Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung von Türkei nach Deutschland (Gelesen: 834 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung/Verdienstnachweis auch bei Doppel Staatsbürgern?
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 68

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung von Türkei nach Deutschland
29.05.2025 um 16:07:01
 
Hallo,
meine Tochter besitzt die Doppel Staatsbürgerschaft seit ihrer Geburt. Türkische und deutsche. Sie ist seit fast 2 Jahren in der Türkei wohnhaft und hat 2024 einen Türken geheiratet. Nun möchten sie  gemeinsam nach Deutschland einreisen. Auf die deutsche Konsulat warten sie seit Oktober 2024 um einen Termin.
Meine Frage wäre: kann von meiner Tochter auch einen Verdienstnachweis gefordert werden, da Sie auch die türkischen Pass hat?

Vielen Dank im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.715

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung von Türkei nach Deutschland
Antwort #1 - 29.05.2025 um 17:21:51
 
Nein.

In Deutschland, bei der Ausländerbehörde, ist sie nur Deutsche. Sie beantragt ja auch kein Visum.

Der Ehemann beantragt ein Visum zur Familienzusammenführung zu seiner deutschen Frau. Sie muss allerdings der Ausländerbehörde für Rückfragen zur Verfung stehen bzw. erklären, warum sie das nicht kann (sie bleibt ja in der Türkei). Oder er erklärt es in einem kurzen Begleitbrief.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.814

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung von Türkei nach Deutschland
Antwort #2 - 29.05.2025 um 22:27:26
 
Begleitschreiben ist in solchen Fällen immer eine gute Idee. Wird bei solchen Visa auch immer wieder mal "Einladung" genannt.

Ich würde auch nicht das Wort Familienzusammenführung verwenden, sondern in etwa so formulieren:

"Ich bitte um ein nationales Visum für meinen Ehemann, damit wir gemeinsam den Wohnsitz unserer Familie aus der Türkei nach Deutschland verlegen können.

Für Rückfragen stehe ich unter der Email-Adresse .... zur Verfügung."

Damit ist dann für alle klar ausgedrückt, dass das übliche Bild "A wohnt in D, B zieht zu ihm" hier nicht passt.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.778

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung von Türkei nach Deutschland
Antwort #3 - 30.05.2025 um 11:32:57
 
Voraussetzung für das Visum sind einfach Deutschkenntnisse des Ehemanns, nachzuweisen mit einem A1 (oder höher) Zertifikat
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.814

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung von Türkei nach Deutschland
Antwort #4 - 30.05.2025 um 12:24:52
 
erne schrieb am 30.05.2025 um 11:32:57:
Voraussetzung für das Visum sind einfach Deutschkenntnisse des Ehemanns, nachzuweisen mit einem A1 (oder höher) Zertifikat

Die sind erst dann relevant, wenn die Identität des Antragstellers sowie sein Familienstand zweifelsfrei feststehen und ein gültiges und für die Erfüllung der Passpflicht in Deutschland anerkanntes Identitätsdokument des Antragstellers vorliegt.

Sei mir nicht böse, aber A1 war nicht gefragt.
Wenn wir dennoch weitere Erteilungsvoraussetzungen aufzählen wollen, sollten wir vollständig sein ... aber wo ist dann noch der Unterschied zum Merkblatt der jeweiligen AV?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 68

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung von Türkei nach Deutschland
Antwort #5 - 31.05.2025 um 11:45:46
 
Herzlichen Dank für die wertvollen antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema