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Flug aus Russland bezahlen (Gelesen: 3.571 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 24.07.2025 um 23:29:18
 
Rainer2023 schrieb am 24.07.2025 um 20:54:59:
Es kann alsoalles erfüllt sein und das Konsulat kann einfach so entscheiden nein dieser Mensch bekommt kein Visum? 

"Alles erfüllt" ist für mich nicht verständlich.

Es gibt für Schengen-Visa genau drei Erteilungskriterien.
  • Glaubhafter Reisezweck
  • Gesicherte Finanzierung
  • Keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.

Gleichberechtigte Kriterien.

Und es ist absolut logisch, dass man einen Reisezweck glaubhaft darlegen kann, eine gesicherte Finanzierung ebenso - in den Kopf eines Menschen hineinschauen kann aber niemand.
Glücklicherweise.

Da gab es in meiner Praxis mal einen Ausländer (für den Ort der AV), der schon mehrfach alles versucht hatte, nach Deutschland zu kommen. Der schon von den Finnen zurückgewiesen wurde, weil er als Einreisegrund "Asyl in Deutschland" angab.
Der schon in unserer AV versuchte, Asyl in Deutschland zu bekommen.

Der kam dann auf einmal mit einer wunderbaren Geschäftseinladung eines bekannten und solventen Unternehmers, der sich für die Übernahme aller Kosten verpflichtete - der aber die Vorgeschichte offenbar nicht kannte.
Der regte sich furchtbar auf, als kein Visum erteilt wurde. Und wir durften ihm ja aus Datenschutzgründen keine Informationen über seinen Eingeladenen geben ...

Finanzierung gesichert, Reisezweck glaubhaft - na und?

Hier hatten wir es leicht.

In der übergroßen Mehrzahl aller Fälle aber ist es kaum möglich, eine Rückkehrbereitschaft objektivierbar zu belegen. Da gibt es nur Indizien für oder gegen Rückkehrwillen.
Das führt zwingend zu subjektiven Einschätzungen auch vor dem Hintergrund persönlicher Erfahrungen.
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« Zuletzt geändert: 31.07.2025 um 11:01:48 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Rainer2023
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #16 - 30.07.2025 um 16:00:46
 
Vielen Dank für die vielen Infos und der Erklärung
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Rainer2023
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 02.10.2025 um 21:35:38
 
Alles gut hat geklappt. Darum immer ehrlich sein dann funktioniert es auch.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #18 - 03.10.2025 um 08:25:23
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #19 - 03.11.2025 um 17:35:25
 
Flug aus Russland bezahlen ( von DE aus ):
https://www.aeroflot.ru/de-de/online_services/purchase/rules_online

Dort steht:
Aufgrund der Beschränkungen für die internationalen Zahlungssysteme Visa, MasterCard, JCB, American Express und Diners Club/Discover sowie CUP internationale Zahlungssysteme ist die Zahlung mit den Karten, die von Banken außerhalb der Russischen Föderation ausgegeben werden, derzeit nicht möglich. Bitte verwenden Sie eine in Russland ausgestellte Karte, um die Buchung zu bezahlen. Wenn diese Option nicht verfügbar ist, besuchen Sie bitte die Website unseres Partners A1EVO, um Ihre Reservierung zu erstellen und zu bezahlen.

Genau das habe ich heute ausprobiert, zunächst mich bei A1EVO registriert.
Allerdings mit russischer eMail
**
, weil an t-online.de nichts ankam bei erster Registrierung

Flug SVO - KGD für meine Frau im Dezember mit Aeroflot.
Ging erstens flott und zweitens problemlos.
Außerdem für unter 90 Euro mit 2 Koffer Gepäck.

**

Bei Yandex (ru),  nicht (com) geht das leicht, ne eMail zu erhalten.
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