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Frage nach Hilfe (Gelesen: 602 mal)
MonaL
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i4a rocks!


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.06.2025 um 17:30:08
 
Hallo an ALLE
Ich würde gerne, eigentlich muss ich, die Experten fragen, wen man für Familiennachzug um Hilfe bitten kann.
Hier ginge es um „sonstige“ Angehörige, also Geschwister.
Wer könnte helfen?
Beratungsstellen? Wenn ja, welche?
Wen kann man nach Hilfe fragen? Ratschläge und konkrete Schritte zu Familienzusammenführung .
Danke jetzt im voraus
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Aras
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Beiträge: 4.627

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.06.2025 um 17:31:38
 
Du meinst § 36 II Aufenthg?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 641

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #2 - 17.06.2025 um 17:38:29
 
Ist lokal unterschiedlich. Kommt drauf an welche Träger das bei euch machen.

Sollte man durch eine einfache Googleanfrage herausfingen können. Ansonsten kann ein Anwalt helfen.
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MonaL
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i4a rocks!


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.06.2025 um 17:53:30
 
Puncherfaust schrieb am 17.06.2025 um 17:38:29:
Ist lokal unterschiedlich. Kommt drauf an welche Träger das bei euch machen.

Sollte man durch eine einfache Googleanfrage herausfingen können. Ansonsten kann ein Anwalt helfen.

Danke!
an was für Träger denken Sie?
Auch Anwälte sind eine Idee.
Kennen Sie gute Anwälte? die bundesweit arbeiten?
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SimonB
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Beiträge: 791

deutschland, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 17.06.2025 um 20:26:49
 
MonaL schrieb am 17.06.2025 um 17:30:08:
Hier ginge es um „sonstige“ Angehörige, also Geschwister.

Du hattest diese Frage schon 2021 hier gestellt.
Die Rechtslage für Familienzusammenführung hat sich nicht geändert.

Sie gilt grundsätzlich für Ehepartner und gem. mdj. Kinder.
Für deine Geschwister und deren Familien aus Afghanistan gilt sie nicht.
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Puncherfaust
Experte
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i4a rocks!


Beiträge: 641

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 17.06.2025 um 20:45:31
 
MonaL schrieb am 17.06.2025 um 17:53:30:
Danke!
an was für Träger denken Sie?
Auch Anwälte sind eine Idee.
Kennen Sie gute Anwälte? die bundesweit arbeiten?


Was soll es bringen, wenn ich dir wahllos Stellen nenne, die hier bei mit in der Gegend Beratungen machen?

Nochmal, Google wird dir da helfen.
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 17.06.2025 um 21:03:00
 
Die Geschwister sollten versuchen, einen eigenen Grund für ein Visum zu haben: Fachkräfte, Chancenkarte, Freiwilligendienst, Ausbildung.

Über den Familiennachzug klappt es bei "sonstigen Verwandten" eher nicht.

Kennst Du Dich mit den verschiedenen Möglichkeiten aus?
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