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Eheschließung Dänemark - Anerkennung der Eheurkunde (Gelesen: 371 mal)
Marie11
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13.06.2025 um 08:45:14
 
Hallo,

folgende Situation: Ich (w, 25, deutsch) und mein Verlobter (m, 28, indisch) wollen Ende August 2025 in Dänemark heiraten.
Mein Verlobter lebt bereits seit September 2019 in Deutschland, er kam als Student und hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen und dann einen Job gefunden.
Um den reibungslosen und schnellen Wechsel in den Familiennachzug zum deutschen Staatsangehörigen vorzunehmen, haben wir uns bereits informiert.

Die in Dänemark ausgestellte Eheurkunde wird in fünf Sprachen ausgestellt, Deutsch ist dabei. Ist wohl eine internationale Eheurkunde. Nun haben wir bei der zuständigen Ausländerbehörde nachgefragt ob diese Urkunde ausreicht. Die Rückmeldung die wir erhalten haben: "Die Ehe muss in Deutschland anerkannt sein, daher müssen wir eine deutsche Eheurkunde vorlegen. Diese wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt."

Daraufhin habe ich beim Standesamt nachgefragt. Die Mitarbeiterin wiederum teilte mir mit das die dänische internationale Urkunde ausreicht und diese nur vom Einwohnermeldeamt eingetragen wird. Mehr müssen wir nicht tun. Sie erwähnte auch keine Apostille.
Die Mitarbeiterin meinte das eine "Nachbeurkundung" lange dauert und teuer sei und wir dann auch die Ehe gleich in Deutschland schließen können. Genau diesen langwierigen und teuren Prozess wollen wir durch die Eheschließung in Dänemark vermeiden.

Beim Einwohnermeldeamt habe ich ebenfalls nachgefragt, auch da erhielt ich die Rückmeldung das die Eintragung absolut problemlos ist, wenn mein Verlobter seinen Pass vorlegt. Kein Problem, den hat er natürlich.

Im Internet wird das Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark erklärt, keine Apostille notwendig. Dies soll administrative Vorgänge erleichtern.

Nun sind wir uns ehrlicherweise unsicher welche Informationen stimmen. Ich habe versucht die Rückmeldungen von Standes- und Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde zu besprechen, aber eine abweisende Antwort erhalten.

Was stimmt nun? Reicht die dänische Eheurkunde in deutscher Sprache aus für die Beantragung des neuen Aufenthaltstitels?

Über jede Hilfe freuen wir uns sehr! Danke!
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roseforest
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Antwort #1 - 13.06.2025 um 08:54:37
 
Ich kenne zig Fälle mit Dänischer Heiratsurkunde .. nie ein Problem für einen Aufenthaltstitel nach §28.

Aber kann er nicht sowieso aufgrund seiner Arbeit einen eigenständigen Aufenthaltstitel bekommen ? Oder geht es um die Einbürgerung?

Hast du diese Aussage schriftlich von der ABH?

Aber eine andere Frage: wieso Hochzeit in D teuer? Höchstens wegen den Unterlagen die aus Indien benötigt werden da kenne ich mich nicht aus. Ansonsten eher günstiger als Dänemark .
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Petersburger
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Antwort #2 - 13.06.2025 um 09:12:08
 
Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:
"Die Ehe muss in Deutschland anerkannt sein, daher müssen wir eine deutsche Eheurkunde vorlegen. Diese wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt."

Es gibt überhaupt kein Anerkennungsverfahren für im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland.

Daher ist diese Aussage einfach Unfug.

In der EU erstellte "internationale" Urkunden bedürfen seit einigen Jahren auch keiner Überbeglaubigung (hier: Apostille) mehr.

Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:
Im Internet wird das Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark erklärt, keine Apostille notwendig. Dies soll administrative Vorgänge erleichtern. 

Das ist inzwischen irrelevant, weil es die bilaterale Vereinbarung zwischen D und DK durch die vorstehend genannte spätere Regelung überholt ist.

Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:
Ich habe versucht die Rückmeldungen von Standes- und Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde zu besprechen, aber eine abweisende Antwort erhalten.

Das ist verlorene Zeit.

Jedwede "Besprechung" und "Beratung" ist unverbindlich, weil es für eine (spätere) behördliche Entscheidung allein auf die zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Fakten ankommt, die i.d.R. durch die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen belegt werden.

Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 08:45:14:
Die Mitarbeiterin meinte das eine "Nachbeurkundung" lange dauert und teuer sei und wir dann auch die Ehe gleich in Deutschland schließen können. Genau diesen langwierigen und teuren Prozess wollen wir durch die Eheschließung in Dänemark vermeiden.

Eine Nachbeurkundung wäre aber sinnvoll.
Denn sollte aus der Zweisamkeit Eurer Ehe eine Dreisamkeit werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der komplette "langwierige und teure Prozess" vor Beurkundung der Vaterschaft erforderlich wird.
Du kannst auch in diesem Forum immer wieder lesen, dass Standesämter vor der Beurkundung einer Geburt die Angaben des ausländischen Elternteils geprüft haben wollen.

