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Russin mit Schengenvisum in Deutschland heiraten - 2025 (Gelesen: 556 mal)
Mannlich
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Beiträge: 122

Saar, Hessen, Germany
Saar
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Russin mit Schengenvisum in Deutschland heiraten - 2025
20.07.2025 um 12:26:31
 
Ein solches Vorhaben erfordert gute zeitliche und organisatorische Feinabstimmung

Ich berichte wie wir dies und im Jahre 2025 gemacht hatten:

Erste Vorgabe:
Mit nur einem Schengenbesuch funktioniert es nicht, weil dazu die russ. Staatsbürgerin
mindestens 8 Wochen am Stück hier sein müsste. Jedoch werden durch EU-Beschluss
nur noch Visa für kürzeren Aufenthalt ausgestellt. Weniger als 28 Tage
schrieb mir vor ca einem Jahr die AV in Moskau auf Anfrage.

Bei uns waren es drei Schengenbesuche: Jan - April - Juli
Im Januar beim Standesamt vorgesprochen, welche Unterlagen aus Russland vorgelegt werden müssen.
Das waren in unserem Falle:
-Geburtsurkunde mit Apostille
-Eheurkunde mit Apostille (Vorehe meiner Frau)
-Scheidungsurkunde mit Apost. (vom Standesamt in Russland)
-Scheidungsurkunde mit Apost. (vom Gericht in Russland)
-Bescheinigung ihrers Arbeitgebers über durchschnittliches Monatseinkommen
-Selbsterklärung vor einem Notar (in Russl.) dass sie unverheiratet ist
-Bescheinigung der Stadtverwaltung über ihren Wohnsitz
-Von der deutschen AV in Moskau begleubigte Kopien ihres Reisepasses **
-Von der  deut. AV in Moskau beglaubigte Kopie ihres Ausweises-Inland **

** Unser Standesbeamter bot uns an, dies hier am Ort vorzunehmen, er ist berechtigt
für standesamtliche Vorgänge, Beglaubigungen vorzunehmen.
Wir nahmen das dankend an, denn via AV Moskau wäre es nur mit Terminierung
und nicht jede Russin wohnt in / bzw in der Nähe von Moskau

Nach etwa vier Wochen hatte sie alles zusammen, sandte mir alles feinsäuberlich abfotografiert
per WhatsApp.

In dieser Zeit hatte ich Kontakt mit einer amt. beglaubigten Übersetzerin/Dolmetscherin aufgenommen
und sandte ihr alle Unterlagen auf elektronischem Wege zu.
Dieser Berg von Papieren war nach ca 2 Wochen ins Deutsche übersetzt, abgestempelt und abholbereit.

Ich buchte einen Termin beim Standesamt zur vor-Anmeldung der Eheschließung.
Dann reiste meine "Bekannte" (juristisch: Verlobte) Ende März erneut ein.
Alle Unterlagen inkl. beider Pässe im Gepäck. Zusammen sprachen wir beim Standesamt vor,
auch mit den deutschen Übersetzungen. Der Standesbeamte nahm
eine Kurzprüfung auf Vollständigkeit vor
und gab uns einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung ca eine Woche später

An diesem Termin musste die Dolmetscherin dabei sein. Alle Papiere waren vom
Standesamt vorgeprüft, beide Pässe in dieser Woche beim Standesamt
kopiert und beglaubigt, ging alles zum zuständigen Oberlandesgericht OLG
zwecks UP und Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses aus Russland

Mitte April reiste meine Verlobte wieder zurück, die Sache nahm nun ihren Lauf.
Nach nicht ganz 4 Wochen war die UP (Urkundenüberprüfung) abgeschlossen, die Befreiung lag dem
Standesamt vor. Ich erhielt von der Gerichtskasse einen Gebührenbescheid, dessen
Höhe vom Einkommen abhängt. Von welchem - das weiß ich nicht

Zeitlich parallel dazu (genau wie zwischen Januar und März), nunmehr zwischen Apri und Juli
beantragte meine Verlobte ein neues Schengenvisum für Juli.
Denn mit dem Standesamt war der Eheschließungstermin vereinbart worden

Wichtig: Bei jedem Besuch meiner Verlobten sprachen wir persönlich bei der zuständigen ALB vor
zwecks Erhalt einer nächsten VE . Auch diese Termine hatte ich vorher rechtzeitig eingeholt.
Etwa so:

Termin buchen im Voraus. Frau war hier, VE persönlich abgeholt, gleichzeitig nächsten Termin mit der ALB
vereinbart. Und so war das im Okt.24 für Dez/Jan 25, im Jan 25 für Besuchsreise Ende März / April 25
dann im April für Juli 25.

