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Flug aus Russland bezahlen (Gelesen: 3.259 mal)
Rainer2023
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06.07.2025 um 21:00:16
 
Hallo zusammen,
ich glaube ich habe die richtige Rubrik gefunden. Ein bisschen zu mir, ich lernte 2023 eine russische Frau im Internet kennen und ja dieses Jahr soll endlich das Jahr werden wo wir uns in der Türkei treffen werden.
Bei diesem Treffen, wollen wir auch den Flug nach Deutschland buchen, Russland-Türkei-Deutschland. ebenso zurück. Verpflichtungserklärung habe ich bereits in meinen Händen das Einladungsschreiben ist fertig und die Krankenversicherung wäre auf ein paar Klicks erledigt.
Nun meine Frage: Bei den geforderten Unterlagen zur Visaerteilung steht: "Vom Gastgeber gebuchte Flugtickets" kann ich denn von der Türkei aus die Flugtickets bei S7 bezahlen oder geht das auch mit ihrer MIR Card? Deutschland Türkei ist klar das funktioniert. Aber wie soll ich als Gastgeber den Flug Russland - Türkei bezahlen? Vielen Dank schonmal und schönen Abend
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Antwort #1 - 07.07.2025 um 02:45:14
 
Rainer2023 schrieb am 06.07.2025 um 21:00:16:
Nun meine Frage: Bei den geforderten Unterlagen zur Visaerteilung steht: "Vom Gastgeber gebuchte Flugtickets" kann ich denn von der Türkei aus die Flugtickets bei S7 bezahlen oder geht das auch mit ihrer MIR Card? Deutschland Türkei ist klar das funktioniert. Aber wie soll ich als Gastgeber den Flug Russland - Türkei bezahlen? Vielen Dank schonmal und schönen Abend


Hallo. Russische Flugtickets können (online) nur mit z.B. der russischen MIR Karte bezahlt werden. Sowohl in der Türkei, als auch in Europa, aber mit unseren Karten aus dem Westen können keine russische Flugtickes bezahlt werden. Weder in der EU, noch in der Türkei, auch nicht in Russland.

Falls deine Bekannte beim Treffen in der Türkei nicht genug Deckung auf der MIR Karte hat, könntest du ihr Bargeld zum Auffüllen mitgeben. Dann bucht und bezahlt sie die Tickets eben in Russland. (und legt sie später beim Visumantrag mit vor)
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Antwort #2 - 07.07.2025 um 07:50:20
 
Turkish Airlines und Pegasus lassen, soweit ich das aus Russland erkennen konnte, ihre Flüge von beiden Seiten der Bezahl-Schranke kaufen.

Da bucht man halt (aus der EU) den Komplett-Flug bei einer der beiden Fluggesellschaften.
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Antwort #3 - 07.07.2025 um 11:44:11
 
Türkish Airways in der Relation VKO-IST-FRA bietet außerdem den Vorteil des einfacheren Transits und daher kürzere Reisedauer.
Kommt auf Herkunft des Reisenden an: SVO liegt in Moskaus Norden, Vnkukovo etwa im Westen.

Nachteil: Statt Aeroflot/Lufthansa 480 + 240 Euro ( 720 Euro )
verlangt Türkisch ca 1.300 Euro
Pegasus bietet es ab ca 900 Euro an. VKO-SAW-FRA
Reisezeiten mit Pegasus allerdings länger als mit Türkish Airways

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Antwort #4 - 07.07.2025 um 12:17:34
 
Ich bin Pegasus Vielflieger.

Es gilt auch EU-Recht, also die VO (EG)  261/2004 bezüglich Fluggastrechte, oder die VO (EG) 1008/2008 was u.a. die Preistransparenz regelt, und wahrscheinlich gibt es sogar eine Verordnung die das Bezahlen von Online-Verträgen regelt.

https://www.flypgs.com/de/nutzliche-infos/fluginformation/allgemeine-regeln#f553...

Zitat:
4.6.1.    Tickets können über die Pegasus-Kommunikationskanäle mit Visa, MasterCard, Maestro, Electron, American Express, PayPal, Troy, JCB, Discover/Diners Kreditkarten sowie Bank-/Geldautomatenkarten, die 3D-Transaktionen unterstützen, gekauft werden. Weitere Informationen zu Ratenzahlungsoptionen bei Kreditkartenzahlungen über Pegasus-Kommunikationskanäle und das Pegasus-Agenturverkaufssystem sowie zur anfallenden Ratenzahlungsgebühr finden Sie unter Punkt 3.2.1 (j) Zusatzprodukte und -dienstleistungen.

