Hallo liebes Forum,
da ich dazu widersprüchliche Informationen gehört und gelesen habe, hier mal eine Frage, vielleicht kann jemand weiterhelfen:
Mein Mann (mexikanischer Staatsbürger, hat B2 und macht gerade C1) lebt seit zwei Jahren mit mir in Deutschland mit Aufenthaltstitel aufgrund von Ehegattennachzug zusammen. Sein
AT läuft nun im Oktober ab, eine Verlängerung haben wir bereits beantragt, weil wir wissen, dass die Terminvergabe bei der
ABH München Monate dauert. Soweit ich weiß, wird der
AT dann ja wieder nur für ein Jahr erteilt und erst dann hat er das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis. Gibt es denn die Möglichkeit der früheren Erteilung einer
NE schon nach zwei Jahren? Mein Mann sucht nun inzwischen seit zwei Jahren intensivst nach einem Job im qualifizierten Bereich (er ist Akademiker mit Berufserfahrung im Bankensektor), bisher jedoch trotz unzähliger Bewerbungen und wahnsinniger Bemühungen in sämtlichen Jobs leider erfolglos, da die Befristung des
AT leider oft der "Killer" für eine Einstellung ist. Daher jobbt er seitdem als Aushilfe im Verkauf, aber das entspricht nicht seiner Qualifikation und Ambition. Er ist top integriert, hochmotiviert, endlich im qualifizierten Bereich zu arbeiten, spricht und versteht Deutsch auf C1-Niveau hat auch den Einbürgerungstest erfolgreich bestanden und wir erwarten im Dezember unser erstes Kind, weshalb uns da natürlich die Entfristung auch einige Sorgen nehmen würde. Weiß da jemand, ob es Möglichkeiten gibt?
Ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten!
Viele Grüße in die Runde