Daran erkennt man die zeitliche Abstimmung zwischen ALB und Standesamt.
Nicht zu vergessen! Die Termine bei VisaMetric in Moskau. Manchmal haben die
einen Vorlauf von zwei Monaten. Auch das zeigt wie genau die Abstimmung zu sein hat und alles passen muss.
Denn: Bei zu spätem Termin bei VisaMetic, kann es passieren, die Einreiseunterlagen , d.h.
Flugreisen, VE, Incoming KV passen nicht mehr auf ein zu spät erteilt beantragtes Visum ..
Ohne Visum - keine Terminierung beim Standesamt = keine Eheschließung.

Dann kam der Tag, an dem sie ihren Pass Ende Juni bei VisaMetric abzuholen hatte.
Als sie mir per WhatsApp das Visum für Juli zeigte fiel eine Felswand von meinem Herzen !!
Denn: Bei Visumversagung (Ablehnung) wäre alles geplatzt.
Termin der Eheschließung. Keine weitere VE mehr vorhanden, viele
russische Unterlagen wären ggf seit Ausstellung im März zu alt
gewesen um alles nochmal neu zumachen.
Auch diese OLG Befreiung hat nur bestimmte Zeit Gültigkeit, ich glaube sechs Monate.

Im Juli reiste sie dann ein, wir heirateten, Dolmetscher musste dabei sein und nun
folgt nach Rückkehr die Neuausstellung ihrer Pässe auf den Ehenamen (meinen Namen).

Nun ist sie meine Frau, muss und wird zurück zwecks D-Visum, Ehegattennachzug.
Die deutsche Eheurkunde hat mehr Gewicht, als sämtliche und künftige EU-Beschlüsse gegen Russland
oder Vergabe von Schengenvisa gegen russische Staatsangehörige gerichtet.

Dank der Infos von @Petersburger:
Die dt. Eheurkunde braucht für russ. Behörden eine dt. Apostille.
Damit bei der Rückübersetzung meines Familiennamens im Reisepass meiner Frau
später aus "Meier" nicht "Mejer" oder "Meyer" wird, hatte ich bei einem Notar eine
beglaubigte Kopie meines Reisepasses (der Datenseite) erhalten. Dauerte nur einen Tag, 11,90 Euro kostete es.
Auch diese beglaubigte Kopie wird eine Apostille erhalten.

Obwohl meine Frau noch hier ist, hat sie für den ersten Tag ihrer Rückkehr schon Termin
bei einem amtl. annerkannten Übersetzer in die russische Sprache dieser beiden Unterlagen.

Ich rechne mit 6 Wochen , bis dass sie beide Pässe neu und mit neuem
Famliennamen hat. Könnte man irgendwann mal später machen, doch einen einheitlichen Namen
wird alle Behördengänge etc später vereinfachen. So denke ich.

Auf Grund dieser Verzögerung und dass sie noch kein A1 Zertifikat über bestandene
Prüfung hat - plus der Wartezeit für das D-Visum, rechne ich mit erneuter und
dauerhafter Einreise im Nov oder Dezember.

Ergo fast ein ganzes Jahr von "Wir könnte ja mal heiraten" - bis "Frau reist mit D-Visum ein".
Ohne Passumschreibungen und mit A1 in der Tasche wären es vermutlich nur 9 Monate gewesen.
Big deal ...  Zwinkernd

4-mal waren wir beim Standesamt
-Information erhalten (Januar)
-Dokumente abgegeben (April)
-Anmeldung Eheschließung (April)
-Eheschließung (Juli)


====================================
Abschließend meinen Plan B, falls letztes Visum versagt worden wäre, in der Folge keine Einreise,
keine Eheschließung hier, alle Unterlagen veraltet, VE ungültig usw.
// Ich wäre mir dann vorgekommen wie
"Pazlednij nemezki soldat v Stalingrade" und meine Verlobte wie
"Nivesta bez mesta"  (Wer Russisch versteht ... )

Dann wäre ich  nach Russland geflogen, wenigstens nach Kaliningrad
und wir hätten dort geheiratet. Dänemark etc war nie eine Option.
Wozu eine dritte "Juristische Sphäre" hinzufügen?

Ich habe diesen Text in einfacher Sprache geschrieben, sodass Translater damit gut klarkommen


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