Servus, ich hatte vielleicht Glück im Unglück. Ich habe jetzt eine Antwort per Email von der
EBH bekommen, in der mir bestätigt wurde, dass mein Antrag NICHT angekommen ist. Die Email lautet:
"Guten Tag Herr bla bla bla....
Leider hat die Nachprüfung Ihrer unternstehenden Mail ergeben, dass Ihr Antrag leider systemrechtlich nicht verfügbar ist.
Damit wir uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und die Bearbeitung Ihres Antrages nun ohne Verzögerung durchführen können, darf ich Sie bitten mir folgende Unterlagen per Mail zu übermitteln:
1. Eingangsbestätigung.
2. PDF Antrag
3. Zahlungsnachweis
4,5,6,7,8,9,10. Verschiedene Dokumente, Prüfungen usw
11. Arbeitgeber Bestätigung
Bitte beachten Sie, dass wir nach Abschluss den rechtskräftigen Verfahrenausgang benötigen.
Vielen Dank im Voraus.
EBH München"
Jetzt paar interessante Punkte bzw Fragen von mir:
Punkte:
1. Es war am 24.04.2025 um 14:34 als ich der
EBH Bescheid gegeben habe, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft. Nur 31 Minuten später hat ein
EBH Mitarbeiter die Email dem Mitarbeiter der mir oben geschrieben hat weitergeleitet, aber er hat mir erst am 03.07.2025 geschrieben. Na ja.
2. Wenn man keine Kundennummer bekommen hat, kann es heißen, dass es doch ein Problem mit dem Antrag gibt, zumindest in MUC.
3. Wie oben im SV geschrieben, habe ich den Antrag gestellt mit der Hoffnung, dass ich als "integriert" gelten würde, da ich nur seit September 2021 hier bin.
Fragen:
1. Im April bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem mir vorgeworfen wurde, Drogen im Internet gekauft zu haben. Fachanwalt eingeschaltet, Verfahren eingestellt Mitte Mai, sofort der
EBH Bescheid gegeben, anscheinend haben sie diese Email nicht bearbeitet, weil der Mitarbeiter in der Email oben auf Abschluss wartet. Jetzt denke ich, das wird mir definitiv schaden, obwohl es eingestellt wurde, da ich nachweisen sollte, dass ich integriert bin. Das wollte ich durch einen gut bezahlten Job, C2 Deutsch, bissl freiwillige Arbeit, und gute Noten an einer guten Uni (LMU) machen. Wenn ich der Behörde jetzt antworte, sollte ich nur den Nachweis des Abschlusses senden, oder auch vielleicht die Briefe von meinem Anwalt (die er ja dem Staatsanwalt gesendet hat)? Ich war ja zu der Zeit gar nicht in DE, und meine Adresse wurde als "drop point" oder wie auch immer das jetzt genannt wird verwendet. Verfahren wurde mit nur einem Brief mangels hinreichender Tatverdachts eingestellt. Wäre es schlauer das ganze einfach nicht anzusprechen?
2. Da ich, wie oben im SV geschrieben, den Antrag gestellt habe bevor ich die tatsächliche Voraussetzungen erfüllt habe (und noch nicht erfülle, Bachelorarbeit Abgabe ist in 3 Wochen

), wie kann ich dem Sachbearbeiter am schönsten erklären, dass er ein bisschen warten soll bis ich ihm meinen nicht-studentischen Aufenthaltstitel zusende? Problem hier ist ja, dass die neue Regierung die "Turbo-Einbürgerung" abschaffen wird.
3. Nächste Woche sollte ich offiziell meinen Arbeitsvertrag unterschreiben, allerdings fängt die Arbeit Vollzeit (bin jetzt nur Werki) erst Ende September, darf mein AG schon die Bestätigung ausm Punkt 11 ausfüllen? Vertrag ist unbegrentzt und ohne Probezeit.
Vielen Dank im Voraus!