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Eigene Frau mit Schengen einladen vor D-Visum Beantragung - geht das? (Gelesen: 3.889 mal)
Mannlich
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15.07.2025 um 16:14:15
 
Moin zusammen. Der Titel sagt bereits alles aus.

Wir waren heute bei meiner ALB und zeigten unsere deutsche Eheurkunde. Nur als Info.
Ich bedankte mich für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre, dann hatte ich noch eine kleine Frage ( Titeltext )

Der freundliche Mitarbeiter der ALB sagte, es dürfen keine zwei Visaanträge parallel vorliegen, das führt zur Ablehnung / Versagung.
Im Prinzip spräche nichts dagegen die eigene Ehefrau (aka "meine Bekannte" ) vor Beginn des D-Visumverfahrens einzuladen.
Dabei gilt das volle Programm, d.h. VE, Incoming, Vorlage der Flugtickets usw.
Wichtig: Im Begleitbrief müsse ich der AV glaubhaft darlegen "Warum" diese Einladung und
(obwohl es mir irrig erscheint, denn sie ist derzeit ja da und nunmehr als meine Frau )  Rückkehrbereitschaft verständlich zu machen.

I.) Wie sagen die Fachleute hier zu diesem Vorhaben?
II.) Eine Vorab-eMail an die Botschaft sinnvoll oder besser keine eMail senden?

zu I.) Der ehrliche Grund ist: Verheiratet zu sein und mindestens vier Monate den geliebten Menschen nicht mehr zu sehen, ist nicht so hübsch.

Zeitrechnung:
4 - 6 Wochen alle Papiere in Russland auf den neuen Ehenamen
Parallel dazu oder im Anschluss 6 - 8 Wochen bis dass  A1 "steht"
Danach 3 - 6 Wochen bis dass das D-Visum erteilt wurde.
Das macht eben mal locker 4 Monate.

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Antwort #1 - 15.07.2025 um 17:54:43
 
Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 16:14:15:
Der freundliche Mitarbeiter der ALB sagte, es dürfen keine zwei Visaanträge parallel vorliegen, das führt zur Ablehnung / Versagung.

Das ist Unfug.

Der freundliche Kollege möge der erstaunten Öffentlichkeit bitte mal im Visakodex (für Schengen-Visa) bzw. im deutschen Ausländerrecht (fürs nationale Visumverfahren) zeigen, wo das Erteilungskriterium "keine weiteren Visumanträge laufen" formuliert sei.

Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 16:14:15:
Rückkehrbereitschaft 

ist dagegen eines der drei Erteilungskriterien für Schengen-Visa.
Es dürfen keine vernünftigen Zweifel an der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers vorliegen.

Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 16:14:15:
I.) Wie sagen die Fachleute hier zu diesem Vorhaben?

Versuch macht kluch.

Zu meiner Zeit war die Nutzung vorhandener Schengen-Visa während der Wartezeit aufs nationale Visum gang und gebe.
Und es wurden auch Schengen-Visa während dieser Wartezeit erteilt.

Nun sind die Verhältnisse in RUS natürlich inzwischen grundlegend anders und die Erteilungspraxis für Visa auch, aber ... wer nicht fragt (=beantragt), kann auch kein Visum bekommen.

Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 16:14:15:
II.) Eine Vorab-eMail an die Botschaft sinnvoll oder besser keine eMail senden?

Unfug.

Alles für eine Visumentscheidung Relevante muss dann vorliegen, wenn über den Antrag entschieden wird.
Nicht davor, nicht danach und schon gar keine Suchorgien "Da war doch eine Mail ..." (oder das Vergessen dieser Mail).

Also einfach zum Antrag dazulegen (lassen).


