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Schengenvisum ohne Job unmöglich? (Gelesen: 1.201 mal)
Rike_SH
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17.07.2025 um 09:08:11
 
Mein jordanischer Partner würde gerne ein Schengenvisum zu Besuchszwecken für Deutschland beantragen. In der Auflistung der benötigten Unterlagen wird auch eine Anstellungsbestätigung genannt. Er arbeitet zur Zeit nicht, und es wäre auch zur Zeit schwierig für ihn, einen Job aufzunehmen, weil er sich viel um ein krankes Familienmitglied kümmert. Ist es unmöglich, so ein Schengenvisum zu bekommen?

Ich würde eine Verpflichtungserklärung für ihn abgeben.

Vielleicht gibt es ja hier Lesende, die damit Erfahrung haben..
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Mannlich
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Antwort #1 - 17.07.2025 um 09:20:51
 
Hallo und moin. Da ich gerade online bin:
Für den Rechtskreis meiner Frau (Russland): Ohne Arbeit - kein Visum
Aber Russland ist nicht Jordanien


Rike_SH schrieb am 17.07.2025 um 09:08:11:
Er arbeitet zur Zeit nicht, und es wäre auch zur Zeit schwierig für ihn, einen Job aufzunehmen, weil er sich viel um ein krankes Familienmitglied kümmert. 


Tip von mir: Mit solchen Sätzen kann man sich das Visum "versemmeln".  Ich schrieb "kann".
Warum?
Er kann nicht arbeiten, weil er sich um krankes Fam-Mitglied kümmert - wie kann er dann nach DE reisen können ?

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Rike_SH
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Antwort #2 - 17.07.2025 um 09:32:05
 
Zitat:
Er kann nicht arbeiten, weil er sich um krankes Fam-Mitglied kümmert - wie kann er dann nach DE reisen können ?


Ja, da habe ich auch dran gedacht. Also - er hat Geschwister, die in der Nähe wohnen, die sich auch um das Familienmitglied kümmern können, allerdings durch Familie und Job viel mehr eingespannt sind. Er wohnt zusammen mit dem Familienmitglied. Ich frage mich auch, ob in dem Fall nach einem Attest gefragt werden könnte - im Sinne, sonst könnte ja jeder sagen er wäre Pflegeperson eines Familienmitglieds?
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Petersburger
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Antwort #3 - 17.07.2025 um 09:39:52
 
Mannlich schrieb am 17.07.2025 um 09:20:51:
Er kann nicht arbeiten, weil er sich um krankes Fam-Mitglied kümmert - wie kann er dann nach DE reisen können ?

Diese Art Frage fand ich schon immer  kotz
Vor allem von Kollegen.

Da kann jemand keine langfristige Verpflichtung auf sich nehmen, zu bestimmten Zeiten - und lange pro Tag - nicht zuhause zu sein.

Das soll ein Hinderungsgrund sein, sich mal für eine oder zwei Wochen am Stück vertreten zu lassen?

Selbstverständlich stelle ich dieselbe Frage, wenn jemand für 90 Tage am Stück reisen will!
Da aber in diesem Thema nicht von 90 Tagen die Rede war ...


Der Vollständigkeit halber:
Es gab in meiner Praxis auch schon einen Fall, wo bei ähnlicher Konstellation tatsächlich 90 Tage möglich waren. Zwei Brüder lösten einander dreimonatsweise in der Pflege ihrer Mutter ab, beide hatten Einkünfte aus Vermietung ...

Eine pauschale "Wie soll das gehen?"-Reaktion finde ich daher unangemessen!
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Mannlich
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Antwort #4 - 17.07.2025 um 10:44:21
 
Petersburger schrieb am 17.07.2025 um 09:39:52:
Eine pauschale "Wie soll das gehen?"-Reaktion finde ich daher unangemessen!


Stimmt. Pauschalreisen jibbts net. Vollkasko auch nicht.


@Rike_SH

Du kannst dir selbst fünf Fragen beantworten:

War er schonmal mit Schengen in der EU?
Seit wann arbeitet er nicht, bzw nicht mehr?
Wie lange ist sein Aufenthalt bei dir geplant?
Ist er (deutlich) jünger als du?
Wie verwurzelt ist er mit dem Familienmitglied, das gerade krank ist?

Dann wäge mal selbst ab.

