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Indonesierin Heiraten 2025 – Botschaft braucht ziemlich lange für Termin (Gelesen: 1.132 mal)
Lord_Stark
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24.06.2025 um 18:22:08
 
Hallo liebe Community von info4alien,

erstmal ein bisschen Vorgeschichte von mir:

Vor rund drei Jahren habe ich, nun fast 30 Jahre alt, aus dem Bundesland Brandenburg, im Internet eine Indonesierin, 26 Jahre jung, kennengelernt, die mittlerweile meine Verlobte ist. Sie lebt noch in Pematang Siantar, eine Stadt auf Nordsumatra. Pematang Siantar liegt zwischen dem Toba See, den tiefsten Kratersee der Erde und der hiesigen Provinzhauptstadt Medan. Soviel zu Geografie.

In der Anfangszeit unserer Beziehung habe ich ihr vorgeschlagen, als Au-Pair nach Deutschland zu kommen um das Land und unsere Kultur besser kennenzulernen und um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Ich habe meiner Verlobten den Deutschkurs A1 gesponsert und sie beim Lernen unterstützt. Nach dem Au-Pair wäre dann die Heirat gekommen, wenn alles geklappt hätte. Dummerweise hat die deutsche Botschaft Jakarta das Au-Pair Visum abgelehnt. Der Grund war die Annahme, dass sie Aufgrund ihres Lebenslaufes und ihrer angeblich mangelnden familiären Bindung der Grund zu der Annahme Bestand, das sie nicht nach Indonesien zurückkehren würde, was nicht im öffentlichen Interesse von Deutschland wäre.

Ein zweiter Versuch über die Vermittlung einer Au-Pair Agentur scheiterte ebenfalls. Der einzige Unterschied im Ablehnungsschreiben war, das die Botschaft das Remonstrationsverfahren im Rahmen eines Pilotprojektes ausgesetzt hatte. Den Versuch, sie nun einfach direkt über ein Besuchervisum einzuladen, habe ich auf Anraten eines Anwaltes für Ausländerrecht & Aufenthaltsrecht gar nicht erst unternommen. Der meinte, ich solle mir die Zeit und das Geld lieber sparen, sie noch ein paar Mal besuchen und dann eben Heiraten. Alles andere wäre Zwecklos und Zeitverschwendung. Da gäbe es ebenfalls nur eine Ablehnung durch die Botschaft.

Gesagt getan. Wir haben uns in Indonesien in ihrer Heimat getroffen und später dann zusammen Malaysia angeschaut. War eine sehr schöne Zeit gewesen. Und ich haben für mich nach längeren Nachdenken die Entscheidung getroffen, dass ich es wagen kann, meine indonesische Verlobte zu Heiraten. Alle dafür notwendigen Dokumente sind nun mittlerweile vorhanden und vollzählig. Von der Anmeldung beim Standesamt, über die Verpflichtungserklärung bis hin zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vom OLG Brandenburg. Am 01.05 hat meine Verlobte einen Termin bei der Botschaft beantragt.

Bei der Vorprüfung der Dokumente für den Termin Anfang Juni, hat die Botschaft das Fehlen eines konkreten Termins für die Eheschließung bemängelt. Bei meiner Anmeldung stand da in der Spalte, dass der Termin noch bestimmt wird. Ich war beim Standesamt nicht sicher gewesen, ab wann meine Verlobte einreisen kann. Außerdem musste meine Verlobte nachweisen, dass P. Siantar auf dem Reisepass und Pematang Siantar auf der Geburtsurkunde ein und derselbe Ort sind. Die zuständige indonesische Behörde hatte das nämlich abgekürzt. Ich habe daraufhin den Termin organisiert, denn 19.09 im Rathaus meiner Stadt. Und sie einen Nachweis im Reisepass, dass P. Siantar eine Abkürzung für Pematang Siantar ist.

Seitdem haben wir von der Botschaft schon seit 3 Wochen nichts mehr gehört. Mittlerweile ist fast Juli und ich werde etwas unruhig und befürchte, dass das mit der Heirat nicht mehr klappen könnte aus zeitlichen Gründen. Am 20.09 läuft die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis aus. Und Ausländerbehörde und Botschaft brauchen ja zirka 2 Monate für den Visaprozess, soviel ich weiß. Die Standesbeamte meinte zu mir, das sie schon erlebt hat, wie Eheschließungstermine durch die lange Bearbeitungszeit fürs Visum geplatzt sind. Ich soll aber ruhig optimistisch bleiben... Zunge

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich machen kann? Soll ich die Botschaft anrufen oder eine Email schreiben oder einfach nur abwarten? Ich habe nicht wirklich Lust nochmal von Vorne anzufangen.