Nebenbei: Falls Dein Name = Euer Ehename beim Rückübersetzen aus dem russischen Eintrag im Inlandspass anders aussieht als in Deinem Pass, dann sollte Deine Frau darauf genau aufpassen.
Das geht in RUS, man muss nur manchmal etwas deutlicher reden, wenn das Gegenüber noch nicht von solchen Dingen gehört hat.
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« Zuletzt geändert: 15.07.2025 um 18:17:37 von Petersburger »  

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Antwort #2 - 15.07.2025 um 19:31:07
 
Richtig hatten wir damals vor knapp 4 Jahren auch gemacht. Sogar ganz ehrlich angegeben "da die Urkundenprüfung so lange in Anspruch nimmt und wir vor der geplanten Hochzeit im Winter ... Den Sommer zusammen in D verbringen möchten".

Hat auch geklappt.. andere werden vielleicht empfehlen lieber nichts von der geplanten Hochzeit zu erwähnen.. im Endeffekt entscheidet wie ja schon geschrieben die Botschaft über den Einzelfall daher kann man nicht wirklich von einem Fall auf andere schließen.

Bei euch ist es ja sogar so dass ihr schon verheiratet seit und sie reist ja jetzt auch wieder regulär aus. Schaut nur wegen den 90/180 Tage Regel dass das passt. Beim FzF Visum wäre das dann ja egal aber bei einem weiteren Schengen Visum nicht.
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Antwort #3 - 15.07.2025 um 19:58:50
 
Ich danke dir für deine Antwort. Blagadaju sagt man ja wohl im Russischen  Smiley

Du schriebst: Rückkehrbereitschaft ist eines der drei Kriterien für`s Schengenvisum.
Die beiden anderen Kriterien vermute ich nur, würdest du sie bitte nennen. Danke

Versuch macht Kluch - sehe ich ähnlich, wissentlich dass ich uU 830 Euro (für Pegasus Airways) verliere, würde das Visum versagt.
Ansonsten: Der Entscheidungsträger in der Botschaft wird sehen, es gibt einen bezahlten Hin-, und Rückflug.
Seit drei Jahren in acht  Besuchen nie ein Vorkommnis gewesen, als auch jetzt:
Trotz Heirat keine Versuche unternommen, sie hier behalten zu wollen.
Auch die nicht-Anmeldung Wohnsitz, könnte dabei positiv bewertet werden.

Zu meinem Familiennamen.
Ein "i" kommt drin vor und aus Erfahrung weiß ich, daraus wird kein И sondern ein Й
Um ein Beispiel zu geben: Aus Meier wird nicht MEИEP sondern MEЙEP
- du schriebst bei Rückübersetzung Acht geben, sodass aus
MEЙEP nicht plötzlich Mejer statt Meier im Reisepass stünde. Werde ich ihr sagen.

Ach ich sehe, @roseforest antwortete auch. Merci.
Tja. Eigentlich wurde mir mal gesagt: Neue Einreise erst 90 Tage nach Einreise des Vorbesuchs.
Vom 04. Juli bis Mitte Sept. ist das nicht erfüllt. Ich riskiere es trotzdem.


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Antwort #4 - 15.07.2025 um 20:09:21
 
Deine Ehefrau befindet sich aktuell in Deutschland. Verlässt jetzt wieder das Land um ein Visum zu beantragen um aufenthaltsrechtlich alles richtig zu machen. Sie zeigt damit ja schon eine gewisse Rückkehrbereitschaft.

Darauf kann man ja dann auch beim nächsten Schengenvisum hinweisen. Wenn deine Frau keine Rückkehrbereitschaft hätte, dann wäre sie das letzte mal schon in Deutschland geblieben. Sie ist aber wieder ausgereist, weil sie mit dem D-Visum einreisen möchte und daran ändert auch das nächste Schengenvisum nicht. Das ist so schon stichhaltig wie ich finde.
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Antwort #5 - 15.07.2025 um 20:21:18
 
Ein Schengen Visum beantragen kannst du ja sowieso bis zu 6 Monate vor geplanter Einreise. Das wäre ja kein Problem. Du gibst aber ja einen neuen geplanten Aufenthalt an. Und der muss schon passen sonst kann es einfach deswegen abgelehnt werden.

