Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung" (Gelesen: 3.385 mal)
Aras
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.668

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung"
Antwort #15 - 06.07.2025 um 12:21:46
 
Meine Meinung von solchen Themen ist da etwas pessimistischer. So mit Bürgeranfragen kommt man nicht weiter. Zumal du und ich ja nicht Mal Einwohner von Duisburg sind.

Man muss mMn den Verantwortlichen identifizieren. Also per IFG herausfinden wer das entschieden hat und was die alles da für Überlegungen hatten. Nicht weil man den persönlich irgendwie an den Karren fahren will, aber damit man abschätzen kann, wie weitgreifend die Sache ist.

Kreise haben idR Rechtsämter. Wenn das Rechtsamt das abgesegnet hat, dann ist das was anderes, als wenn das Rechtsamt hier garnicht weiß, dass sowas den Leuten vorgelegt wird. Wenn ich das Formular lese, dann vermute ich, dass es irgendwer geschrieben hat, der juristische Kenntnisse hat. Aber entweder hat der Betreffende nur rudimentäre juristische Kenntnisse oder hat es mit Absicht so irritierend formuliert. Ich vermute, dass selbst wenn man es per chatGPT angefertigt hätte, es nicht so irritierend formuliert wäre.

Ein einzelner Sachbearbeiter? Ich denke nicht. Warum sollte ein einfacher Sachbearbeiter sowas machen? Der ist doch in der Regel E8. Also 3300 € bis 4000 € brutto. Das sind ca. 2200 € - 2600 € netto. Würde ich nen E8 sein, würde ich doch nicht mein monatliches Gehalt für so nen Schwachsinn im Alleingang riskieren. Das darf ruhig der E9 oder E10.

roseforest schrieb am 05.07.2025 um 13:06:42:
Mein Ziel ist dass dieses Formular niemanden mehr vorgelegt wird.

Das Ziel muss sein, dass alle abgebenen Einverständniserklärungen für ungültig erklärt werden. Zwinkernd.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Adler011
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung"
Antwort #16 - 16.08.2025 um 11:06:40
 
Hallo, vor ein paar Monaten habe ich die Einbürgerung in einer kleinen Stadt in Niedersaschen beantragt. Ich musste damals auch so einen Hinweis unterschreiben, ich werde das Dokument unten hochladen.
Kann mir jemand sagen, ob ich jetzt die Untätigkeitsklage (es sind 5 Monate vergangen) machen kann, oder muss ich zuerst meine Unterschrift widerrufen?
Zum Seitenanfang
  

 
IP gespeichert
 
Aras
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.668

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung"
Antwort #17 - 16.08.2025 um 11:21:32
 
Ich wollte eigentlich deswegen eine Petition einreichen, habs aber aus Faulheit nicht getan.

Du musst die Einwilligung widerrufen und dann nach weiteren 3 Monaten kannst du klagen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Adler011
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung"
Antwort #18 - 16.08.2025 um 12:31:18
 
Ich habe diesen Hinweis jetzt 10 Mal gelesen, und hier steht nirgendswo dass ich etwas einwillige oder mit der Bearbeitungszeit einverstanden bin, nur dass die mich ausdrücklich informieren. Auch die Formulierung ist ganz anders als im Hinweis aus Duisburg.
Was man aber dazu sagen muss, ich bin Laie und es kann sein dass ich mich irre. Werde das Ganze meinem Anwalt schicken und dann sehen wir was er sagt...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.814

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung"
Antwort #19 - 16.08.2025 um 15:39:34
 
Du hast hier nur die Vorderseite eingestellt - dort ist tatsächlich keine Einwilligung zu sehen, die Du unterschrieben hättest.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Adler011
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung"
Antwort #20 - 16.08.2025 um 20:56:25
 
Danke für deine Antwort. Die Rückseite lade ich unten hoch. Da steht aber nichts Wichtiges.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.814

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Duisburg: "Hinweis zur Antragsbearbeitung"
Antwort #21 - 16.08.2025 um 23:52:27
 
Richtig, da steht nichts, was Dein Einverständnis mit den 18 Monaten fixierte.

Einer Klage nach § 75 VwGO steht dieses Dokument also nicht im Wege.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema