Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:"Die Ehe muss in Deutschland anerkannt sein, daher müssen wir eine deutsche Eheurkunde vorlegen. Diese wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt."
Es gibt überhaupt kein Anerkennungsverfahren für im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland.
Daher ist diese Aussage einfach Unfug.
In der EU erstellte "internationale" Urkunden bedürfen seit einigen Jahren auch keiner Überbeglaubigung (hier: Apostille) mehr.
Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:Im Internet wird das Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark erklärt, keine Apostille notwendig. Dies soll administrative Vorgänge erleichtern.
Das ist inzwischen irrelevant, weil es die bilaterale Vereinbarung zwischen D und DK durch die vorstehend genannte spätere Regelung überholt ist.
Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:Ich habe versucht die Rückmeldungen von Standes- und Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde zu besprechen, aber eine abweisende Antwort erhalten.
Das ist verlorene Zeit.
Jedwede "Besprechung" und "Beratung" ist unverbindlich, weil es für eine (spätere) behördliche Entscheidung allein auf die zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Fakten ankommt, die i.d.R. durch die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen belegt werden.
Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:Die Mitarbeiterin meinte das eine "Nachbeurkundung" lange dauert und teuer sei und wir dann auch die Ehe gleich in Deutschland schließen können. Genau diesen langwierigen und teuren Prozess wollen wir durch die Eheschließung in Dänemark vermeiden.
Eine Nachbeurkundung wäre aber sinnvoll.
Denn sollte aus der Zweisamkeit Eurer Ehe eine Dreisamkeit werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der komplette "langwierige und teure Prozess" vor Beurkundung der Vaterschaft erforderlich wird.
Du kannst auch in diesem Forum immer wieder lesen, dass Standesämter vor der Beurkundung einer Geburt die Angaben des ausländischen Elternteils geprüft haben wollen.
Im Unterschied zu nicht wenigen Kollegen habe ich übrigens nie von einer Dänemark-Eheschließung abgeraten.
Vorteil kann sein, dass eine Hochzeit und damit die Familienzusammenführung viel schneller möglich sind. Ich habe jedoch immer geraten, dann unverzüglich eine Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland vornehmen zu lassen.