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Ablehnung Bürgergeld für Eu-Ausländer (Gelesen: 745 mal)
Insi1311
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung Bürgergeld für Eu-Ausländer
07.07.2025 um 12:59:46
 
Hallo, eine Bekannte von mir aus Polrn hatte 10 Monate in Deutschland gearbeitet und wurde dann gekündigt. Grund war angeblich fehlende deutsche Sprachkenntnisse.
Ich meine zu ihr beantragt Bürgergeld und gehe zu einem Deutschkurs.
Bürgergeld beantragen, waren auch beim erstgespräch und haben der guten Dame gesagt das sie gerne ein Deutschkurs machen möchte. Die Dame von Jobcenter meinte kein Problem müssen sie aber beim BAFM beantragen. Haben alles erledigt und auch schon eine Schule gefunden den den Vertrag unterschrieben.
Nach ewigen nachreichen von Unterlagen/oder Problem bei beim Übertragen der Daten. Kam jetzt nach 2 1/2 Monaten die Ablehnung weil meine Bekannte nur den Aufenthalt hat zum Grund der Arbeit und noch keine 5 Jahre hier lebt.

Wie soll ich mich verhalten, beim erstgespräch hat die Dame von Jobcenter nie was davon erwähnt und sie wusste wie lange sie hier lebt etc. Die Dame meint beantragt das alles und dann hat sie 10 Monate „Ruhe“ so lange die Schule geht.

Sie möchte ja arbeiten aber sie spricht kaum deutsch. Deswegen ja erstmal der Deutschkurs und dann direkt Arbeit finden.
Gibt es eine Möglichkeit trotzdem Bürgergeld zu beziehen ?

Mit freundlichen Grüßen
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reinhard
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Beiträge: 15.658

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Bürgergeld für Eu-Ausländer
Antwort #1 - 07.07.2025 um 14:59:14
 
Das ist die gesetzliche Lage.

Vorgesehen ist, dass sie in Polen auf eigene Kosten Deutsch lernt und dann wiederkommt.

Den Status als "Arbeitsnehmerin" behält sie nur, wenn sie bereits 12 Monate gearbeitet hat, 10 Monate reichen nicht.

Besser wäre also, sie sucht eine neue Arbeit – aufstocken darf sie. Und dann zusätzlich einen Abendkurs, das könnte funktionieren. Oder sie lernt online.
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Fred Dust
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i4a rocks!


Beiträge: 127

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Bürgergeld für Eu-Ausländer
Antwort #2 - 07.07.2025 um 15:01:58
 
Studiert bitte mal das hier:

Praxishandbuch
„Leistungsansprüche von ausländischen
Staatsangehörigen nach dem SGB II“
der Bundesagentur für Arbeit

https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/Harald_2021/Praxishandbuch%20%E2%80%
9ELeistungsanspr%C3%BCche%20von%20ausl%C3%A4ndischen%20Staatsangeh%C3%B6rigen%20
%209-2021.pdf

(gesamten link-text kopieren und in neuem browser-fenster einsetzen)
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