Wenn alles, was man in
ABH oder
AV (wie auch in jeder anderen Behörde in D) hören oder von denen lesen kann, immer 100% in Ordnung wäre, bräuchte es dieses Forum nicht.
Ebenso klar:
Ich habe reichlich
VE gesehen, die absolut sinnfrei waren: Hat der Begünstigte dieser
VE mehr Geld als der Verpflichungsgeber und dazu eine ordentliche Visa- und Reisehistorie, ist dieser komische orange Zettel eine Anekdote für den Visumantrag, aber nicht erforderlich. Und schon gar nicht zwingende Voraussetzung.
Da wurden
VE von Freunden oder Verwandten der in Deutschland lebenden Tochter vorgelegt - die Tochter wurde aber von ihren Eltern aus Russland auskömmlich finanziert.

Dazu kommt, dass eine
ABH über die Visumerteilungspraxis in einer konkreten
AV genau
keine belastbare Aussage machen kann. Schon gar nicht über konkrete Einzelfälle.
Jede Aussage einer
ABH über solche Dinge ist daher im Normalfall nichts als Gerede.
Die von zitierte Aussage ist dummes Gerede.
Und sie ist schon gar kein Grund, eine
VE mit und ohne Sperrkonto zum Indiz für Rückkehrbereitschaft zu erklären.
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Und nun zur Antwort #36 an sich.
Immer wieder denselben Käse zu lesen, sei es nun als eigene Meinung, als Erfahrungsbericht oder als zitierte Aussage eines Behördenmitarbeiters - es macht keinen Spaß.
Auch Du, Mannlich, bringst den Dir gesagten Unfug wieder als Text in dieses Forum, diesmal verkleidet als Zitat, das ich dennoch für stille und oder spätere Leser so nicht stehen lassen will.
Mit anderen Worten:
Du gibst mir schon wieder Anlass, Dinge klarzustellen. Das wäre ohne Deine Antwort nicht nötig gewesen. Kostet also meine Zeit.
Noch eine gelbe Karte ist mir hier zu albern.
Aber wenn ich das nächste Mal über so etwas nachdenke, dann wird das Rot - auf Dauer.
Das war hoffentlich unmissverständlich - keine Reaktion erforderlich oder erwünscht. Auch nicht als PN.