Moin,
der von dir verlinkte Artikel betrifft Informationen zu Niederlassungserlaubnissen / Daueraufenthaltserlaubnissen-EU auf
eAT. Das hast du nicht, du schreibst, dass du eine Aufenthaltserlaubnis hast. Darauf muss eine Passnummer angegeben sein, es sei denn, der
eAT ist als Ausweisersatz ausgestellt. Dann steht nämlich an der Stelle, wo überlicherweise "Pass(Ersatz) ....." steht "Ausweisersatz".
Solltest du jetzt im Besitz eines gültigen, anerkannten Reisepasses sein, dann empfiehlt es sich, den
eAT neu auf den Reisepass ausstellen zu lassen, um alle Zweifel zu beseitigen.
Reisen sollten zwar auch so funktionieren (Reisepass für die Ausreise - Reisepass und
eAT für die Einreise), aber für jeden einzelen Grenzbeamten in jedem einzelnen Staat wird wohl niemand die Hand ins Feuer legen können.
Gruß