@Andreas782
Grüße,
ABH 
Vielen Dank für deine Einschätzung, das ist sehr hilfreich. Eine Trennung ohne Scheidung + getrennte Wohnsitze wäre vielleicht eine der „machbarsten“ Optionen für die nahe Zukunft und würde es möglicherweise ermöglichen, bis zum fünften Jahr ohne große Veränderungen hier zu bleiben (ich meine, in Bezug auf den fünfjährigen rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU).
Eine wichtige Frage an dich:
Ist es ratsam, mich mit meiner
ABH zu einem ganz offenen „Beratungsgespräch” bezüglich meiner Situation zu treffen? Da ich den Eindruck hatte, einen Aufenthaltstitel (im Gegensatz zur Bescheinigung) zu haben, hatte ich Angst, mich an sie zu wenden, um nachzufragen, falls meine Aufenthaltsgenehmigung als Aufenthaltstitel aufgrund der Familienzusammenführung irgendwie widerrufen werden könnte, aber jetzt verstehe ich, dass es sich um etwas anderes handelt.
Ich frage mich nun auch, ob ich meine Adresse in der anderen Stadt, in der ich arbeite, als meine Hauptanmeldung machen kann (Details dazu habe ich in einem Kommentar weiter oben angegeben), da dies rechtlich gesehen keine Probleme verursachen sollte, oder...?
P.S. Ich werde ihnen gegenüber auf jeden Fall fair und offen bleiben - nicht nur, dass ich nicht gut lügen kann, es ist mir auch wichtig, Respekt zu zeigen und die Gesetze meines neuen Landes zu befolgen
Andreas782 schrieb am 05.06.2025 um 08:31:14:Mal als Zwischeneinwurf aus einer
ABH:
Das:
Ist in meinen Augen vollkommen richtig. Bleibt ihr verheiratet und lebt beide weiterhin in Deutschland, sind auch getrennte Wohnsitze möglich. Meiner Meinung nach entsteht dennoch nach dem fünfjährigen rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU. Insbesondere dürfte die Ausländerbehörde wohl nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 2 Abs 4 S. 1 und 2 FreizügG/EU Gebrauch machen, da nach den von dir
@
kaltesklaresWasser bereitgestellten Informationen gerade nicht von einer Scheinehe ausgegangen werden kann.
Und noch ein Tipp aus der Sicht der
ABH:
Spiel bitte immer fair und mit offenen Karten der Behörde gegenüber, nicht dass du Gefahr läufst, dass sich deine jetzige (oder vielleicht auch neue) Ausländerbehörde verar... vorkommt. Das führt erfahrungsgemäß zu vermeidbarem Stress.

Gruß