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In Georgien heiraten (Gelesen: 116 mal)
Hillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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28.05.2025 um 09:16:41
 
JS55 schrieb am 12.01.2025 um 17:55:46:
Nach dem Termin schickt die Botschaft alles zum zuständigen Ausländeramt in deiner Stadt, das kann dann nochmal 2 Monate dauern bis die Genehmigung in Nairobi eintrudelt und das Visum erteilt wird.


Wir haben in Georgien am 11.09.23 geheiratet. Am 17.12.24 haben wir einen Antrag auf Familien Nachzug in Nairobi eingereicht allerdings bis heute keine Rückmeldung von der Botschaft erhalten. Ich zweifle, ob überhaupt die 2 Monate eingehalten wird.

Da ich habe nach sechs Monate keine Rückmeldung sowohl von der deutschen Botschaft in Nairobi als auch von meiner zuständigen Ausländerbehörde erhalten habe, habe ich die Botschaft kontaktiert. Ergebnis die Geburtsurkunde muss überprüft werden.  Ein Anruf beim BVA wurde mir mitgeteilt, dass die Botschaft den Antrag meiner Frau noch nicht eingereicht hat. Ich dachte, dass die Botschaft vorerst eine Rückmeldung von ABH einholen muss, um ein UP durchführen zu können. Ist dieser Vorgang üblich.
Wir warten irgendwie auf ungewiss.
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Hillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.09.2025 um 10:02:43
 
Also stand der Dinge laut BVA wurde der Antrag meiner Frau am 14.07.25 bei der zuständigen Ausländerbehörde eingetrofen. Seither haben wir nichts von der Ausländerbehörde gehört.

Die Urkundeprüfung war nach 2 Monate erledigt. Das ging ziemlich schnell. Wir warten allerdings seit fast ein Jahr auf der Visumsertteiling. Ich habe die Ausländerbehörde einde Juli via Mail kontaktiert allerdings habe ich bis heute keine Rückmeldung bekommen. Telefonisch sind sie ebenfalls nicht erreichbar.

Habt ihr Erfahrung, wie man als nächstes vorgehen kann. Ich wäre danke für jede Ratschlag. JS55 schrieb am 31.05.2025 um 06:54:03:
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Wir haben in Georgien am 11.09.23 geheiratet. Am 17.12.24 haben wir einen Antrag auf Familien Nachzug in Nairobi eingereicht allerdings bis heute keine Rückmeldung von der Botschaft erhalten. Ich zweifle, ob überhaupt die 2 Monate eingehalten wird.

Da ich habe nach sechs Monate keine Rückmeldung sowohl von der deutschen Botschaft in Nairobi als auch von meiner zuständigen Ausländerbehörde erhalten habe, habe ich die Botschaft kontaktiert. Ergebnis die Geburtsurkunde muss überprüft werden.Ein Anruf beim BVA wurde mir mitgeteilt, dass die Botschaft den Antrag meiner Frau noch nicht eingereicht hat. Ich dachte, dass die Botschaft vorerst eine Rückmeldung von ABH einholen muss, um ein UP durchführen zu können. Ist dieser Vorgang üblich.
Wir warten irgendwie auf ungewiss. 

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Antwort #2 - 10.09.2025 um 10:24:18
 
Schreib direkt an deinen Oberbürgermeister oder Landrat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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