4.6.2.    Mit Ausnahme der oben genannten Kreditkarten und Bankkarten:

a)      Wenn Sie ein Internetbanking-Konto in einer der Banken von ABN Ambro, der ASN Bank, der Friesland Bank, der ING, der Knab, der Rabobank, der SNS Bank, der SNS Regio Bank, der Triodos und der Van Lanschot in den Niederlanden haben, können Sie mit der idealen Zahlungsmethode bezahlen.

b)      In Ländern, in denen das Sofort-Zahlungssystem gültig ist, können Sie Ihre Zahlungen in Euro-Währung mit der Sofort-Zahlung bezahlen. Sofort ist eine Online-Zahlungsmethode, bei der Sie von Ihrem Bankkonto aus bezahlen können. Wenn Sie auf der Zahlungsseite mit Sofort bezahlen, werden Sie zum System von Sofort zur Pegasus-Website weitergeleitet, sobald Sie die erforderlichen Informationen eingegeben und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen haben. Bitte schließen Sie Ihren Browser nicht, bevor die Weiterleitung erfolgt.


Sowas findet man bestimmt auch bei Turkish Airlines.

Vielleicht hilft dir ja auch folgender Tipp:
Hol dir eine Kreditkarte (MasterCard oder Visa) von deiner Hausbank, und schalte die Internet-Bezahlung frei, und hab die PIN für Geldabhebungen auch irgendwo zur Hand. Post-paid und nicht Pre-Paid, also mit Rechnung zum Ende des Monats statt Geld draufschaufeln bevor man reist. Hab da 2000 bis 5000 € als Kreditrahmen. Und ggf. deinem Bankberater bescheid, dass du in der Zeit im Ausland bzw. genauer in der Türkei bist.

Als meine Frau 2019 für die Übersiedlung einchecken wollte, hatte sie Übergepäck und hätte ich ne Kreditkarte gehabt, hätte ich das Übergepäck auch direkt am Telefon zahlen können. Man kann Übergepäck am Computer regeln, aber darauf würde ich mich nicht kurz vor dem Check-In/Boarding verlassen.

Und das schlimmste ist, wenn du ne Kreditkarte von ner billigen Online-Bank hast, und die deine Kreditkarte wegen unregelmäßiger Buchungen sperren, nur weil du im Ausland mit der Kreditkarte Geld abhebst.

Ich hab einmal der automatischen Zeitsynchronisation meines Handys vertraut und bin dann in Istanbul Sabiha Gökcen eingeschlafen weil der Anschlussflug in 4 Stunden war... Hat mich um 10:30 Uhr geweckt, aber in Wirklichkeit war es 11:30 Uhr und der Flug war für 11:25 Uhr. Musste 500 € für den  Flug nach Deutschland zahlen... aber ohne Kreditkarte wäre ich bissl aufgeschmissen gewesen, weil Internet gibts ja auch nicht umsonst am Flughafen.

Und wenn ich schon dabei bin:
https://www.youtube.com/watch?v=rdYhm__yMQY
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rainer2023
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.07.2025 um 13:25:22
 
Hallo, vielen Dank für die vielen Antworten und Ratschläge.
Ist es denn dann möglich, dass meine Freundin die Tickets Novosibirsk - Istanbul und zurück selbst kauft und ich dann nur die Tickets Istanbul - München? Ist dies möglich für eine Visaerteilung?
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Antwort #6 - 07.07.2025 um 18:42:01
 
Rainer2023 schrieb am 07.07.2025 um 13:25:22:
Ist es denn dann möglich, dass meine Freundin die Tickets Novosibirsk - Istanbul und zurück selbst kauft und ich dann nur die Tickets Istanbul - München? Ist dies möglich für eine Visaerteilung?


Passt !! ( Genau so machten meine "Bekannte" und ich das so und zwar seit Ende 2022 schon: Sie Aeroflot - Ich Lufthansa ).

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Rainer2023
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 07.07.2025 um 18:57:53
 
Vielen Dank
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Antwort #8 - 16.07.2025 um 21:39:58
 
Rainer2023 schrieb am 06.07.2025 um 21:00:16:
ich lernte 2023 eine russische Frau im Internet kennen und ja dieses Jahr soll endlich das Jahr werden wo wir uns in der Türkei treffen werden.
Bei diesem Treffen, wollen wir auch den Flug nach Deutschland buchen, Russland-Türkei-Deutschland. ebenso zurück. Verpflichtungserklärung habe ich bereits in meinen Händen das Einladungsschreiben ist fertig und die Krankenversicherung wäre auf ein paar Klicks erledigt.

Beweist erstmal ihre Rückkehrbereitschaft und kriegt ein Visum, dann könnt ich euch eine Airline aussuchen und wer den Flug zahlt. Ihr Visumantrag wird höchstwahrscheinlich wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt.
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Antwort #9 - 16.07.2025 um 21:54:56
 
dim4ik schrieb am 16.07.2025 um 21:39:58:
Beweist erstmal ihre Rückkehrbereitschaft und kriegt ein Visum, dann könnt ich euch eine Airline aussuchen und wer den Flug zahlt. Ihr Visumantrag wird höchstwahrscheinlich wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt. 