// eine feste Verbindung zu seinem Familienmitglied kann sich positiv auf Rückkehrbereitschaft auswirken. Ebenso Grundbesitz etc
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« Zuletzt geändert: 17.07.2025 um 10:57:17 von Mannlich »  
 
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Rike_SH
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Antwort #5 - 17.07.2025 um 10:50:10
 
Mannlich schrieb am 17.07.2025 um 10:44:21:
War er schonmal mit Schengen in der EU?
Seit wann arbeitet er nicht, bzw nicht mehr?
Wie lange ist sein Aufenthalt bei dir geplant?
Ist er (deutlich) jünger als du?
Wie verwurzelt ist er mit dem Familienmitglied, das gerade krank ist?

Dann wäge mal selbst ab.

// eine feste Verbindung zu seinem Familienmitglied kann sich positiv auf Rückkehrbereitschaft auswirken. Ebenso Grundbesitz etc


Er war noch nie mit Schengen in der EU, arbeitet seit ca. 1 jahr nicht mehr, Aufenthalt wäre ein paar Wochen vermutlich, er ist 27, ich 33 und das Familienmitglied ist ein Elternteil.

Ich nehme auch an, dass das erste Visum das schwierigste ist? Vielleicht müssen wir es einfach versuchen, allerdings sind wir noch etwas erschlagen von der Liste der Anforderungen, die er eben teilweise nicht erfüllt..
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Mannlich
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Antwort #6 - 17.07.2025 um 11:04:42
 
Na also, da gibt es positive Aspekte !!

Yes, das erste Schengen ist immer das schwerste (sagt man), ich teile diese Auffassung.

Also, die Verwurzelung mit der Heimat deutlich machen, erste Schengenreise nicht so lange (reichen euch 2 Wochen?) Begleitbrief von dir, dass du für seinen LU hier in DE sorgst. Bezahlte Flugtickets - ich habs immer so gemacht und wurden dann vorgelegt. Macht Rückkehrwilligkeit eine Spur glaubhafter.

Was bleibt ist die Arbeitslosigkeit. Gibt es vllt Einkünfte anderer Art?
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Antwort #7 - 17.07.2025 um 12:41:39
 
Der wichtigste Aspekt ist die Rückkehrerbereitschaft. Sekundär das finanzielle.

Die Rückkehrbereitschaft wird über vier Faktoren bestimmt:

Soziale Verwurzelung
Familiäre Verwurzelung
Wirtschaftliche Verwurzelung
Berufliche Verwurzelung

Mit soziale Verwurzelung sind Stützen der Gemeinschaft gemeint. Also politische Ämter wie Bürgemeister oder der Arzt der in der GEmeinde die Menschen mit Gesundheitsdienstleistungen versorgt oder der politisch oder sozial engagierte Normalo.

Mit familiärer Verwurzelung sind Abhängigkeiten zu anderen Verwandten gemeint. Wie in deinem Fall, der Familienangehörige der gepflegt wird. Und es ist gut nachvollziehbar, dass man auch trotz Pflege auch mal ne Woche oder zwei Urlaub davon machen will. Darum meinte auch Petersburger, dass die Frage unpassend sei.

Wirtschaftliche Verwurzelung ist bspw. adequates Wohneigentum, ausreichendes Vermögen oder Einkommen um ein normales mittelständisches Leben in der Heimat zu führen.

Berufliche Verwurzelung ist bspw. guter Beruf: Arzt, Ingenieur, Anwalt. Gutes Einkommen. Gesicherter Arbeitsplatz oder Erfolgreiche Selbstständigkeit.

Wir hatten auch schon hier Fälle, wo berichtet wurde, dass das Visum verweigert wurde, obwohl die Person die bettlägrige Oma pflegt, in der Gemeinde aktiv ist und sogar der Ortsvorsteher ein Schreiben gegeben hat, dass die Person wichtiger Teil der Gesellschaft sei. Der WItz war, dass die Person 90 Tage beantragt hatte, was quasi alles konterkariert hatte, weil dann ja die Pflege der Oma ja nicht sooo bindend sein kann, wenn man für 90 Tage weg sein kann.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 17.07.2025 um 17:22:41
 
Aras schrieb am 17.07.2025 um 12:41:39:
Sekundär das finanzielle. 

Das mag so empfunden werden, ist aber falsch.

Die drei Entscheidungskriterien stehen gleichgewichtig nebeneinander.

Wenn eines der drei gegen die Visumerteilung spricht, können die anderen noch so blendend erfüllt sein ...