Danke fürs Lesen und für die Antworten.
Lord_Stark


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Antwort #1 - 24.06.2025 um 18:37:13
 
Noch keinen Grund dir Sorgen zu machen. Drei Wochen sind für so eine Sache (und generell im Aufenthaltsrecht) ehrlich gesagt gar nichts.

Ich würde dir raten abzuwarten.

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Lord_Stark
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Antwort #2 - 24.06.2025 um 18:47:58
 
Ich habe mitbekommen, dass die Mühlen im Ausländerwesen recht langsam mahlen. Natürlich freue ich mich mittlerweile auf den Hochzeitstermin. Umso mehr fällt mir das Warten schwerer. Und die noch verbleibenden zweieinhalb Monate bis September sind gar nichts und gehen schnell um.

Aber vermutlich ist warten fürs erste das Beste.
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Antwort #3 - 24.06.2025 um 19:37:46
 
Lord_Stark schrieb am 24.06.2025 um 18:22:08:
Soll ich die Botschaft anrufen oder eine Email schreiben oder einfach nur abwarten?


Hallo.

Botschaft anrufen / anmailen  würde ich unterlassen.

Die Befreiung v. Ehefähigkeitzeugnis liegt/lag deinem Standesamt doch schon vor, aber das ist es nicht, sondern bis zur Visierung des Reisepasses bei der Botschaft sind fast noch drei Monate Zeit, zzgl der verstrichenen 3 Wochen von denen du sprachst.

Termin zu Eheschl. 19.09. Ablauf der Befreiung vom OLG 20.09.
Das sehen und erkennen die Mitarbeiter der Botschaft schon selber, also kein Bedarf dort anzurufen / zu mailen , um freundliche "Hinweise" abzugeben  Zwinkernd





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Lord_Stark
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Antwort #4 - 24.06.2025 um 20:46:54
 
Vielen Dank für die Antworten, Puncherfaust und Maennlich.  Smiley

Dann werde ich mich weiterhin in der Kunst des Abwartens üben und Tee trinken.  
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Antwort #5 - 24.06.2025 um 22:59:40
 
Also selbst im schlimmsten Fall muss dein Standesamt eben mit dem OLG sprechen was es für eine neue Befreiung in diesem Fall braucht.

Die Wartezeit entsteht eigentlich hauptsächlich dadurch, dass deine Ausländerbehörde dem Visumantrag zustimmen muss. Die ABH stimmt zwar digital dem Visum zu, die Unterlagen werden aber per Behördenpost über das BVA dahin geschickt.

Hast du denn Kontakt zu Deiner Ausländerbehörde? Denke du hast auch eine VE abgegeben oder ? Den Antrag können die meines Wissens nämlich sofern sie möchten digital einsehen und zustimmen ohne auf die "Post" zu warten.

Daher da könnte es sich lohnen mal freundlich nachzufragen. Hat bei uns damals geklappt.. Betonung auf freundlich Smiley

Edit: Moment mal sie hatte den Termin bei der Botschaft noch gar nicht oder war der schon ?
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« Zuletzt geändert: 24.06.2025 um 23:10:53 von roseforest »  
 
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Antwort #6 - 24.06.2025 um 23:31:59
 
roseforest schrieb am 24.06.2025 um 22:59:40:
Edit: Moment mal sie hatte den Termin bei der Botschaft noch gar nicht oder war der schon ?


So wie ich es lese: Ja. Hier schaumal:
01.Mai Terminierung, Anfang Juni  Doku-Abgabe bzw wäre Termin gewesen. Und nun wird auf Termin gewartet, seit drei Wochen ( Post nachträglich geändert von mir)

Lord_Stark schrieb am 24.06.2025 um 18:22:08:
Am 01.05 hat meine Verlobte einen Termin bei der Botschaft beantragt.

Bei der Vorprüfung der Dokumente für den Termin Anfang Juni, hat die Botschaft das Fehlen eines konkreten Termins für die Eheschließung bemängelt.



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Antwort #7 - 24.06.2025 um 23:36:15
 
Imho sollte der TE das mal konkret beantworten. Liegt ein Antrag vor oder nicht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 24.06.2025 um 23:51:05
 
Also wenn ich den links der Botschaft in Jakarta folge steht dort Wartezeit mehr als 1 Jahr - für den Termin .

Da wäre schon eine Frage an die AV wie das mit dem Heiratsvisum denn terminlich in der Praxis klappen soll


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Lord_Stark
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Antwort #9 - 25.06.2025 um 06:26:05
 
Guten Morgen,

Also die Überprüfung der Dokumente ist über das Auslandsportal erfolgt. Das war kein persönlicher Termin.
In den Bereichen des Online-Antrags wo es Unklarheiten gab, wurde entsprechend Bereiche hervorgehoben und meine Verlobte musste dann die erforderlichen Nachweise hochladen.

https://digital.diplo.de/visa

Nachdem die Nachweise hochgeladen wurden, gingen meine Verlobte und ich von einem Termin Ende Juni aus.

