Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein Arbeitgeber hat vor Kurzem eine Dienstvereinbarung zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz unterschrieben.
Ich selbst sehe für unsere, stets personalgeschwächte,
ABH einen großen Nutzen im Einsatz von KI hinsichtlich einer Vorfiltrierung und Plausibilitätsprüfung von Anträgen.
Das heißt, ich könnte mir vorstellen, dass eingehende Anträge (online, OZG-konform) per KI vorgeprüft werden (z.B. ob die Daten des Antragsformulares mit den Daten in den hochgeladenen Nachweisen übereinstimmen) und zum Teil auch schon ein Plausibilitätscheck, also eine Prüfung, ob die Voraussetzungen des beantragten Titels erfüllt sind, durchgeführt wird.
Vergleichbar also wie beim Finanzamt, in welchem wohl auch die Steuererklärungen vorgeprüft werden.
Meine Frage: Nutzt jemand schon in seiner
ABH Künstliche Intelligenz (oder beabsichtigt es) und wenn ja, in welcher Art und Weise?
Vielen Dank im Voraus für eure Einblicke.
Beste Grüße,
Riccardo Holz