Dass die Rückkehrbereitschaft vielerorts der am schwersten objektivierbare Punkt sein mag macht ihn nicht zum primären.
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Antwort #9 - 18.07.2025 um 04:56:06
 
Moin zusammen. 5 Uhr, ich eröffne den Schreibtag ))  Kaffee

@Rike_SH
Zwar hätte ich es dir auch per PN, kann aber jeder mitlesen:

Du hast nun einen ganz guten Überblick, auf was es unseren Botschaften
ankommt und kannst ggf nun selbst in groben Zügen abschätzen.

Solltest du Zweifel haben, verbunden mit der Sorge uU viel Geld für nichts
auszugeben (z.B. Bezahlte Flugreise), dann ist meine Empfehlung:
Buche einen persönlichen Termin bei der Konsularabteilung der AV in Amman,
fliege hin und sprecht dort gemeinsam vor.

Erstens lernt ihr beide euch real kennen (falls du noch nicht geschehen)
und zweitens macht es auf die Visastelle einen positiven Eindruck hinsichtlich
der Glaubwürdigkeit eurer Freundschaft / Beziehung
https://amman.diplo.de/jo-de?openAccordionId=item-218024-0-panel


Du kannst (dort) einige Stunden vor Termin bei der Botschaft Hin-, und Rückflug für ihn buchen und bezahlen,
dann bei der Botschaft vorlegen. Sollte sich im Gespräch  Visumablehnung abzeichnen,
so kannst du z.B. bei Lufthansa den Flug binnen 24h storniern und hast dieses Geld nicht verloren.

Jedenfalls, ausgerüstet mit VE , Incoming KV, Flugtickets, Begleitbrief von dir und
deiner persönlichen Anwesenheit in Amman, kann das der Punkt auf dem " i " für Positiventscheidung sein.
Aber: Garantie gibt es nicht und ggf nicht beräumte Ablehnungsgründe werden
dadurch nicht beseitigt. Das sollte dir auch klar sein.

Viel Erfolg

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Antwort #10 - 18.07.2025 um 08:31:19
 
Mannlich schrieb am 18.07.2025 um 04:56:06:
Moin zusammen. 5 Uhr, ich eröffne den Schreibtag ))  Kaffee

@Rike_SH
Zwar hätte ich es dir auch per PN, kann aber jeder mitlesen:

Du hast nun einen ganz guten Überblick, auf was es unseren Botschaften
ankommt und kannst ggf nun selbst in groben Zügen abschätzen.

Solltest du Zweifel haben, verbunden mit der Sorge uU viel Geld für nichts
auszugeben (z.B. Bezahlte Flugreise), dann ist meine Empfehlung:
Buche einen persönlichen Termin bei der Konsularabteilung der AV in Amman,
fliege hin und sprecht dort gemeinsam vor.

Erstens lernt ihr beide euch real kennen (falls du noch nicht geschehen)
und zweitens macht es auf die Visastelle einen positiven Eindruck hinsichtlich
der Glaubwürdigkeit eurer Freundschaft / Beziehung
https://amman.diplo.de/jo-de?openAccordionId=item-218024-0-panel


Du kannst (dort) einige Stunden vor Termin bei der Botschaft Hin-, und Rückflug für ihn buchen und bezahlen,
dann bei der Botschaft vorlegen. Sollte sich im Gespräch  Visumablehnung abzeichnen,
so kannst du z.B. bei Lufthansa den Flug binnen 24h storniern und hast dieses Geld nicht verloren.

Jedenfalls, ausgerüstet mit VE , Incoming KV, Flugtickets, Begleitbrief von dir und
deiner persönlichen Anwesenheit in Amman, kann das der Punkt auf dem " i " für Positiventscheidung sein.
Aber: Garantie gibt es nicht und ggf nicht beräumte Ablehnungsgründe werden
dadurch nicht beseitigt. Das sollte dir auch klar sein.

Viel Erfolg


Leider bekomme ich das zitieren am IPad nicht vernünftig hin. Aber sie kann keinen Termin bei der Botschaft buchen. Schengen Visa werden beim Dienstleister VFS Global beantragt und nicht direkt bei der Botschaft in Amman. Also wird nur mit einem Mitarbeiter des Dienstleister gesprochen. Und selbst wenn es in der Botschaft wäre, dann heißt es nicht, dass sie mit zu dem Termin könnte, da einige Botschaften nur den Antragsteller zum Termin lassen.
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