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Gültigkeit Sprachzertifikat und Leben in Deutschland (Gelesen: 329 mal)
Themen Beschreibung: Gültigkeit Sprachzertifikat und Leben in Deutschland
Shana0117
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i4a rocks!


Beiträge: 54
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gültigkeit Sprachzertifikat und Leben in Deutschland
29.05.2025 um 11:34:26
 
Hallo  Smiley
Mein Verlobter möchte sich demnächst einbürgern lassen (aktuell indischer Staatsbürger, seit fast 10 Jahren in Deutschland, Niederlassungserlaubnis und ab nächstem Monat deutschverheiratet). Für seine Niederlassungserlaubnis musste er damals schon ein B1 Zertifikat und den Einbürgerungstest/Leben in Deutschland machen. Das B1 Zertifikat ist von Dezember 2020 und der LiD von Mai 2021... Sind diese Zertifikate noch gültig/verwendbar oder muss er neue machen? Er spricht mittlerweile Deutsch auf C1 Niveau daher wäre es kein "Problem" sie nochmal zu machen aber frisst halt Zeit bis man einen Prüfungstermin bekommt...aber wir wollen natürlich keinen unvollständigen Antrag abgeben der dann die Bearbeitungszeit verlängern würde ...
Vielen Dank bereits im Voraus!
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 567

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.05.2025 um 11:41:34
 
Das ist unbegrenzt gültig also keine Notwendigkeit das nochmal zu machen.

Ein Problem könnte es nur werden wenn der Sachbearbeiter beim Gespräch feststellt dass er ja gar kein Deutsch mehr kann - aber das Problem sehe ich bei deiner Schilderung ja nicht eher das Gegenteil .

Es gibt auch städte die machen nochmal eine "Abfrage" im Gespräch aber auch das sollte ja kein Problem bei euch sein siehe

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1748422190
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Shana0117
Themenstarter Themenstarter
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i4a rocks!


Beiträge: 54
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.05.2025 um 14:31:22
 
Super, vielen Dank! Ja das ist kein Problem, wenn man mit ihm redet ist es offensichtlich dass er besser spricht als B1. Aber heißt in dem Fall vor dem Gespräch nochmal die Inhalte aus dem LiD wiederholen, nur für den Fall dass man gefragt wird.
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Newman
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i4a rocks!


Beiträge: 129
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.05.2025 um 09:56:39
 
Die Zertifikate müssen nicht neu erworben werden, LiD muss allerdings das für die Einbürgerung geeignete Ergebnis haben, also mindestens 17 Punkte.

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