Sehr geehrte Forumgemeinde,
es geht um eine Kreuzfahrt im Mittelmeer, in der nur EU Länder besucht werden. - Spanien, Italien , Frankreich, Malta. Das Problem dabei ist, dass wir mit einer abgelaufener Aufenthaltserlaubnis reisen wollen, die aber nach § 81 Absatz 4
AufenthG als fortbestehend gilt.
Reisen darf man damitwohl in der gesamten EU bzw. Schengenraum - schon mehrmals ausprobiert. Deshalb haben wir bei der Buchung der Kreuzfahrt nichts dazu gedacht...
Was mich jetzt stutzig macht, ist der Passus in den Reisebestimmungen der Reederei, und zwar, dass man Aufenthaltstitel die sich in der Verlängerungphase befinden als ungültig ansieht - das klingt doch sehr pauschal ohne auf die o.g. Fiktionsbescheinigung einzugehen.
Das haben wir aber nach se Buchung erst gesehen.
Hat jemand schon damit in irgendeiner Weise Erfahrung gemacht und kann uns evtl. davon berichten?
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