Hallo zusammen,
fasziniert von der Expertise und Hilfsbereitschaft in diesem Forum möchte ich nun eure Einschätzung für meinen Fall einholen. Hier die Eckdaten zu meiner Wenigkeit:
Non-EU (Ostblock) Staatsbürger
Seit Herbst 2017: rechtsmäßiger Aufenthalt in DE (Deutschkurs, Uni)
Seit Herbst 2024: verheiratet mit DE-Bürger
Ab September/Oktober 2025: Blaue Karte (fingers crossed), somit gesicherter Lebensunterhalt
Bachelor und Masterabschlüsse auf Deutsch mit 1,x Schnitt
Ausgezeichnete Arbeitszeugnisse (Arbeit im juristischen Bereich)
Noch nie Leistungen vom Staat bezogen
Dürfte ich theoretisch bereits im Herbst 2025 nach Erhalt der Blauen Karte einen Einbürgerungsantrag stellen bzw. was wären da die Erfolgschancen?
Oder sollte ich lieber warten, bis wir 2 Jahre Ehe haben und den Antrag erst Ende 2026 stellen? Ich habe u.a. in diesem Forum gelesen, dass viele bereits vor Eintritt der Voraussetzungen Anträge stellen.
Leider gehört meine Stadt zu denjenigen, die über 18 Monate Bearbeitungszeit versprechen. Anträge werden per Post gestellt.
P.S. wie sieht es aus, wenn ich während der Bearbeitungsdauer in ein anderes Bundesland umziehe - bleibt der Antrag bei der damals zuständigen Behörde oder "zieht" dieser "mit", ähnlich wie Anträge auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis?
Please be kind!

Danke vorab!