Ich habe auch auf der Website recherchiert. Über ein Jahr braucht die Botschaft nicht. Sie schreibt in den FAQ:

Gegenwärtig gibt es eine starke Nachfrage nach Terminen und an der Reduzierung der Wartezeit wird gearbeitet. Es kann bis zu 25 Wochen dauern bis Sie zur Antragsabgabe vorsprechen können; in Fällen von Au-Pair-Aufenthalten, Freiwilligendiensten und Sprachkursen beträgt die Wartezeit ca. 11 Monate.

Sollte für Ihren Aufenthaltszweck die Nutzung des Auslandsportals vorgesehen sein, so beachten Sie bitte das die dortige Wartezeitenanzeige gegenwärtig fehlerhaft ist und zum Teil deutlich längere oder deutlich kürzere Wartezeiten anzeigt als dieses tatsächlich der Fall ist. Die hier auf unserer Webseite genannten Wartezeiten beziehen sich für Nutzer des Auslandsportals auf den Zeitraum ab Registrierung bis zum Abschluss der Vorprüfung der Unterlagen.


Quelle: https://jakarta.diplo.de/id-de/service/faq-terminvergabe-nationale-visa-1687004?
openAccordionId=item-2676776-2-panel

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« Zuletzt geändert: 25.06.2025 um 06:40:46 von Lord_Stark »  
 
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Antwort #10 - 25.06.2025 um 20:46:03
 
25 Wochen helfen nun aber auch nicht Zwinkernd.

Ich persönlich würde in dem Fall schon die Botschaft anschreiben ob aufgrund der Infos in den FAQs überhaupt möglich ist oder wie verfahren werden soll alternativ. Denn wenn man nicht weiss wann der Visumtermin ist kann auch das Standesamt schlecht mit dem OLG klären wann nun welche Unterlagen notwendig sind damit man die Fristen einhält.

Andererseits steht dort ja
"Die hier auf unserer Webseite genannten Wartezeiten beziehen sich für Nutzer des Auslandsportals auf den Zeitraum ab Registrierung bis zum Abschluss der Vorprüfung der Unterlagen."

Das hattest du hier zitiert. Aber diese Vorprüfung ging ja offenbar viel schneller ?

Der Antrag selbst muss aber ja trotzdem vor Ort gestellt werden - es müssen ja Fingerabdrücke etc abgenommen werden. Dazu kommt die Zustimmung der ABH.

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Lord_Stark
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Antwort #11 - 25.06.2025 um 21:37:41
 
Hallo roseforest,
ich habe mal mit meiner Verlobten etwas ausführlicher gesprochen über das Thema. Die Indonesier welche ins gelobte Land - Deutschland -  wollen, tauschen sich rege im Internet über ihre gemachten Erfahrungen aus und meine Verlobte hat da ein bisschen recherchiert.

Offensichtlich zeigt die Botschaft allen Terminsuchenden zu Beginne eine Wartezeit von über einem Jahr im Portal an. In der Praxis gehts dann doch zum Glück etwas schneller, kann dafür zeitlich aber auch deutlich variieren. Hier ein übersetzter Chatverlauf den meine Verlobte mir als Antwort geschickt hat:

-------------
Hallo liebe Schwester (So reden sich die Indonesierin gerne an), ich bitte um Erlaubnis zu fragen. Wie lange hast du damals bei der Vorprüfung gewartet, bis du den Bescheid bekommen hast? Denn von Mitte März bis jetzt (27. 04. 2025 ) habe ich noch keinen Termin erhalten. Danke

04-27 Antwort
hallo hallo, ich reichte die Dokumente am 11. Januar ein und der Interviewtermin war am 29. Januar.
-------------


Mal schauen. Wenn sich in den nächsten 2 Wochen nichts tut, gönne ich mir eine Anfrage an die Botschaft. Die FAQ sind aber wirklich ein wenig abschreckend und verwirrend. So richtig planen kann man mit den Angaben nicht und ich frage mich, wie man das am besten organisieren soll mit all den Dokumenten, so dass die Botschaft genug Bearbeitungszeit hat.
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Antwort #12 - 25.06.2025 um 22:03:40
 
Danke für die Rückmeldung.
Das Problem ist halt es gibt x Botschaften auf der Welt . Hier sind wir im Ausländerrecht.
.
Insofern ist es absolut empfehlenswert dich zu informieren bei Foren oder Gruppen welche genau mit dieser Botschaft Erfahrung haben .

