Hallo:
ist mit dem § 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthG eine Wohnsitzauflage verbunden? darf man die Stadt und Bundesland nicht verlassen und in ein anderes Bundesland umziehen? oder darf man das?
Ich bin wohnungslos und muss Wohnung außerhalb meines Bundeslandes suchen, jetzt werde ich in dem Wohnheim für Wohnungslose angegriffen. Es gibt auch medizinische Unterlagen dazu, dass die Angriffe mich schwer getroffen haben und schwer treffen, deswegen muss ich woanders auch suchen.
Auf meine elektronische Aufenthaltskarte stehen auf beiden Seiten :
Auf der Rückseite steht: Zitat:
Anmerkung: Titel gültig bis Tag.Monat.Jahr
Vorne auf der vorderen Seite steht:
Anmerkung: § 25 Abs. 4 Satz 2
AufenthGauf der gleichen Seite am unteren Rand steht auf Englisch:
residenc permit - aber weiter steht da NICHTS
Dankeschön.