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Wie viel Geld für gesicherten Lebensunterhalt? (Gelesen: 976 mal)
beeblebrox42
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i4a rocks!


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12.06.2025 um 21:35:15
 
Sowohl für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis als auch den auf Einbürgerung muss man den gesicherten Lebensunterhalt nachweisen.
1. Gibt es irgendwo allgemeingültige konkrete Angaben darüber, wie hoch die monatlichen Einkünfte dafür sein müssen?
Und hier noch weitere Detailfragen dazu:
2. Reicht für ein Ehepaar 1750 Euro aus Rente, BG-Unfallversicherung und Lebensversicherung? (Warmmiete 650 Euro)
3 Falls nein, würde es reichen, wenn einer von beiden zusätzlich einen Minijob hat?
4. Ist der Bezug von 200 Euro Wohngeld dafür schädlich?
5. Wie viel Geld muss eine einzelne Person im Monat nachweisen?
6. Können Zuwendungen aus der Pflegeversicherung (Pflegegeld), welches man für die Pflege beispielsweise der Eltern bekommt, berücksichtigt werden dafür?

Vielen Dank im Voraus für Antworten.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 12.06.2025 um 23:45:29
 
Richtet sich an den SGB II Berechnungen. Gibt Online einige Rechner, kannst da deine Daten eingeben und gucken, obs reicht.
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beeblebrox42
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Antwort #2 - 13.06.2025 um 13:05:16
 
Puncherfaust schrieb am 12.06.2025 um 23:45:29:
Richtet sich an den SGB II Berechnungen. Gibt Online einige Rechner, kannst da deine Daten eingeben und gucken, obs reicht.


Danke für die Antwort.
1. Heißt das, sobald man etwas darüber liegt, reicht das aus?
2. Gibt es dazu Urteile oder Paragraphen?
3. Darf man bei der Berechnung Pflegegeld berücksichtigen, welches man für die Pflege der pflegebedürftigen Eltern erhält?
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Puncherfaust
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Antwort #3 - 13.06.2025 um 17:12:42
 
Für die Einbürgerung z.B. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG.

Da ist die Rede davon, dass der Antragsteller den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII sicherstellen muss.

Also ja, wenn du so viel verdienst, dass du keinen SGB II Anspruch hat, dann reicht das aus. Pflegegeld kann grundsätzlich berücksichtigt werden.

Es wird aber bei der NE und Einbürgerung auch eine Prognoseentscheidung getroffen, also geschaut, ob man voraussichtlich auch in Zukunft den Lebensunterhalt sicherstellen kann. Wenn Pflegegeld also nur auf Zeit gewährt wird und maßgeblich dafür ist, dass man keinen SGB II Anspruch hat, könnte das zu Problemen führen.
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beeblebrox42
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Antwort #4 - 13.06.2025 um 18:56:58
 
Danke für die schnelle, kompetente und für mich sehr erleichternde Antwsort.
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