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Aufenthlat wegen Arbeit in Gastronomie (Gelesen: 488 mal)
Sarashawky2288
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Beiträge: 46

Bayern, Hamburg, Germany
Bayern
Hamburg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthlat wegen Arbeit in Gastronomie
18.07.2025 um 14:16:12
 
Hallo,

eine Person mit marokkanier (Drittstaatsangehöriger) besitzt derzeit einen Aufenthaltstitel in Spanien zum Zweck des Studiums. Dort hat er eine Ausbildung im Bereich Gastronomie erfolgreich abgeschlossen.

Derzeit hält er sich zu Besuch in Deutschland auf und darf sich visumfrei bis zu 90 Tage hier aufhalten. Er hat ein verbindliches Arbeitsangebot von einem deutschen Arbeitgeber, der bereit ist, ihm einen Arbeitsvertrag als Fachkraft in der Gastronomie auszustellen.

Die Person spricht kein Deutsch, aber fließend Englisch und Spanisch.

Meine Fragen:

Kann er in Deutschland bleiben und direkt bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung beantragen?

Oder muss er zunächst nach Spanien zurückkehren und dort ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft beantragen?

Gibt es eine Möglichkeit, dass er hier bleiben darf?

Welche Voraussetzungen gelten für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft – insbesondere in Bezug auf das Gehalt?

Spielt das Gehalt eine entscheidende Rolle in diesem Fall oder reicht die Qualifikation als Fachkraft aus?

Ich bin für jede Antwort und Unterstützung dankbar!
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reinhard
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Beiträge: 15.713

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2025 um 15:00:03
 
Er muss seinen Arbeitsvertrag bei der Ausländerbehörde einreichen und die Beschäftigungserlaubnis beantragen. Die beteiligt die BA, dort werden die Vertragsbedingungen überprüft. Wenn beide zustimmen, kann er bei der deutschen Botschaft in Madrid das Visum beantragen. Ohne Visum darf er nicht umziehen, sondern nur besuchen (und nicht arbeiten).
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