Sobald der Antrag gestellt ist gilt meine Antwort von weiter unten Smiley

Damit meine ich Antrag vor Ort inkl Fingerabdrücke nehmen und Passfotos .
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Lord_Stark
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Antwort #13 - 01.07.2025 um 10:04:20
 
Guten Morgen,

Die Botschaft hat meine Verlobte via Auslandsportal nochmal letzten Donnerstag das Online Formular korrigieren lassen. Sie sollte im Formular auswählen welche Kreisbehörde von welchem Landkreis die Verpflichtungserklärung ausgestellt hat. Beim Abschicken meinte das System das sie sich dann wieder in einer Woche melden. Ich bin gespannt, denke aber dass das eher 2 oder 3 Wochen dauern wird.

Würde die Botschaft das Visum noch ausstellen, wenn die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis nur noch ein paar Tage gültig oder sogar abgelaufen ist? Theoretisch können wir ja gemeinsam eine erneute Ausstellung beantragen, wenn meine Verlobte in Deutschland ist. Hat ja nur 1 Monat gedauert. Oder wird dann der gesamte Visaprozess abgebrochen?

Viele Grüße,
Lord_Stark
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« Zuletzt geändert: 01.07.2025 um 10:20:18 von Lord_Stark »  
 
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Antwort #14 - 01.07.2025 um 10:56:55
 
Musste zweimal schauen wer jetzt gepostet hat, weil du jetzt Verleihnix als Avatar nutzt und unser aktives Mitglied T.P. den gleichen Avatar nutzt  Durchgedreht

Mit abgelaufener Befreiung vom EFZ, verfällt ja auch die Anmeldung zur Eheschließung. Das Standesamt vergibt ja auch keinen Termin zur Eheschließung nach dem Termin für die Befreiung.

Wenn wirklich alle Stricke reißen, würde ich beim Standesamt oder direkt beim OLG Präsidium nachfragen, ob diese die Befreiung erneut mit späterem Verfallsdatum ausstellen. Eben weil die Botschaft noch nicht dazu gekommen ist.

Das OLG Präsidium hat ja schon eine Akte mit allen Unterlagen. DIe Anerkennung der von euch eingereichten Urkunde sind zum Teil zeitlich begrenzt. Bspw. Geburtsurkunden aus Algerien haben wenn ich mich recht erinnere eine "Gütigkeit" von 6 Monaten. weil auf den Geburtsurkunden auch der Familienstand vermerkt ist. Der Witz aber ist, dass wenn man die Urkunde nach 5 Monaten ihrer Ausstellung einreicht, dann kriegt man ja auch eine Befreiung für 6 Monate, obwohl die Urkunde nur noch 1 Monat akzeptierbar war.

Insofern kann man ja anfragen, ob man eine neue Befreiung mit den vorhandenen Unterlagen erteilen kann, oder wenn nicht, ggf. nur für abgelaufene Urkunden neue beibringt. Vielleicht auch mit der Bitte auf eine neue Gebührenerhebung zu verzichten, wenn die erste Befreiung sehr "teuer" war. Die Befreiung kostet ja gem. Gebührentatbestand 1330 gem. JVKostG zwischen 15 bis 305 €. Die Gebühr ist ja ans Einkommen gebunden, aber vielleicht gibts ja ein Ermessen bei der Gebührenerhebung, wenn es sich um ein "vereinfachtes" Verfahren handelt.

Vielleicht kann man ja sogar etwas "frecher" sein und fragen ob man die etwaigen neu ausgestellten ausländischen Urkunden nur mit etwaiger Beglaubigung durch die ausländischen Behörden ohne Legalisation durch die Behörde als ausreichend erachtet. Insbesondere dann wenn man paar Monate auf den Termin für die Legalisation durch die Botschaft warten muss. Und wenn es sogar ne große Laufstrecke ist, um die Beglaubigungsvermerke zu bekommen, dann würde ich auch fragen ob man auf die Beglaubigungsvermerke verzichtet.

Wenn meine Verlobte auf den Molukken lebt und man alles nur in Jakarta erledigen, dann macht es schon einen Unterschied ob man auf etwaige Beglaubigungs- und Legalisationsvermerke verzichten kann.

Nicht vergessen: Es gilt § 438 ZPO. Der OLG Präsident kann die Echtheit von ausländischen Urkunden im eigenen Ermessen anerkennen.

Da ihr ja wohl schon die Urkunden für die Befreiung soweit vollständig vorgelegt habt, habt ihr auch einen gewissen "Glaubwürdigkeitsbonus".

Wann wurde denn die Befreiung erteilt?
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