Rainer2023 schrieb am 24.07.2025 um 20:54:59:Es kann alsoalles erfüllt sein und das Konsulat kann einfach so entscheiden nein dieser Mensch bekommt kein Visum?
"Alles erfüllt" ist für mich nicht verständlich.
Es gibt für Schengen-Visa genau drei Erteilungskriterien.
- Glaubhafter Reisezweck
- Gesicherte Finanzierung
- Keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Gleichberechtigte Kriterien.
Und es ist absolut logisch, dass man einen Reisezweck glaubhaft darlegen kann, eine gesicherte Finanzierung ebenso - in den Kopf eines Menschen hineinschauen kann aber niemand.
Glücklicherweise.
Da gab es in meiner Praxis mal einen Ausländer (für den Ort der AV), der schon mehrfach alles versucht hatte, nach Deutschland zu kommen. Der schon von den Finnen zurückgewiesen wurde, weil er als Einreisegrund "Asyl in Deutschland" angab.
Der schon in unserer
AV versuchte, Asyl in Deutschland zu bekommen.
Der kam dann auf einmal mit einer wunderbaren Geschäftseinladung eines bekannten und solventen Unternehmers, der sich für die Übernahme aller Kosten verpflichtete - der aber die Vorgeschichte offenbar nicht kannte.
Der regte sich furchtbar auf, als kein Visum erteilt wurde. Und wir durften ihm ja aus Datenschutzgründen keine Informationen über seinen Eingeladenen geben ...
Finanzierung gesichert, Reisezweck glaubhaft - na und?
Hier hatten wir es leicht.
In der übergroßen Mehrzahl aller Fälle aber ist es kaum möglich, eine Rückkehrbereitschaft objektivierbar zu belegen. Da gibt es nur Indizien für oder gegen Rückkehrwillen.
Das führt zwingend zu subjektiven Einschätzungen auch vor dem Hintergrund persönlicher Erfahrungen.