Im Unterschied zu nicht wenigen Kollegen habe ich übrigens nie von einer Dänemark-Eheschließung abgeraten.
Vorteil kann sein, dass eine Hochzeit und damit die Familienzusammenführung viel schneller möglich sind. Ich habe jedoch immer geraten, dann unverzüglich eine Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland vornehmen zu lassen.
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Antwort #3 - 13.06.2025 um 10:08:13
 
Ich kann mich nicht mehr an die genauen Kosten erinnern aber die Überprüfung der Dokumente meines Mannes durch einen Vertrauensanwalt haben in Indien nicht allzu viel gekostet. Wir haben sogar einen Teil der Anzahlung zurück bekommen.

Wenn ihr in Deutschland heiratet, dann hättet ihr die Sicherheit, dass alle Dokumente bereits überprüft wurden und es nicht zu irgendwelchen Überraschungen kommen kann. (Und Freunde und Familie hätten weniger Kosten, sollten sie bei der Heirat dabei sein wollen.)

Egal wo ihr heiratet, achtet unbedingt darauf, dass alle Angaben in den Dokumenten richtig sind und überein stimmen.
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Marie11
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Antwort #4 - 13.06.2025 um 12:33:36
 
roseforest schrieb am 13.06.2025 um 08:54:37:
Re: Eheschließung Dänemark - Anerkennung der Eheurkunde
Antwort #1 - Heute um 08:54:37 Ich kenne zig Fälle mit Dänischer Heiratsurkunde .. nie ein Problem für einen Aufenthaltstitel nach §28.


Er hat keinen qualifizierten Arbeitsvertag, daher ist es nicht möglich dafür einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Auch nach sehr intensiver Suche hat er bisher keine andere Jobzusage erhalten.

Die Aussage von der ABH habe ich nicht schriftlich.
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Marie11
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Antwort #5 - 13.06.2025 um 12:36:45
 
Petersburger schrieb am 13.06.2025 um 09:12:08:
Eine Nachbeurkundung wäre aber sinnvoll.
Denn sollte aus der Zweisamkeit Eurer Ehe eine Dreisamkeit werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass der komplette "langwierige und teure Prozess" vor Beurkundung der Vaterschaft erforderlich wird.
Du kannst auch in diesem Forum immer wieder lesen, dass Standesämter vor der Beurkundung einer Geburt die Angaben des ausländischen Elternteils geprüft haben wollen.

Im Unterschied zu nicht wenigen Kollegen habe ich übrigens nie von einer Dänemark-Eheschließung abgeraten.
Vorteil kann sein, dass eine Hochzeit und damit die Familienzusammenführung viel schneller möglich sind. Ich habe jedoch immer geraten, dann unverzüglich eine Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland vornehmen zu lassen.


Danke für den Hinweis! Bisher sind noch keine Kinder geplant, aber das werden wir berücksichtigen. Bezüglich der Nachbeurkundung werde ich mich nochmal informieren.
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Marie11
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Antwort #6 - 13.06.2025 um 12:39:48
 
namaskaram schrieb am 13.06.2025 um 10:08:13:
Wenn ihr in Deutschland heiratet, dann hättet ihr die Sicherheit, dass alle Dokumente bereits überprüft wurden und es nicht zu irgendwelchen Überraschungen kommen kann. (Und Freunde und Familie hätten weniger Kosten, sollten sie bei der Heirat dabei sein wollen.)

Egal wo ihr heiratet, achtet unbedingt darauf, dass alle Angaben in den Dokumenten richtig sind und überein stimmen.


Danke für den Hinweis bezüglich der korrekten Angaben. Da die Familie meines Verlobten derzeit aufgrund von diversen Problemen (Gesundheit, Visastatus seiner Schwester in den USA) nicht dabei sein können und meine Familie nicht unbedingt begeistert ist, spielt dieser Faktor derzeit keine größere Rolle.
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Antwort #7 - 13.06.2025 um 13:36:56
 
Marie11 schrieb am 13.06.2025 um 12:33:36:
Er hat keinen qualifizierten Arbeitsvertag, daher ist es nicht möglich dafür einen Aufenthaltstitel zu beantragen. 

Was hat er denn dann momentan für eine AE? Eine zur Arbeitsplatzsuche? Wie lange ist die noch gültig?
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Antwort #8 - 13.06.2025 um 14:38:49
 
Hat die aktuelle AE irgendeinen Einfluss auf das Prozedere rund um eine AE 28, rechtmäßigen Aufenthalt vorausgesetzt?

Ich sehe keinen.

Daher auch keinen Grund für die TS, das zu beantworten.
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Antwort #9 - 13.06.2025 um 15:13:52
 
Die Frage was er für eine AE hat und wie lange die AE noch gültig ist zielt darauf hin zu schauen, ob eine Hochzeit in D überhaupt noch zeitlich machbar wäre oder eben nur Dänemark aufgrund der Kürze der Zeit in Frage kommt. Damit ein Wechsel der AE problemlos möglich ist bevor der Verlobte wegen Ablauf der AE ausreisen muss. Da er nicht seinem Studienabschluß entsprechend arbeitet dürfte der Aufenthalt sonst ohne Zweckwechsel irgendwann beendet sein.
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Antwort #10 - 13.06.2025 um 16:24:53
 
Vor dem Hintergrund, dass sich die TS bereits für eine DK-Eheschließung entschieden hat und auch nichts gegen diese Variante spricht...

... es ist nicht immer sinnvoll, hier diskutierte Fälle bis in die kleinste Variante auszuloten.
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