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Keine Kundennummer und Ermittlungsverfahren (Gelesen: 1.099 mal)
Aras
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Antwort #15 - 06.07.2025 um 11:56:14
 
1. Das Ermittlungsverfahren ist laut deiner früheren Erklärung der Behörde bekannt. Also denen das Schreiben der Staatsanwaltschaft über die Einstellung gem. § 170 II StPO als Scan oder Kopie weitergeben. Manche Behörden fabulieren da noch eine Frist bis zur Rechtskraft der Einstellung des Ermittlungsverfahrens... Die gibt es nicht. Die Einstellung ist sofort wirksam.

2. Hast du schon den Antrag für die neue AE gestellt?

3. Klar darf er das. " MalAuTrou wird ab dem 01.09.2025 für die Daumenschrauben GmbH als Geldeintreiber Vollzeit arbeiten. Das Jahresgehalt wird 66.666 € brutto betragen. Es besteht keine Probezeit."

Die Behörde muss es lesen und in den richtigen Kontext setzen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Antwort #16 - 06.07.2025 um 12:01:54
 
1. Wenn es eingestellt ist, kann es auch nicht gegen dich verwendet werden. Ausnahme wäre hier wohl, wenn es gegen Auflage eingestellt worden wäre. Das passiert z.B. wenn man geständig ist manchmal. In dem Fall könnte man die Sache bei der Beurteilung der besonderen Integrationsleistungen berücksichtigen. In deinem Fall aber nicht. Also einfach die Einstellungsmitteilung hinschicken und fertig. Ich würde da nicht wirklich was zu schreiben.

2. Du solltest einfach schreiben was Sache ist. "Meine neue Aufenthaltserlaubnis, mit der die Einbürgerung möglich ist, werde ich demnächst bekommen. Sobald ich sie habe reiche ich sie nach."

Aber, mit neuem AV, Probezeit, kein Kündigungsschutz, usw.....das sind alles Dinge die für gewöhnlich abgewartet werden. Mindestens 3 Monate, realistisch 6 Monate. Durchaus möglich, dass es die Turboeinbürgerung dann nicht mehr gibt.

3. Ich denke mal ja. Die werden wahrscheinlich sowieso noch Lohnabrechnungen anfordern. Wenn nicht reichst du die halt später nochmal ein.
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MalAuTrou
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Antwort #17 - 06.07.2025 um 13:04:48
 
Vielen Dank!

Aras schrieb am 06.07.2025 um 11:56:14:
Hast du schon den Antrag für die neue AE gestellt?

Ja, der Antrag ist ein Thema für sich... habe im Februar den Antrag auf Verlängerung meines studentischen Aufenthaltstitels gestellt, aber in der ABH ist grad so viel los, Problem mit Bots, Razzia im März... die antworten halt nicht, mir wurde eine Fiktionsbescheinigung im Mai gegeben. Meine Idee jetzt ist wenn ich meine Bachelorarbeit in 3 Wochen abgebe, den Sachbearbeiter zu bitten den Antrag umzudeuten, wenn das überhaupt geht, und einfach den Vertrag mit dem Zeugnis zusammen nachzureichen, weil ich wieder 6 Monate nicht warten kann, wegen der Einbürgerung und der Arbeit.

Puncherfaust schrieb am 06.07.2025 um 12:01:54:
Aber, mit neuem AV, Probezeit, kein Kündigungsschutz, usw.....das sind alles Dinge die für gewöhnlich abgewartet werden. Mindestens 3 Monate, realistisch 6 Monate. Durchaus möglich, dass es die Turboeinbürgerung dann nicht mehr gibt.

Sollte kein Problem sein, der Vertrag hat keine Probezeit und ist unbefristet. Was die Turboeinbürgerung betrifft, habe ich Hoffnung, dass die Regierung da sich für ein cutoff Datum entscheiden wird, laut dem was im Internet geschrieben wird, wird das wahrscheinlich im Mai sein, also für mich kein Problem, zumindest wenn der Sachbearbeiter keine Probleme macht da mein Antrag nicht sofort vollständig war.
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Puncherfaust
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Antwort #18 - 06.07.2025 um 18:17:20
 
MalAuTrou schrieb am 06.07.2025 um 13:04:48:
Was die Turboeinbürgerung betrifft, habe ich Hoffnung, dass die Regierung da sich für ein cutoff Datum entscheiden wird, laut dem was im Internet geschrieben wird, wird das wahrscheinlich im Mai sein


Wo haben die Leute im Internet das her?

Laut Gesetzesentwurf (21/537)wird § 10 Abs. 3 StAG schlicht gestrichen und das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mehr steht dort nicht drin.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #19 - 06.07.2025 um 19:13:08
 
Ok, habs gefunden. Hakan Demir hat in seiner Rede gesagt, dass er über dieses Thema in den Beratungen sprechen will.
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MalAuTrou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #20 - 06.07.2025 um 19:39:04
 
Puncherfaust schrieb am 06.07.2025 um 19:13:08:
Ok, habs gefunden. Hakan Demir hat in seiner Rede gesagt, dass er über dieses Thema in den Beratungen sprechen will. 

Nicht nur Hakan, das ist auch die offizielle Empfehlung des Bundesrats, siehe unten Punkte 8 und 9


https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0220-1-25.pdf
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #21 - 06.07.2025 um 20:01:31
 
Danke dir! Sehr interessante Punkte die die dort nennen.

Ich wünsche dir dann mal, dass der Punkt auch umgesetzt wird Smiley

Bzgl deiner AE: Du brauchst keine Sorge haben, dass du wieder unten in den Stapel kommst, nur weil du nun eine AE zu einem anderen Aufenthaltszweck möchtest. Das wird dann im Zuge deines Verlängerungsantrages bearbeitet werden, alles andere wäre ziemlich sinnbefreit von der Behörde. Und "umgedeutet" werden Anträge im Ausländerrecht andauernd
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