Also ich hab jetzt mir nen Wolf nach der Rechtsgrundlage von vor 2013 gesucht, aber nix gefunden. Ohne Rechtsgrundlage kann ich auch nicht schauen ob es irgendwo eine ausdrückliche Übergangsregelung gibt, wonach die alten Prüfungen weiterhin akzeptiert werden oder zumindest ein Gedanke daran verschwendet wurde, was mit den alten Prüfungen passiert.
Jedoch hab ich § 10 Abs. 2 und 3 der IntTestV gefunden:
Zitat:(2) Für das Bestehen des Orientierungskurses nach § 17 Absatz 2 der Integrationskursverordnung müssen im Test „Leben in Deutschland“ mindestens 15 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet worden sein.
(3) Besteht zwischen dem Land, in dem der Prüfling seinen rechtmäßigen Aufenthalt hat, und dem Bundesamt eine Verwaltungsvereinbarung nach § 2 Absatz 1 der Einbürgerungstestverordnung, so wird eine Bescheinigung nach § 1 Absatz 4 der Einbürgerungstestverordnung ausgestellt, wenn im Test „Leben in Deutschland“ 17 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet wurden.
17/33 = 0.52 (aufgerundet)
25 * 0.52 = 13
Also nach dem Bewertungsmaßstab wäre es bestanden.
Ob es damals eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Bundesamt gem. §2 I Einbürgerungstestverordnung gab?
Nochmal: die Integrationstestverordnung ist vom 09.04.2013. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden davor die Orientierungstests durchgeführt?
Die
AVWV ist vom 26. Oktober 2009.
Zitat:43.4.17.4
Die erfolgreiche Teilnahme am Sprachtest und am Test zum Orientierungskurs wird durch das Bundesamt mit der Bescheinigung „Zertifikat Integrationskurs" bestätigt. Das Zer- tifikat dient auch dazu, die in § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und 8 für eine Niederlassungserlaubnis und in § 10 Absatz 3
StAG für die Einbürgerung genannten Erteilungsvoraussetzungen nachzuweisen. Um diesen Nachweis vor Fälschungen zu sichern, enthält das Zertifikat die Angabe der Passnummer oder eines vergleichbaren Identitätsdokuments des Kursabsolventen. Wenn das für eine erfolgreiche Teilnahme erforderliche Sprachniveau nicht nachgewiesen wird, erhalten die Teilnehmenden vom Bundesamt eine Bescheinigung über den erreichten Leistungsstand und über bestandene Teilprüfungen.
Oder in den vorläufigen Anwendungshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz mit Stand: 17. November 2011
Zitat:10.3.1.
[...]
Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Einbürgerungsbewerber werden durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge vorangig zum Integrationskurs zugelassen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 der Integrationkursverordnung). Verfügt der Einbürgerungsbewerber bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B 1 GER) sowie
über die im Orientierungskurs vermittelten
Kenntnisse, so kann er den Sprachtest bzw. den
Orientierungskurstest auch ohne Besuch des
Sprachkurses bzw. Orientierungskurses ablegen.
Ergänzende Anmerkung:
Durch Änderung der Integrationskursverordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I Nr. 61 S.
2787) ist ab dem 1. Januar 2009 der bundeseinheitliche Test zum Orientierungskurs nach einem
einheitlichem Curriculum eingeführt worden.
Einbürgerungsbewerber, die nicht bereits vorher
zur Teilnahme am Integrationkurs verpflichtet
waren und über die dort vermittelten Kenntnisse
bereits verfügen, brauchen weder Sprach- noch
Orientierungskurs zu besuchen, sondern können
gleich zum Test zugelassen werden.
Die Einbürgerungstestverordnung ist vom 5. August 2008.
Und bereits in der Erstfassung der Einbürgerungstestverordnung ist die Bestehensgrenze von 17 von 33 Fragen festgelegt.
Aber normalerweise gilt, dass man erworbene Rechte nicht verliert. Wenn also der Test von damals Kenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung nachweist, dann kann er ja nicht wegen der Einführung eines neuen Standardisierten Tests an Gültigkeit verlieren. Stellt dir vor, morgen würde statt 33 Fragen nunmehr 50 Fragen geprüft und die Bestehensgrenze wären dann 26 richtige Antworten. Will man dann etwa paar Millionen Ausländer nochmal zur Prüfung verpflichten?
Wann hat deine Frau den Integrationskurs besucht?
In welchem Bundesland lebt ihr?
Lebt ihr immernoch in der Gemeinde von damals?
Habt ihr damals vom BaMF das Zertifikat Integrationskurs geholt?
Kannst du bitte einen anonymisierten Scan von dem Orientierungskurstest hochladen? Vielleicht gibt es ja paar Hinweise, womit man tiefer graben kann.