Noch "blöder" wäre wenn die Botschaft dir jetzt sogar z.b. ein unechtes Jahresvisum gibt z.b. 1 Jahr gültig und du brachtest es nicht.

Wollte auch nur darauf hinweisen zur Sicherheit.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/39-berechnung-aufe...

Da ist auch ein Rechner verlinkt. Trotzdem als Laie finde ich nicht ganz einfach zu durchschauen. Wenn du uns die ihre Aufenthaltsdaten der letzten 180 Tage gibst und die geplante kann ich auch gerne nachrechnen.
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Antwort #6 - 15.07.2025 um 20:37:08
 
"Neue Einreise erst 90 Tage nach Einreise des Vorbesuchs."

Nein. Wenn der Vorbesuch 90 Tage dauerte dann ist erneute Einreise nach 90 Tagen nach Ausreise (nicht Einreise) möglich. Oder: soll der nächste Besuch 90 Tage dauern dann genauso selbst wenn der Vorbesuch nur 1 Tag war. Alles dazwischen ist komplizierter.

Du schreibst ja 4. Juli bis Mitte September ist sie jetzt hier ? Das sind ja 2 1/2 Monate. Mal angenommen es gäbe keinen weiteren vorherigen Besuch innerhalb der letzten 180 Tage am Ausreisedatum würde sie ja nur ca 2 Wochen bleiben können dann außer sie wartet 90 Tage.
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Antwort #7 - 15.07.2025 um 21:10:42
 
Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 19:58:50:
Blagadaju 

Blagodarju

Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 19:58:50:
Die beiden anderen Kriterien vermute ich nur, würdest du sie bitte nennen.

Glaubhafter Reisezweck und gesicherte Finanzierung.

Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 19:58:50:
Ein "i" kommt drin vor

Schreib mir Deinen Namen doch mal per PN, wenn Du magst.

Mannlich schrieb am 15.07.2025 um 19:58:50:
Neue Einreise erst 90 Tage nach Einreise des Vorbesuchs.

Eine von vielen Varianten ungenauer Aussagen.

Lies mal http://germania.diplo.de/90tage - und auch unbedingt "Weitere Informationen"
Das sollte sowohl vernünftig zu verstehen sein wie ich auch über den Aufenthaltsrechner noch keine Klagen gehört habe.

roseforest schrieb am 15.07.2025 um 20:37:08:
Wenn der Vorbesuch 90 Tage dauerte dann ist erneute Einreise nach 90 Tagen nach Ausreise (nicht Einreise) möglich.

Ein gefährlicher Fehler!!!
Die Einreise ist erst 91 Tage nach der Ausreise möglich!
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Antwort #8 - 16.07.2025 um 00:09:38
 
Gesicherte Finanzierung ist überhaupt kein Problem
Glaubhafter Reisezweck bekomme ich hin. Ehrliche Aussage

Rückkehrbereitschaft  - - - -
Ich werde dazu nur das hier schreiben:

Meine (nunmehr) Frau und ich hielten und halten uns an Recht & Ordnung.
Sie wird auf jeden Fall mit Ablauf der VE / des Visums ausreisen.
Nachdem sie in Moskau den A1 Sprachtest bestanden haben wird,
folgt Beantragung eines Nationales Visums für die korrekte Einreise auf Dauer.


Zu den Ein-, und Ausreisedaten bzw Aufenthaltsdaten im Schengenraum, --- > Screenshot 

// PN folgt

Änderung:
Screenshot auf Wunsch des TS entfernt.
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« Zuletzt geändert: 17.07.2025 um 12:01:31 von Petersburger »  
 
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Antwort #9 - 16.07.2025 um 01:49:58
 
Offen gesagt wollte ich garnicht hier posten, weil du doch idR Meinungen sammelst, und dann irgendwas machst und dann deinem Gegenüber eigentlich zeigst dass die geäußerte Meinung ja eh für dich nicht wirklich relevant war. Das sieht man ja auch daran, dass die Behörde dir vom Besuchsvisum abrät, aber du trotzdem die Verpflichtungserklärung von denen eingeholt hast. Also brauchst du garkeine Meinungen oder gar die Beurteilung deines Vorhabens, sondern einfach nur Hinweise, und dann bastelst du was draus.

Also hier meine Hinweise:

Artikel 24 Abs. 2 des Visakodex

§ 46 Abs. 1 AufenthV - Kopie von deinem Reisepass + Heiratsurkunde (in Kopie) bereithalten.

Dein Screenshot mit den Berechnungen zeigt an wann der nächste Aufenthalt für die vollen 90 Tage möglich wäre. Ihr solltet überlegen, ob es für euch in Frage kommt dass sie ein Visum zur mehrfachen EInreise beantragt und dann bspw. eben nen Monat hier und nen Monat da lebt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 16.07.2025 um 08:44:35
 
Aras schrieb am 16.07.2025 um 01:49:58:
weil du doch idR Meinungen sammelst, und dann irgendwas machst und dann deinem Gegenüber eigentlich zeigst dass die geäußerte Meinung ja eh für dich nicht wirklich relevant war. Das sieht man ja auch daran, dass die Behörde dir vom Besuchsvisum abrät, aber du trotzdem die Verpflichtungserklärung von denen eingeholt hast. Also brauchst du garkeine Meinungen oder gar die Beurteilung deines Vorhabens, sondern einfach nur Hinweise, und dann bastelst du was draus.

Mal abgesehen davon, dass ich das "daran sieht man" aus der Forumshistorie des TS nicht nachvollziehen kann:

Erstens dürfen wir "Stammkräfte" des Forums nicht erwarten, dass Fragende die hier gegebenen Hinweise als gottgegebene Handlungsanleitungen ansehen und sklavisch befolgen. Auf welcher Grundlage sollten die das tun?

Zweitens ist das Zitat nichts anderes als eine Bewertung der Persönlichkeit des TS, wie sie in der jüngsten Erläuterung zun den NUB als hier unerwünscht verdeutlicht wurde.

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Antwort #11 - 16.07.2025 um 18:28:04
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #12 - 16.07.2025 um 12:37:06
 
Noch zwei Infos zum Thema:

Auf der neuen VE für die Septembereinreise steht der Familienname meiner Frau
wie aktuell im Reisepass, nicht wie auf der Eheurkunde.
Der ALB Mitarbeiter erklärte mir:" Für ihn ist der Name im Reisepass maßgebend,
die AV wüsste das, sei kein Problem wenn später der neue Reisepass anderen
Namen ausweist.

Pegasus Airways, Büro Düsseldorf teilte mir mit: Heute mit Reisepass Nr
und Familiennamen die Reise für Sept. buchen, aber dann die Reise
mit neuem Pass antreten (andere Nr und anderer Familienname) sei kein
Problem. Screenshot davon, das würde im System dann angepasst werden von einem Mitarbeiter
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Antwort #13 - 16.07.2025 um 18:40:01
 
Das ist aber nett von Pegasus 👍
Muss man denn bei Buchung zwingend die Passnummer angeben ? Kenne ich eher optional. Weil wenn nicht spricht doch nichts dagegen den Flug direkt auf den neuen Namen zu buchen oder ?
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Antwort #14 - 16.07.2025 um 19:28:39
 
Soweit war ich bei der Flugbuchung noch nicht auf der Webseite. Wollte erstmal
die Preise abtasten. 830 ist Okay und ich kann alle Flüge von hier aus
bezahlen.
Irgendwann, so kenne ich es von der LH, sind Namen und Passdaten einzugeben.
Die neuen habe ich ggf Ende August, dann mache ich Meldung an  Pegasus,
so wie unten beschrieben, mit Screenshot. Tickets kaufen tue ich
hingegen in den nächsten Tagen - mit den aktuellen Daten, auch vom Reisepass meiner Bekannten Frau
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