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Kreuzfahrt In der EU mit Fiktionsbescheinigung nach 81- Absatz4 (Gelesen: 449 mal)
Themen Beschreibung: Kreuzfahrt, Fiktionsbescheinigung
Tdxl
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i4a rocks!


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17.06.2025 um 20:15:06
 
Sehr geehrte Forumgemeinde,

es geht um eine Kreuzfahrt im Mittelmeer, in der nur EU Länder besucht werden. - Spanien, Italien , Frankreich, Malta. Das Problem dabei ist, dass wir mit einer abgelaufener Aufenthaltserlaubnis reisen wollen, die aber nach § 81 Absatz 4 AufenthG als fortbestehend gilt.

Reisen darf man damitwohl  in der gesamten EU bzw. Schengenraum - schon mehrmals ausprobiert. Deshalb haben wir bei der Buchung der Kreuzfahrt nichts dazu gedacht...

Was mich jetzt stutzig macht, ist der Passus in den Reisebestimmungen der Reederei, und zwar, dass man Aufenthaltstitel die sich in der Verlängerungphase befinden als ungültig ansieht - das klingt doch sehr pauschal ohne auf die o.g. Fiktionsbescheinigung einzugehen.
Das haben wir aber nach se Buchung erst gesehen.

Hat jemand schon damit in irgendeiner Weise Erfahrung gemacht und kann uns evtl. davon berichten? Code:
 

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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 574

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Antwort #1 - 17.06.2025 um 20:47:46
 
Kontaktiere den Kreuzfahrtbetreiber. Nur der wird dir das seriös beantworten können.
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Tdxl
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.06.2025 um 22:47:10
 
Der Kreuzfahrtbetreiber meldet sich leider nicht und kann telefonisch auch keine Aussage tätigen, deshalb habe ich auf Erfahrungsqerte gehofft  Augenrollen
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Maennlich
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Antwort #3 - 18.06.2025 um 02:46:26
 
Tdxl schrieb am 17.06.2025 um 22:47:10:
habe ich auf Erfahrungsqerte gehofft 

Tdxl schrieb am 17.06.2025 um 20:15:06:
Passus in den Reisebestimmungen der Reederei, und zwar, dass man Aufenthaltstitel die sich in der Verlängerungphase befinden als ungültig ansieht -


Das sind schon äußerst delikate Erfahrungswerte, nach denen du fragst.

Fakt ist, Reisevertrag basiert auf die Reisebestimmungen.
Mit AufenthG kommst du nicht weiter, hier geht es um Reisevertragsrecht. 
Bedenke, das Schiff befindet womöglich teilweise auf exterritorialem Gebiet.
Das kann ein Grund sein, weshalb die Reederei den AT wie beschrieben, als ungültig ansieht

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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 18.06.2025 um 10:57:10
 
Das ist doch kreuzgefährlich sich bei so einer Reise auf die Erfahrungswerte der Mitglieder hier im Forum zu verlassen. Selbst wenn mal jemand mit Fiktionsbescheinigung mitgenommen wurde heißt das doch nicht, dass das heute bei möglicherweise einer anderen Gesellschaft und einer anderen Route auch der Fall ist.  Entscheidend ist doch was vor Ort passiert. Was für Anweisungen die Angestellten haben, die die Passagiere aufs Schiff lassen. Das kann nur der Kreuzfahrtbetreiber beantworten. Und zwar schriftlich. Alles andere nützt doch auch nichts. Und selbst dann bleibt ein Restrisiko.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 18.06.2025 um 15:46:36
 
Aus eigener Erfahrung kann ich nur davon abraten. Uns wurde schriftlich mitgeteilt, dass eine Fiktionsbescheinigung nicht akzeptiert wird und man ohne entsprechend gültige Papiere und At nicht an Bord darf!
wir bekamen dann allerdings rechtzeitig die neue Karte
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