kaltesklaresWasser
Themenstarter 
Newbie
Offline

i4a rocks!
Beiträge: 8
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
|
Ich befinde mich derzeit in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung mit einem in Deutschland lebenden EU-Bürger und bin in einer sehr schwierigen Situation, in der ich aufgrund seines jahrelangen Alkoholmissbrauchs eine Trennung von meinem Ehepartner in Betracht ziehe. Aufgrund der Besonderheiten meiner Situation bin ich mir unsicher, wie ich in Bezug auf meine Aufenthaltsgenehmigung vorgehen soll. Ich habe frühere Beiträge gelesen, die zwar in gewisser Weise mit meiner Situation zu tun haben, aber nicht genau meiner Situation entsprechen.
Wichtige Infos zu meiner Situation: - Staatsbürgerschaft: Ich habe nur die US-Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat die EU-Staatsbürgerschaft (nicht deutsch). - Qualifikationen (akademisch/beruflich/sprachlich): Ich habe einen ausländischen Abschluss in Sozialarbeit, der in Deutschland vollständig anerkannt ist, und habe die entsprechende berufliche Anerkennung. Ich spreche Deutsch auf C1-Niveau. - Arbeit/Einkommen und Finanzen: Ich bin derzeit in meinem Beruf als pädagogische Fachkraft tätig und verdiene genug Geld (auch wenn nicht viel), um mich selbst zu versorgen. Mein Mann ist derzeit derjenige mit Ersparnissen. - Ehe: verheiratet seit 2023 – wir sind seit knapp 2 Jahren verheiratet, aber seit etwa 7 Jahren in einer Beziehung. - Aktuelle Aufenthaltserlaubnis: Familienzusammenführung (Ehegatte eines EU-Bürgers) – Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt 2023, zunächst gültig für 5 Jahre, danach kann ich meines Wissens eine Niederlassungsgenehmigung beantragen. - Problem: Mein Ehemann ist Alkoholiker und weigert sich, sich behandeln zu lassen. Das übermäßige Trinken begann schon lange vor unserer Heirat, aber es hat sich immer weiter verschlimmert, bis zu einem Punkt, an dem ich um meine Sicherheit und mein Wohlergehen sowie um seine extrem besorgt bin. Er weiß, dass sein übermäßiges Trinken mich belastet, und verspricht seit Jahren, weniger zu trinken, weigert sich aber, sich in therapeutische Behandlung zu begeben. Er hat einen akademischen Beruf und ist äußerst leistungsfähig bei der Arbeit, und Menschen, die ihn nicht gut kennen, wissen nicht, dass er ein Alkoholproblem hat. - Weitere Details: Keine körperliche Gewalt. Es gibt aber verbale Gewalt, eindeutige emotionale Gewalt/Manipulation, und er wird sehr wütend, einschüchternd und unberechenbar, wenn er trinkt oder wenn er denkt, dass ich versuche, ihn vom Trinken abzuhalten, sodass ich Angst davor habe, was er tun könnte, und ich habe begonnen, andere zu bitten, bereit zu sein, im Notfall einzugreifen, usw. Bisher weigert er sich, eine Entziehungskur/Reha zu machen oder sich Hilfe zu suchen, als ich und sogar die Rettungskräfte ihn dazu ermutigten (siehe unten). Er schwört, dass er mir niemals körperlich wehtun würde, aber ich fühle mich heutzutage so unwohl und vertraue ihm so wenig, dass ich angefangen habe, echte Angst zu empfinden, und das beeinträchtigt seit langer Zeit mein psychisches und physisches Wohlbefinden. - Abgesehen von seinem übermäßigen Alkoholkonsum kann er ein freundlicher, liebevoller und ausgeglichener Mensch sein.
Aufenthaltsgenehmigung: Ich bin mit § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten aus dem deutschen Gesetzbuch vertraut. Da wir seit weniger als drei Jahren verheiratet sind, müsste ich mich für das eigenständige Aufenthaltsrecht nach der „Härtefallregelung“ qualifizieren. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich aufgrund meiner Situation berechtigt bin, im Rahmen dieser Sonderregelung in Deutschland zu bleiben. Wie oben erwähnt, habe ich (bisher) keine körperliche Gewalt erlebt, aber ich habe jahrelange „Dokumentation“ (größtenteils schriftlich) und kann bei Bedarf Zeugnisse von deutschsprachigen Freunden einholen, die die Situation gut kennen. Außerdem musste ich letztes Jahr den Krankenwagen rufen, als er wegen seines Alkoholkonsums ohnmächtig wurde (3,0 Promille Blutalkoholkonzentration...), und aus Sorge um meine Sicherheit haben die Rettungskräfte die Polizei gerufen, aber er wurde weder verhaftet noch angeklagt oder aus der Wohnung entfernt, sondern erhielt nur eine Verwarnung, sodass ich nicht glaube, dass dies einen Eintrag in seinem Führungszeugnis zur Folge gehabt hätte.
Ich verstehe, dass ich möglicherweise Anspruch auf andere Aufenthaltsgenehmigungen habe, aber ich würde es sehr bevorzugen, wenn möglich die Flexibilität und Stabilität der Familienzusammenführungsgenehmigung beizubehalten, was meiner Meinung nach unter den Umständen der Härtefallregelung möglich wäre. Außerdem lebe ich sehr gerne in Deutschland, fühle mich hier integriert (und kann das auch nachweisen) und möchte gerne hier bleiben, aber nach Jahren dieser Situation kann ich mich nicht mehr länger gefangen, ängstlich und überfordert in meiner Ehe fühlen.
Für alle Infos oder Einblicke von euch wäre ich sehr dankbar, insbesondere von denen, die in der Ausländerbehörde oder in thematisch verwandten Organisationen arbeiten oder die dieses Verfahren persönlich erlebt haben. Vielen Dank!
|