Guten Abend,
vielen Dank Aras, für die ausführliche Antwort. Der Avatar war in einer längeren Liste vorgefertigter Avatare im Profilbereich für den faulen User und da ich erst auf der Ausstellung UDERZO – Von Asterix bis Zaubertrank im Museum für Kommunikation Berlin war, habe ich mir den Verleihnix geschnappt. Das hat mich durchaus inspiriert. Das andere den gleichen Avatar schon nutzen ist irgendwie lustig. Beim Teutates.

Nun zum eigenlichen Thema.
Aras schrieb am 01.07.2025 um 10:56:55:Mit abgelaufener Befreiung vom
EFZ, verfällt ja auch die Anmeldung zur Eheschließung. Das Standesamt vergibt ja auch keinen Termin zur Eheschließung nach dem Termin für die Befreiung.
Da wie gesagt bei mir kein Termin feststand, musste das Standesamt nach der Ausstellung der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis einen Termin festlegen. Das hat die Botschaft ja schließlich im Auslandsportal angemerkt, das ich keinen Termin für die Eheschließung hatte und noch einer Besorgt werden sollte. Nun ist der 19. September dafür festgelegt worden. Aber über das "Ablaufdatum" hinaus wird es keinen Termin geben. Mir hat die Standesbeamte gesagt, dass sie ab Ausstellung der Befreiung die Gültigkeit der Anmeldung um ein halbes Jahr verlängert.
Aras schrieb am 01.07.2025 um 10:56:55:Wenn wirklich alle Stricke reißen, würde ich beim Standesamt oder direkt beim OLG Präsidium nachfragen, ob diese die Befreiung erneut mit späterem Verfallsdatum ausstellen. Eben weil die Botschaft noch nicht dazu gekommen ist.
Mal schauen. Meine Verlobte kann mir ja die ganzen Unterlagen erneut per Express schicken. Vielleicht kann man die Unterlagen sozusagen recyceln bevor sie keine Gültigkeit mehr haben, statt nochmal alles neu zu beantragen. Muss ich mit Standesamt und OLG besprechen, wenn es soweit sein sollte. Was ich aber nicht hoffe. Noch ist ja etwas Zeit.
Aras schrieb am 01.07.2025 um 10:56:55:Vielleicht kann man ja sogar etwas "frecher" sein und fragen ob man die etwaigen neu ausgestellten ausländischen Urkunden nur mit etwaiger Beglaubigung durch die ausländischen Behörden ohne Legalisation durch die Behörde als ausreichend erachtet.
Meine Verlobte hatte das Glück, das sie fast alle Unterlagen in Medan beantragen und abholen konnte, samt Apostille. Sogar der von der Botschaft vereidigte Übersetzer war so nett und hat seine Übersetzung gegen einen Aufpreis aus Jakarta ihr postalisch zukommen lassen. So musste sie nicht extra in die Hauptstadt fliegen. Legilation war nicht notwendig, da Indonesien den Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten ist.
https://jakarta.diplo.de/id-de/service/2585668-2585668Aras schrieb am 01.07.2025 um 10:56:55:Vielleicht auch mit der Bitte auf eine neue Gebührenerhebung zu verzichten, wenn die erste Befreiung sehr "teuer" war. Die Befreiung kostet ja gem. Gebührentatbestand 1330 gem. JVKostG zwischen 15 bis 305 €. Die Gebühr ist ja ans Einkommen gebunden, aber vielleicht gibts ja ein Ermessen bei der Gebührenerhebung, wenn es sich um ein "vereinfachtes" Verfahren handelt.
Die Befreiung vom OLG hat mich 130,00 Euro gekostet. Vielleicht sehen die beim OLG, wenn man lieb bittet, beim nächsten mal davon ab.
Aras schrieb am 01.07.2025 um 10:56:55:Wann wurde denn die Befreiung erteilt?
Am 20. März.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Und einen kühlen Abend, nach dieser Hitzewelle.
Lord_Stark