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Eigene Frau mit Schengen einladen vor D-Visum Beantragung - geht das? (Gelesen: 3.337 mal)
Mannlich
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Antwort #30 - 13.10.2025 um 20:47:24
 
Eigene Frau mit Schengen einladen vor D-Visum Beantragung - geht das?

Nachdem dankend an alle Beteiligten die Frage geklärt ist, gehts nun in die Praxis

Kurzhinweis auf Kummerkasten A1, dort Einzelheiten ...

Hatte heute Termin bei meiner ALB erhalten, Sperrkonto bot ich iHv 3.500 Euro an,
wird morgen bei der Bank in die Wege geleitet.

Am nächsten WE fliege ich zu ihr und bringe alles nötige mit.
Meine Reise, Abflug letzten Freitag stornierte ich , meine Katze war krank geworden.


Termin bei VisaMetric schon gemacht.

Im Begleitbrief plane ich zu schreiben:

Familienbesuch, auch möchten wir über Weihnacht/Neujahr zusammen sein.
Visumverfahren für Nationales Visum zieht sich durch
fremde Umstände in die Länge (A1 Prüfungen).
Selbst kann ich nicht 5 Wochen in Russland sein, weil ich Katze habe, außerdem
meine Frau das fehlende Wissen für A1 Prüfung in Moskau am besten dort lernt,
wo Deutsch gesprochen wird.


Bescheinigung über Kfz-Besitz, Wohnungseigentum und Rentenbezug wird sie vorlegen.
Dito Incoming und bezahlte Flugreisen.
Außerdem werde ich hinweisen,
sie hatte nach Eheschließung das Land
als meine Frau Visum-fristgerecht verlassen,
so wird sie es auch im Januar 26 tun.

Von meiner Seite VE, Begleitbrief und 3 1/2 Tausend als Sicherheit.

Nun die Frage ins Forum: Hab ich was vergessen oder wird der Begleitbrief zu lange?

Danke


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SimonB
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Antwort #31 - 14.10.2025 um 15:06:56
 
Mannlich schrieb am 13.10.2025 um 20:47:24:
Nun die Frage ins Forum:

Da möchte ich antworten: Möglich ist, sowas zu schreiben und der Visastelle vorzulegen.
Ob es jemanden bei der Visastelle auch nur ansatzweise tangiert, dass deine Katze nicht allein bleiben kann, bezweifle ich.
Dass deine Ehefrau nach der Eheschließung wieder fristgerecht aus-und in Russland eingereist ist, wird wohl niemand anzweifeln bzw. lässt sich auch ohne Beteuerung schnell feststellen.

Mannlich schrieb am 13.10.2025 um 20:47:24:
am besten dort lernt, wo Deutsch gesprochen wird.

Man könnte darüber nachdenken, wie solch Satz bei den Verantwortlichen ankommt, falls der *Begleitbrief* des einladenden Ehemannes überhaupt gelesen würde.

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Mannlich
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Antwort #32 - 15.10.2025 um 22:45:11
 
SimonB schrieb am 14.10.2025 um 15:06:56:
Man könnte darüber nachdenken, wie solch Satz bei den Verantwortlichen ankommt


Danke für deine Sichtweise. An dem Zitierten "ist was dran".
Werde das weglassen, es könnte in der Tat ungünstig verstanden werden.
Auch den Teil "Ich kann nicht 5 Wochen in der R.F. " lasse ich weg.

Botschaftsmitarbeiter haben sicher kein Interesse / keine Zeit,
Romane zu lesen. Nackte Fakten! Grund - Finanzierung - Rückkehr.

Darauf werde ich mich beschränken. Doch den Hinweis aufs D-Visumverfahren belasse ich.
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Petersburger
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Antwort #33 - 17.10.2025 um 21:16:15
 
Mannlich schrieb am 15.10.2025 um 22:45:11:
Doch den Hinweis aufs D-Visumverfahren belasse ich. 

Der ist auch gut.

Nebenbei:
Der Satz "Man lernt am besten dort, wo die Sprache gesprochen wird." ist zwar im Grundsatz richtig, setzt aber erfahrungsgemäß Grundkenntnisse der Sprache voraus.

Ohne solche Grundkenntnisse geht da einfach ein unverständlicher Strom von Geräuschen an einem vorüber, was dem Lernenden wenig bringt.

Anders bei Vorkenntnissen. Die erlauben es, Bekanntes wiederzuerkennen, auch grammatische Formen zu erkennen und dadurch zu festigen.

Aus diesem Grund werden Visa für Intensivsprachkurse meist nicht für den Erwerb von Grundkenntnissen erteilt, sondern diese sind i.d.R. Voraussetzung.
Schon für die Glaubwürdigkeit des angegebenen Reisezwecks...
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Antwort #34 - 29.10.2025 um 12:01:23
 
Damit spätere Leser gewisser Maßen den "Ausgang" dieser Sache
erfahren können: Es ist durchaus möglich, wie es von anderen Usern ja dito praktiziert wurde.

Zwar ist in meinem Falle mein "Mädchen" schon Rentnertin,
doch erstens zählt das ja auch als Einkommen.
zusätzlich gibts KFZ und Immobesitz meiner Frau.

VE und Sperrkonto meinerseits erhöhen die Glaubhaftigkeit der Rückkehrwilligkeit.
Bestimmt auch den Bereich Finanzierung. Zzgl meines Begleitbriefes und bezahlte Flugreisen.
Reisegrund wäre Familienbesuch über die Feiertage im Dezember gewesen.



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Petersburger
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Antwort #35 - 30.10.2025 um 11:29:32
 
Bleib' gern bei Deinem Glauben bzw. Deinen Erfahrungswerten, aber bitte wiederhole sie nicht immer und immer wieder als "Leitsätze" für andere.

Ein eigenes Fahrzeug spielt keinerlei Rolle für die Rückkehrwilligkeit. Das kann problemlos unmittelbar nach Visumerhalt verkauft werden - und ist dann Argument wofür?
Wenn man mit diesem Fahrzeug in die Schengen-Staaten reisen kann, kann es sogar zum Grund *gegen* eine (rechtzeitige) Ausreise werden.

Mannlich schrieb am 29.10.2025 um 12:01:23:
VE und Sperrkonto meinerseits erhöhen die Glaubhaftigkeit der Rückkehrwilligkeit.

Und das hier ist einfach nur falsch. Grundfalsch und sinnfrei.

Bitte hierzu keine Diskussionen mehr in diesem Thema!
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« Zuletzt geändert: 30.10.2025 um 11:55:38 von Petersburger »  

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Antwort #36 - 31.10.2025 um 11:48:46
 
Petersburger schrieb am 30.10.2025 um 11:29:32:
Und das hier ist einfach nur falsch. Grundfalsch und sinnfrei.

Bitte hierzu keine Diskussionen mehr in diesem Thema!


Keine Diskussionen mehr, i.O.
Doch die Aussage zu VE und Sperrkonto hatte ich von meiner ALB erhalten.
Andersherum gesagt: "Ohne VE ggf mit Sperrkonto, würde kein Schengenvisum für
die Ehefrau erteilt werden."

Ich wiederhole: Das ist keine Diskussion, lediglich die Aussage einer Behörde und als
Normalbürger verlässt man sich auf Behördenaussagen.
Reiß mir bitte daher nicht den Kopf ab. Danke
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Antwort #37 - 31.10.2025 um 12:27:57
 
Ohne VE in diesem Einzelfall nicht.

Aber mit eventuell auch nicht. Das ist für andere wichtig, das zu wissen. Man kann nicht eine VE unterschreiben und damit eine hundertprozentige Sicherheit vermuten, dass das Visum erteilt wird. Für die Erteilung gelten eine Menge Bedingungen, und eine VE ist nur eine davon.
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Antwort #38 - 31.10.2025 um 13:27:54
 
Wenn alles, was man in ABH oder AV (wie auch in jeder anderen Behörde in D) hören oder von denen lesen kann, immer 100% in Ordnung wäre, bräuchte es dieses Forum nicht.

Ebenso klar:

Ich habe reichlich VE gesehen, die absolut sinnfrei waren: Hat der Begünstigte dieser VE mehr Geld als der Verpflichungsgeber und dazu eine ordentliche Visa- und Reisehistorie, ist dieser komische orange Zettel eine Anekdote für den Visumantrag, aber nicht erforderlich. Und schon gar nicht zwingende Voraussetzung.

