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Anfrage zur Probearbeit im Rahmen der Chancenkarte (Gelesen: 168 mal)
Rasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.07.2025 um 09:39:12
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Schwägerin hält sich derzeit mit einer Chancenkarte in Deutschland auf. Nach aktueller Regelung darf sie neben der erlaubten 20-Stunden-Tätigkeit pro Woche auch eine Probearbeit in einem Unternehmen leisten.

In diesem Zusammenhang haben wir zwei Fragen:

    Wie können wir Unternehmen davon überzeugen, ihr eine Probearbeit zu ermöglichen?

    Welche rechtlichen oder administrativen Verpflichtungen entstehen dabei für das Unternehmen?

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Rasa
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.07.2025 um 09:57:29
 
Probearbeit bedeutet Praktikum. Also normal für ein unbezahltes Praktikum bewerben. Das Gesetz erlaubt eine Probearbeit von maximal zwei Wochen pro Unternehmen.

Es entstehen die normalen administrativen Verpflichtungen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.07.2025 um 13:05:55
 
Rasa schrieb am 06.07.2025 um 09:39:12:
    Wie können wir Unternehmen davon überzeugen, ihr eine Probearbeit zu ermöglichen?


Gar nicht. Das kann nur die Betroffene selbst bei einem Vorstellungstermin.

Deshalb wurden ja auch vor der Erteilung der Chancenkarte ausreichende Deutschkenntnisse gefordert. Sie soll sich selbst darum kümmern können auch sollte auch wissen, dass das in Deutschland von den meisten Betrieben so gewünscht wird.

Wer einen "Betreuer" braucht, um sich zu bewerben, wird meistens nicht genommen. Der Betreuer hat ja später auch nicht jeden Tag Zeit.
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Rasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #3 - 06.07.2025 um 14:18:14
 
Wir glauben, dass viele Unternehmen die Möglichkeiten der deutschen Chancenkarte noch nicht kennen, da sie erst kürzlich eingeführt wurde.

In diesem Fall passt die Qualifikation der Kandidatin sehr gut zur ausgeschriebenen Stelle.

Um den Einstieg zu erleichtern, schlagen wir vor, im Rahmen des Chancenkarte-Visums eine kurze Probezeit zu vereinbaren. So können Sie ihre Arbeitsweise direkt kennenlernen und bei guter Leistung eine Festanstellung in Betracht ziehen.

Deshalb habe ich die Frage gestellt. Vielen Dank für Ihre Antworten.
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