Beide Sätze passen nicht zum Thema und zu den aktuellen Gegebenheiten.
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« Zuletzt geändert: 17.07.2025 um 08:09:40 von Petersburger »  

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Rainer2023
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 24.07.2025 um 08:26:19
 
dim4ik schrieb am 16.07.2025 um 21:39:58:
Beweist erstmal ihre Rückkehrbereitschaft und kriegt ein Visum, dann könnt ich euch eine Airline aussuchen und wer den Flug zahlt. Ihr Visumantrag wird höchstwahrscheinlich wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt.


Halo erstmal, warum wird ihr fehlende Rückkehrbereitschaft vorgeworfen und der Antrag abgelehnt?
Also lt. Anforderungen des Konsulats braucht sie Wohneigentum bzw. Fahrzeug und Beruf.

Ich denke mal das mehrere Wohnungen bzw. Kfz und Job die Rückkehrwilligkeit erkennbar machen. Und selbst mit diesen Argumenten ist eine Rückkehrwilligkeit nicht 100% nachweisbar.
Und um erstmal ein Visum zu beantragen sind die Flugtickets bereits Vorrausetzungen.
Und klar wird sie zurückkehren erstmal, es soll ja alles korrekt sein und ablaufen.
Erkläre mir bitte mal wie die Rückkehrbereitschaft ohne Flugtickets erst vorher mal bewiesen werden muss bzw. kann. Ich denke die anderen haben von der Sache mehr Ahnung. Selbst als Leihe sehe ich einen Wiederspruch in deinen zwei Sätzen.

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Antwort #11 - 24.07.2025 um 12:06:35
 
Rainer2023 schrieb am 24.07.2025 um 08:26:19:
warum wird ihr fehlende Rückkehrbereitschaft vorgeworfen und der Antrag abgelehnt?

Wird ja gar nicht. Noch nicht.

Das ist nur eine - wenn auch nicht unbegründete - Vermutung.

Rainer2023 schrieb am 24.07.2025 um 08:26:19:
Also lt. Anforderungen des Konsulats braucht sie Wohneigentum bzw. Fahrzeug und Beruf.

Selbst wenn beides vorhanden ist, ist das kein sicherer Hinweis auf fehlende Rückkehrbereitschaft.

Flugtickets sind ebenfalls kein Beleg für Rückkehrbereitschaft. Wenn jemand "um jeden Preis" nach Deutschland will, sind die Kosten für ein Rückflugticket Peanuts.

Tatsächlich ist ein Beweis für Rückkehrbereitschaft überhaupt nicht möglich.

Dadurch ist die Prüfung dieses Erteilungskriteriums - im Unterschied zu den beiden anderen gesicherte Finanzierung und glaubhafter Reisezweck - die am wenigsten objektivierbare und, wenn ein Visumentscheider kein Visum erteilen will, die am wenigsten angreifbare Begründung für eine Ablehnung.
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« Zuletzt geändert: 24.07.2025 um 12:28:54 von Petersburger »  

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Antwort #12 - 24.07.2025 um 17:29:02
 
Rainer2023 schrieb am 24.07.2025 um 08:26:19:
Erkläre mir bitte mal wie die Rückkehrbereitschaft ohne Flugtickets erst vorher mal bewiesen werden muss bzw. kann. 


5 Punkte, die es zu beachten gilt:

I) Wohnungseigentum wirkt positiv
II) Arbeitsverhältnis mit vorgelegter Bescheinigung auch
III) Bestätigung über Urlaub zum Reisetermin, dito
IV) Bezahlte Flugtickets wirken auch positiv
V) Dein Begleitbrief ( siehe PN von mir )

Sind diese fünf Punkte erfüllt
und
die eingeladene Person steht nicht negativ in irgendeinem Register, auch nicht polizeilich gesucht -
- dann fällt es mir schwer anzunehmen, die Person erhält kein Visum

Es gäbe noch einen sechsten Punkt (Sperrguthaben zu Gunsten der ALB über 3.300 Euro) aber die VE ist ja schon "durch".
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Rainer2023
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 24.07.2025 um 20:37:23
 
Männlich darf ich dir dan per pn mal meine Einladung schicken?
Ja die VE haben ich gebe ich Ihr nächste Woche. Mit Versicherung und der Quittung von Paypal das ich flug München- Istanbul bezahlt habe
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« Zuletzt geändert: 24.07.2025 um 20:49:08 von Rainer2023 »  
 
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Rainer2023
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Antwort #14 - 24.07.2025 um 20:54:59
 
Dadurch ist die Prüfung dieses Erteilungskriteriums - im Unterschied zu den beiden anderen gesicherte Finanzierung und glaubhafter Reisezweck - die am wenigsten objektivierbare und, wenn ein Visumentscheider kein Visum erteilen will, die am wenigsten angreifbare Begründung für eine Ablehnung. [/quote]

Würdest du mir das bitte erklären, ich vestehe das nicht. Es kann also  alles erfüllt sein und das Konsulat kann einfach so entscheiden nein dieser Mensch bekommt kein Visum?
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