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Chancen auf Einbürgerung? (Gelesen: 649 mal)
Themen Beschreibung: Persönliche Situation einschätzen
AngehendeStB
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i4a rocks!


Beiträge: 4
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Non-EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Chancen auf Einbürgerung?
17.07.2025 um 09:13:19
 
Hallo zusammen,

fasziniert von der Expertise und Hilfsbereitschaft in diesem Forum möchte ich nun eure Einschätzung für meinen Fall einholen. Hier die Eckdaten zu meiner Wenigkeit:

Non-EU (Ostblock) Staatsbürger
Seit Herbst 2017: rechtsmäßiger Aufenthalt in DE (Deutschkurs, Uni)
Seit Herbst 2024: verheiratet mit DE-Bürger
Ab September/Oktober 2025: Blaue Karte (fingers crossed), somit gesicherter Lebensunterhalt
Bachelor und Masterabschlüsse auf Deutsch mit 1,x Schnitt
Ausgezeichnete Arbeitszeugnisse (Arbeit im juristischen Bereich)
Noch nie Leistungen vom Staat bezogen

Dürfte ich theoretisch bereits im Herbst 2025 nach Erhalt der Blauen Karte einen Einbürgerungsantrag stellen bzw. was wären da die Erfolgschancen?
Oder sollte ich lieber warten, bis wir 2 Jahre Ehe haben und den Antrag erst Ende 2026 stellen? Ich habe u.a. in diesem Forum gelesen, dass viele bereits vor Eintritt der Voraussetzungen Anträge stellen.

Leider gehört meine Stadt zu denjenigen, die über 18 Monate Bearbeitungszeit versprechen. Anträge werden per Post gestellt.

P.S. wie sieht es aus, wenn ich während der Bearbeitungsdauer in ein anderes Bundesland umziehe - bleibt der Antrag bei der damals zuständigen Behörde oder "zieht" dieser "mit", ähnlich wie Anträge auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis?

Please be kind! Zwinkernd Danke vorab!
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.655

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chancen auf Einbürgerung?
Antwort #1 - 17.07.2025 um 09:31:30
 
Wenn du Deutsch-verheiratet bist, warum hast du dann nicht längst eine AE gem. § 28 beantragt? Dann hättest du jetzt eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beiträge: 15.710

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chancen auf Einbürgerung?
Antwort #2 - 17.07.2025 um 11:05:22
 
Du kannst den Antrag sofort stellen.

Als Student konntest Du nicht eingebürgert werden, aber mit Blauer Karte kannst Du es sofort - die Aufenthaltszeiten werden angerechnet. Du brauchst einen Einbürgerungstest.

Eine eventulle AE für die Ehe (§ 28) bringt Dir an kürzerer Aufenthaltszeit nichts, weil Du alles schon erfüllt hast. Theoretisch kannst Du auch beide Aufenthaltstitel beantragen und bekommen, davon hast Du aber nichts.

Antrag jetzt stellen und die 18 Monate geduldig warten. Du kannst auch teilnehmen an politischen Initiativen, das Personal zu erhöhen, vielleicht wirst Du dann schon nach 16 Monaten Antwort bekommen.
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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