Hallo miteinander,
ein belarussischer Staatsbürger mit einer
AE nach § 16B Abs. 1
AufenthG. muss für die Verlängerung seiner
AE, seinen belarussischen Pass verlängern lassen. Sein Ziel hier wäre, Bachelor-Abschluss, als Fachkraft in D. zu arbeiten, evtl. Masterstudium.
Es gibt wohl ein belarussisches Gesetz, wonach die Pässe nur auf dem belarussischen Staatsgebiebet (also vor Ort) verlängert werden können, Beim belarussischen Generalkonsulat in München, kann eine Verlängerung des Passes nicht beantragt bzw. bearbeitet werden. Das Regime zwingt also ihre Staatsbürger zur Rückkehr.
Er befürchtet jetzt, dass er bei seiner Rückkehr zum Militärdienst eingezogen wird. Außerdem hat er bei den damaligen Protesten gegen das dortige Regime mitgemacht. Dadurch fürchtet er politische Verfolgung.
Die Handlungsempfehlung des BMIH vom 16.11.2023 sagt, dass die Passbeschaffung in Belarus grundsätzlich zumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit der Passbeschaffung kann bei nachweislich politisch verfolgten angenommen werden, aber die Betroffenen müssen der
ABH gegenüber, Nachweise bezüglich einer besonderen Gefährdung vorbringen. Die Handlungsempfehlung verweist auf den Schutzstatus nach § 22 Satz 2
AufenthG (Personen der belarussischen Diaspora, Aktivisten mit herausgehobener politischen Aktivität, Kultur- und Medienschaffende und Journalisten).
Da fällt er aber nicht drunter und ich denke nicht, dass er irgendwelche Nachweise bringen könnte. Aber ohne diese Belege (z.B. Einberufungsbescheid), hat er bei der
ABH keine Chance und erhält auch keinen Reiseausweis für Ausländer.
Was könnte man tun oder raten? Danke und Grüße Cheasy