Ich nutze diesen alten Thread mal, da ich in einer ähnlichen Situation bin.
Ich bin Deutscher, lebe in Deutschland, bekomme zur Zeit Bürgergeld.
Meine Verlobte lebt in Südafrika.
Wir werden in Deutschland heiraten, die Unterlagen sind beim Oberlandesgericht, danach wird sie das Heiratsvisum beantragen.
Wie ich hier gelesen habe, kommt es ganz auf die
ABH an, was in der VPE ausreicht und was nicht. In meinem Fall werde ich wahrscheinlich versuchen, mit 10.000€ auf dem Konto durchzukommen.
Hat es eine Auswirkung, dass ich momentan Bürgergeld bekomme?
Meine Hauptfrage ist, für welchen Zeitraum gilt die Verpflichtungserklärung? Bis meine zukünftige Ehefrau einen Aufenthaltstitel hat, oder? Also im Normalfall ein paar Monate. Also muss ich "nur" nachweisen, dass ich für, sagen wir, 3 Monate genügend Geld habe? Es geht nicht darum, dass ich nachweisen kann, dass ich sie über Jahre versorgen kann? Das wird sie in naher Zukunft schon selber können.