Da wurden VE von Freunden oder Verwandten der in Deutschland lebenden Tochter vorgelegt - die Tochter wurde aber von ihren Eltern aus Russland auskömmlich finanziert.
öhm

Dazu kommt, dass eine ABH über die Visumerteilungspraxis in einer konkreten AV genau keine belastbare Aussage machen kann. Schon gar nicht über konkrete Einzelfälle.
Jede Aussage einer ABH über solche Dinge ist daher im Normalfall nichts als Gerede.

Die von zitierte Aussage ist dummes Gerede.

Und sie ist schon gar kein Grund, eine VE mit und ohne Sperrkonto zum Indiz für Rückkehrbereitschaft zu erklären.

==============================
Und nun zur Antwort #36 an sich.

Immer wieder denselben Käse zu lesen, sei es nun als eigene Meinung, als Erfahrungsbericht oder als zitierte Aussage eines Behördenmitarbeiters - es macht keinen Spaß.

Auch Du, Mannlich, bringst den Dir gesagten Unfug wieder als Text in dieses Forum, diesmal verkleidet als Zitat, das ich dennoch für stille und oder spätere Leser so nicht stehen lassen will.

Mit anderen Worten:
Du gibst mir schon wieder Anlass, Dinge klarzustellen. Das wäre ohne Deine Antwort nicht nötig gewesen. Kostet also meine Zeit.

Noch eine gelbe Karte ist mir hier zu albern.
Aber wenn ich das nächste Mal über so etwas nachdenke, dann wird das Rot - auf Dauer.

Das war hoffentlich unmissverständlich - keine Reaktion erforderlich oder erwünscht. Auch nicht als PN.
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Antwort #39 - 01.11.2025 um 12:37:53
 
VE und/oder Sperrkonto haben doch nichts mit Rückkehrwilligkeit zu tun und können daher deren Wahrscheinlichkeit nicht beeinflussen.

- Rückkehrwilligkeit ist eine Voraussetzung für ein Schengenvisum.
- Die Finanzierung der Reise und Rückreise ist eine andere Voraussetzung.
(Es gibt noch weitere Voraussetzungen wie z.B. wahre Angaben im Antrag)

Das eine kann das andere nicht ersetzen und nicht beeinflussen.
VE/Sperrkonto erledigen den Punkt der Finanzierung aber nicht die Rückkerhwilligkeit.

Damit ist diese Aussage richtig, denn ohne diese wäre wohl die Finazierung nicht gesichert und damit kein Visum.
Mannlich schrieb am 31.10.2025 um 11:48:46:
Andersherum gesagt: "Ohne VE ggf mit Sperrkonto, würde kein Schengenvisum für
die Ehefrau erteilt werden."


Diese hat aber nichts mit der Rückkehrwilligkeit zu tun ... für die Rückkehrbereitschaft hat die Behörde andere Fakten/Anhaltspunkte herangezogen.


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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #40 - 01.11.2025 um 14:21:40
 
erne schrieb am 01.11.2025 um 12:37:53:
Damit ist diese Aussage richtig, denn ohne diese wäre wohl die Finazierung nicht gesichert

Klar, es gibt ja auch im Ausland niemanden, der selbst genug Geld hat, um die Finanzierung einer Reise sicher zu belegen.

Ich fand diese überhebliche Ansicht schon immer zum  kotz

Bereits das aufmerksame Lesen der einschlägigen §§ 66 ff AufentG, namentlich des § 66 Abs. 2 Satz 1 - die ersten drei Wörter - zeigt, dass der Gesetzgeber im Unterschied zu plakativen Äußerungen und Nachgerede ohne eigenes Nachdenken auch im Blick hatte, dass Ausländer in der Lage sein können, ihren Kram allein zu  finanzieren.
Dann auch für die finanziellen Folgen ihres ggf. Fehlverhaltens auch allein aufzukommen.

Schlusssatz:
Eine VE ist weder zwingende Voraussetzung für eine Visumerteilung, noch die einzige Möglichkeit des Finanzierungsnachweises und schon gar kein Beleg für Rückkehrbereitschaft.

Unter bestimmten Umständen kann sie die einzige verbleibende Möglichkeit sein, Bedenken zur Finanzierung auszuräumen. Dieser Umstand rechtfertigt jedoch keine der anderslautenden, unbedingten Aussagen in den vorigen Antworten.

Und nun beende ich die Möglichkeit, hier immer und immer wieder etwas zu zerreden.
geschlossen
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« Zuletzt geändert: 01.11.2025 um 18:00:05 von Petersburger »  

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