Du schreibst, dass sie ein finanzielles Polster hat. Dann könnte sie ggf. ein Sperrkonto einrichten lassen. Da müsste sie dann die Jahressumme von 11.904 € + 10 % einzahlen. Die 10 % gelten für die Zeit mit einer AE zum Intensivsprachkurs, da sie keinen Anspruch auf Begünstigungen für Studenten hat. Das Konto müsste dann Jahr für Jahr wieder aufgefüllt werden.

Alternativ geht das auch mit der Verpflichtungserklärung. Wenn man die Wahl hat würde ich das Sperrkonto jedoch bevorzugen. Solltet ihr euch z.B. trennen wärst du bei einer Verpflichtungserklärung immer noch mit deinem Vermögen haftbar. Da du das Polster angesprochen hast, kann man davon ausgehen, dass sowieso der Plan war, dass sie davon in Deutschland lebt?

Sie kann auch während des Sprachkurses 20h die Woche arbeiten. Damit ihr Polster wieder auffüllen (oder vllt. schon mal ins deutsche Gesundheitswesen reinschnuppern Zwinkernd)


@Puncherfaust
Auch dir vielen Dank für deine ehrliche und aufbauende Rückmeldung!! Smiley
Das mit der VE hatte ich mir auch schon mal durch den Kopf gehen lassen.
Ich hatte nur mal gelesen, dass es am Airport bei der Reisepass-Kontrolle wohl fallweise zu Problemen kommen kann, wenn die Verpflichtungserklärung nicht vorliegt... wahrscheinlich je nachdem welchen Grenzbeamten man erwischt (Stichwort Einzelfall) Laut lachend
Quelle: https://www.kolumbienforum.net/viewtopic.php?t=17069 <- Ich hoffe die externe Verlinkung ist i.O., ansonsten bitte löschen



Zwei Fragen brennen mir aber noch auf den Nägeln:


1. ) Wie steht es um das totschlagende Argument einer ABH, die da sagt: Warum lernt Sie deutsch nicht einfach in Brasilien?
Hiervon habe ich schon öfter mal gelesen insbesondere im Zusammenhang mit Sprachvisa aber auch bei AE
(bswp. Quelle:https://www.chile-web.de/de/foro/forum&wcheck=1&Pos=2593.5 <- auch hier löschen falls nicht iO)

2.) Meine Freundin wird bei Einreise in GER maximal das Sprachniveau A1 haben. Würdet ihr das Motivationsschreibe auf deutsch oder englisch verfassen? Wenn deutsch: Eher Muttersprachler Niveau, oder gedowngraded?  Laut lachend Wenn englisch, wie zieht man das Pferd dann wieder auf bzgl. Motivationsschreiben... also warum arbeitet sie dann nicht einfach in GER auf englisch ^^

Fragen über Fragen. Vielleicht bin ich auch einfach zu verkopft! Es wird schon einen Grund geben, warum man so wenig im Netz darüber liest   Laut lachend Laut lachend

Lg

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Antwort #7 - 23.07.2025 um 14:29:03
 
https://www.interdaf.uni-leipzig.de/intensivsprachkurse.html
Das hier sagt die Uni Leipzig (als Beispiel-Uni) zum Thema Deutschkurs.

Warum willst Du bürgen? Ihre Ersparnisse reichen nicht für ein Sperrkonto?

Von welchem Motivationsschreiben redest Du? Für die Einreise nach D / Zweck des touristischen Besuches? Für das geplante Studium?

Ja, vielleicht hörst Du die Flöhe husten. Vielleicht auch nicht. Aber Du kannst nicht alle Eventualitäten einplanen. Was man im Internet liest sind normal nicht die Fälle wo mit Einreise und/oder AE alles problemlos funktioniert. Im Internet liest Du nun mal üblicherweise von den (Einzel)Fälllen, wo was schief lief oder es zumindest kompliziert wurde.      
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Antwort #8 - 23.07.2025 um 16:20:57
 
MrWhite schrieb am 23.07.2025 um 14:16:35:
1. ) Wie steht es um das totschlagende Argument einer ABH, die da sagt: Warum lernt Sie deutsch nicht einfach in Brasilien?

2.) Meine Freundin wird bei Einreise in GER maximal das Sprachniveau A1 haben. Würdet ihr das Motivationsschreibe auf deutsch oder englisch verfassen? Wenn deutsch: Eher Muttersprachler Niveau, oder gedowngraded?  Laut lachend Wenn englisch, wie zieht man das Pferd dann wieder auf bzgl. Motivationsschreiben... also warum arbeitet sie dann nicht einfach in GER auf englisch ^^

1.
Das Argument ist berechtigt, wenn gar keine Grundkenntnisse Deutsch vorhanden sind.

Aber auch da gibt es Zwänge, die das begründen können. Bei Ärzten z.B. habe ich öfter Expresskurse "Null->A1" gesehen, wo es um Geschwindigkeit geht - im Heimatland dauert ein A1-Kurs neben dem Job idR deeeeutlich länger.

Sind Grundkenntnisse da, hilft das "Sprachbad" jedem.

2.
Motivation schreibt man am besten eigenhändig in einer Sprache, die man wirklich beherrscht.
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